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Pflegegrad 4: Voraussetzungen, Leistungen und Antrag

Pflegegrad 4 (PG 4) bedeutet, dass Ihre Selbstständigkeit in vielen Bereichen des täglichen Lebens stark und dauerhaft eingeschränkt ist. Dazu zählen vor allem die persönliche Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Nahrungsaufnahme, die Medikamentenorganisation, die Mobilität im Wohnumfeld und die Tagesstruktur. Für Sie und Ihre Angehörigen ist diese Einstufung wichtig, weil mit Pflegegrad 4 deutlich höhere Leistungsansprüche aus der sozialen Pflegeversicherung verbunden sind, die die häusliche Versorgung stabilisieren und pflegende Personen spürbar entlasten.

In diesem Leitfaden erhalten Sie einen verständlichen, zugleich fachlich präzisen Überblick zu Pflegegrad 4: von der Definition und Abgrenzung über die Begutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) bis zu allen Leistungen im Jahr 2025 samt Beträgen, Kombinationsmöglichkeiten und Praxisbeispielen. Außerdem finden Sie konkrete Schritte für den Antrag, kompakte Tipps für den Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst (MD, früher MDK), Hinweise zu Widerspruch und Höherstufung sowie eine ausführliche FAQ.

Was ist Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) eine Gesamtpunktzahl von 70 bis unter 90 Punkten erreicht wird. In einfacher Sprache heißt das: Sie können zahlreiche Alltagsaktivitäten nicht mehr selbstständig durchführen und sind auf regelmäßige, umfassende Hilfe angewiesen. Typische Anzeichen sind etwa eine tägliche, umfangreiche Unterstützung bei der Körperpflege, beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl, beim An- und Auskleiden, eine engmaschige Medikamentenüberwachung, wiederkehrende nächtliche Hilfe oder ein stark erhöhter Betreuungsbedarf aufgrund kognitiver oder psychischer Beeinträchtigungen.

Pflegegrad 4 grenzt sich nach unten von Pflegegrad 3 (47,5–< 70 Punkte) ab, bei dem die Selbstständigkeit zwar deutlich, aber weniger stark eingeschränkt ist. Nach oben schließt Pflegegrad 5 (90–100 Punkte) an. PG 5 wird bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben, häufig mit sehr hohem Zeit- und Koordinationsaufwand.

Voraussetzungen und Begutachtung

Damit Leistungen fließen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Rechtliche Grundlage ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Nach § 14 SGB XI liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten voraussichtlich mindestens sechs Monate in relevantem Ausmaß beeinträchtigt sind. Wie stark diese Beeinträchtigung ist, ermittelt die Pflegekasse durch eine Begutachtung nach § 15 SGB XI anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Bei gesetzlich Versicherten führt der Medizinische Dienst (MD), bei Privatversicherten MEDICPROOF, die Begutachtung durch.

Die sechs Bewertungsmodule (NBA) kurz erklärt

Das NBA betrachtet Fähigkeiten und Beeinträchtigungen in sechs Bereichen. Dabei werden nicht einzelne Minutenwerte addiert, sondern der Grad Ihrer Selbstständigkeit bewertet.

  1. Modul 1 – Mobilität
    Betrachtet werden unter anderem Positionswechsel im Bett, Aufstehen und Hinsetzen, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs und Treppensteigen. Bei PG 4 ist hier häufig eine umfassende Unterstützung erforderlich, oft auch mit technischen Hilfsmitteln wie einem Pflegebett oder Aufrichthilfen.
  2. Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    Hier geht es um Orientierung, Erkennen von Personen und Situationen, Verstehen von Sachverhalten und das Mitteilen von Bedürfnissen. Bei kognitiven Einschränkungen, zum Beispiel Demenz, kann der Unterstützungs- und Beaufsichtigungsbedarf sehr hoch sein.
  3. Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    Erfasst werden zum Beispiel nächtliche Unruhe, Weglauftendenzen, Ängste, Aggressionen oder depressives Rückzugsverhalten. Die Bewertung orientiert sich daran, wie oft und wie intensiv Unterstützung und Beaufsichtigung nötig sind.
  4. Modul 4 – Selbstversorgung
    Kernaktivitäten wie Waschen, Duschen, Zähneputzen, An- und Auskleiden, Essen und Trinken sowie der Toilettengang werden bewertet. Dieses Modul hat das höchste Gewicht; bei PG 4 besteht typischerweise umfassender Unterstützungsbedarf.
  5. Modul 5 – Krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen
    Dazu zählen Medikation, Injektionen, Wundversorgung, Messungen, Arzt- und Therapietermine, Stoma- oder Katheterversorgung. Häufig ist ein strukturiertes Gesundheits- und Medikationsmanagement notwendig.
  6. Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
    Bewertet werden Tagesstruktur, soziale Teilhabe, selbstständige Planung und Durchführung von Aktivitäten. Bei PG 4 ist ohne regelmäßige Anleitung, Beaufsichtigung und Motivation ein eigenständiger Alltag meist nicht möglich.

Wichtig ist, dass Modul 2 und Modul 3 alternativ gewertet werden: Es fließt jeweils der höhere der beiden Modulwerte in die Gesamtberechnung ein.

Gewichtung und Punktevergabe

Die Module gehen gewichtet in die Gesamtpunktzahl ein:
Modul 1: 10 %, Modul 2: 15 % (alternativ zu Modul 3), Modul 3: 15 % (alternativ zu Modul 2), Modul 4: 40 %, Modul 5: 20 %, Modul 6: 15 %.
Aus der gewichteten Summe entsteht Ihre Gesamtpunktzahl. Liegt diese zwischen 70 und unter 90 Punkten, wird Pflegegrad 4 festgestellt.

Rechtliche Grundlagen (§ 14 und § 15 SGB XI) in einfacher Sprache

  • § 14 SGB XI erklärt, wer als pflegebedürftig gilt. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten in relevantem Ausmaß und mindestens sechs Monate lang beeinträchtigt sind. Maßgeblich sind körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen.
  • § 15 SGB XI regelt, wie die Pflegekasse mit Hilfe des NBA den Pflegegrad bestimmt und welche Punktebereiche den Pflegegraden 1 bis 5 zugeordnet sind.

Leistungen im Detail

Bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen 2025 umfangreiche Geld- und Sachleistungen zur Verfügung, die sich passgenau kombinieren lassen. Neben dem Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche gibt es Pflegesachleistungen durch ambulante Dienste, teilstationäre Angebote wie Tages- und Nachtpflege, Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen, digitale Pflegeanwendungen (DiPA), Leistungen für Wohngruppen sowie verschiedene Beratungs- und Kursangebote. Zudem können Sie Budgetbestandteile flexibel verknüpfen, etwa als Kombinationsleistung oder über den Umwandlungsanspruch in anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (UAiA).

Überblickstabelle: Geld- und Sachleistungen (2025)

LeistungPflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld599 €800 €höchster Satz (individuell)
Pflegesachleistungen (ambulanter Dienst)1.497 €1.859 €höchster Satz (individuell)
Kombinationsleistungmöglichmöglichmöglich
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €
Tages-/Nachtpflege (teilstationär)1.357 €1.685 €individueller Höchstsatz
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege3.539 €/Jahr3.539 €/Jahr3.539 €/Jahr
Vollstationäre Pflege (Kassenanteil)1.319 €1.855 €höchster Kassenanteil
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €/Monat42 €/Monat42 €/Monat
Technische Pflegehilfsmittel10 % Zuzahlung, max. 25 €; entfällt bei Leihgabewie PG 3wie PG 3
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmenbis 4.180 € je Person/Maßnahme; Haushalt max. 16.720 €wie PG 3wie PG 3
Hausnotruf (Pflegehilfsmittel)25,50 €/Monatwie PG 3wie PG 3
Wohngruppenzuschlag224 €/Monat224 €/Monat224 €/Monat
Anschubfinanzierung WG (einmalig)2.613 € pro Personwie PG 3wie PG 3
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)53 €/Monat53 €/Monat53 €/Monat

Pflegegeld

Worum es geht
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung für die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Bei Pflegegrad 4 beträgt es 2025 800 € pro Monat. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei zur Organisation der häuslichen Pflege eingesetzt werden, etwa zur Anerkennung der Pflegeleistung oder zur Finanzierung ergänzender Hilfen.

Pflicht zu Beratungseinsätzen
Wenn Sie ausschließlich oder überwiegend Pflegegeld erhalten, sind Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 müssen Sie die Beratung vierteljährlich in Anspruch nehmen. Die Einsätze dienen der Qualitätssicherung und sollen sicherstellen, dass Pflegepersonen entlastet und Risiken früh erkannt werden. Versäumte Beratungstermine können zu Leistungskürzungen führen.

Weiterzahlung bei Ersatzpflege
Bei Verhinderungspflege wird das Pflegegeld bis zu sechs Wochen im Jahr zur Hälfte weitergezahlt. Während einer Kurzzeitpflege gilt dies bis zu acht Wochen im Jahr ebenfalls zur Hälfte. So bleibt ein Teil der finanziellen Unterstützung erhalten, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche vorübergehend ausfallen.

Praxisbeispiel Kombinationsleistung
Sie nutzen anteilig einen ambulanten Dienst und möchten gleichzeitig Pflegegeld weiterbeziehen. Bei Pflegegrad 4 stehen monatlich 1.859 € Pflegesachleistung zur Verfügung. Setzen Sie davon beispielsweise 60 % ein, sind das 1.115,40 €. Das Pflegegeld wird in diesem Monat auf 40 % reduziert, also 320 €. Nutzen Sie 80 % Sachleistung, erhalten Sie 20 % Pflegegeld, also 160 €. Die Berechnung erfolgt monatsweise; Sie bleiben flexibel.

Pflegesachleistungen

Leistungsinhalt
Pflegesachleistungen sind professionelle, ambulante Leistungen zugelassener Pflegedienste. Dazu zählen die Körperpflege, pflegerische Betreuungsleistungen einschließlich Alltagsbegleitung sowie hauswirtschaftliche Unterstützung. Bei Pflegegrad 4 liegt der monatliche Höchstbetrag 2025 bei 1.859 €. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende, wenn sie nicht in andere Bausteine überführt werden.

Umwandlungsanspruch in UAiA
Bis zu 40 % der monatlichen Sachleistung können Sie in Angebote zur Unterstützung im Alltag (UAiA) umwandeln, etwa in anerkannte Alltagsbegleitung, niedrigschwellige Betreuungsangebote oder entlastende Haushaltsdienste. Bei Pflegegrad 4 entspricht das bis zu 743,60 € pro Monat. Beachten Sie, dass dieser Betrag aus dem Sachleistungsbudget stammt. Das Pflegegeld ist hiervon nicht betroffen, es wird nur bei Kombinationsleistung anteilig gekürzt.

Leistungssteuerung und Transparenz
Bitten Sie Ihren Pflegedienst um einen Leistungsnachweis mit klaren Leistungspositionen, Minuten- und Kostenansätzen. So sehen Sie, ob die Versorgung medizinisch-pflegerisch sinnvoll geplant ist und das Budget wirtschaftlich eingesetzt wird. Vereinbaren Sie regelmäßige Pflegevisiten zur Anpassung Ihres individuellen Hilfeplans, insbesondere bei Zustandsänderungen.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Entlastungsbudget 2025
Seit 2025 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungspflege (Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt) und Kurzzeitpflege (vorübergehende stationäre Pflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt) zur Verfügung. Sie können den Betrag flexibel zwischen beiden Formen aufteilen. Planen Sie frühzeitig, denn verfügbare Plätze in Einrichtungen sind begrenzt.

Wichtige Details

  • Pflegegeld wird in der Verhinderungspflege und in der Kurzzeitpflege jeweils zur Hälfte weitergezahlt, und zwar für maximal 6 bzw. 8 Wochen pro Kalenderjahr.
  • Abrechnung kann tage- oder stundenweise erfolgen. So lassen sich auch kurzzeitige Versorgungslücken schließen, etwa für Arzttermine der Pflegeperson oder Erholungsphasen.

Tages- und Nachtpflege, stationäre Pflege

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
Zusätzlich zu ambulanten Leistungen steht bei Pflegegrad 4 ein separates Budget von 1.685 € pro Monat für Tages- und Nachtpflege zur Verfügung. Dieses Budget mindert nicht Ihr ambulantes Sachleistungsbudget. Einrichtungen der Tagespflege bieten pflegerische Betreuung, aktivierende Angebote, Mahlzeiten und Fahrdienste. Das stabilisiert den Alltag und entlastet Angehörige.

Vollstationäre Pflege
Zieht eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Betracht, übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 einen Kassenanteil von 1.855 € pro Monat. Zusätzlich verringern Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI Ihren pflegebedingten Eigenanteil abhängig von der Aufenthaltsdauer:

  • ab dem 1. Monat: 15 %,
  • nach 12 Monaten: 30 %,
  • nach 24 Monaten: 50 %,

nach 36 Monaten: 75 %.
Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen bleiben davon unberührt und sind von Ihnen zu tragen. Fragen Sie die Einrichtung nach einer Kostenübersicht mit Tagessätzen und Zuschlägen, um die Eigenanteile verlässlich zu planen.

Entlastungsbetrag und flexible Nutzung

Der Entlastungsbetrag beträgt 2025 131 € pro Monat in allen Pflegegraden. Er dient der Finanzierung anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel niedrigschwelliger Betreuungsgruppen, haushaltsnaher Hilfen oder teilweise von Leistungen in der Tages- und Nachtpflege. Nicht ausgeschöpfte Entlastungsbeträge können in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich abgerechnet werden. Prüfen Sie, welche Angebote in Ihrem Bundesland anerkannt sind, und lassen Sie sich von der Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt eine aktuelle Liste geben.

Clever kombinieren
In der Praxis hat sich die Kombination aus Kombinationsleistung und UAiA bewährt. Beispiel: Sie nutzen 70 % Ihres Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst (1.301,30 €) und wandeln zusätzlich 20 % (371,80 €) in UAiA um. Es verbleiben 10 % Sachleistung als Reserve; das monatsbezogene Pflegegeld beträgt in diesem Beispiel 30 % von 800 €, also 240 €. Diese Steuerung schafft Spielräume, ohne auf professionelle Hilfe zu verzichten.

Hilfsmittel, Wohnraumanpassung, Hausnotruf

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Sie erhalten 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz. Viele Anbieter übernehmen die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse. Prüfen Sie monatlich die tatsächlichen Bedarfe, um unnötige Lieferungen zu vermeiden.

Technische Pflegehilfsmittel
Dazu zählen beispielsweise Pflegebett, Aufrichthilfe, Duschstuhl, Toilettenstuhl, Antidekubitus-Hilfen oder Lagerungshilfen. Grundsätzlich fällt eine Zuzahlung von 10 % an, maximal 25 €, die bei Leihgabe entfällt. Lassen Sie sich die Indikation ärztlich bestätigen und wählen Sie bei mehreren geeigneten Produkten möglichst leihweise Varianten, um Zuzahlungen und Folgekosten zu reduzieren.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Für Umbauten im Wohnumfeld gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme und Person. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im selben Haushalt, sind bis zu 16.720 € möglich. Typische Maßnahmen sind Türverbreiterungen, Rampen, Treppenhilfen, bodengleiche Duschen, rutschhemmende Bodenbeläge oder die Anpassung von Küche und Bad. Holen Sie vorab Kostenvoranschläge ein und lassen Sie die Maßnahme vor Beginn von der Pflegekasse genehmigen.

Hausnotruf
Als Pflegehilfsmittel können die Grundgebühren des Hausnotrufs mit 25,50 € pro Monat bezuschusst werden. Prüfen Sie Zusatzleistungen wie Sturzsensoren oder Schlüsselhinterlegung und vergleichen Sie die monatlichen Entgelte verschiedener Anbieter.

Besondere Leistungen (Pflegekurse, Pflegeberatung, DiPA, Wohngruppenzuschuss)

Pflegekurse nach § 45 SGB XI
Pflegekurse sind für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen kostenfrei. Sie vermitteln praktische Fertigkeiten, rückenschonendes Arbeiten, Notfallwissen und Strategien zur Überlastungsprophylaxe. Viele Kassen bieten Präsenz-, Online- oder Hausbesuche an. Ein Kurs lohnt sich auch bei erfahrenen Pflegepersonen, weil sich Anforderungen und Hilfsmittel mit der Zeit ändern.

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Die Pflegeberatung unterstützt bei der Leistungssteuerung, beim Antrags- und Widerspruchsmanagement, bei der Versorgungsplanung sowie bei Fragen zu Entlastungsangeboten, Wohnraumanpassung und Hilfsmitteln. Beratungen erfolgen durch die Pflegekasse oder die Pflegestützpunkte und sind empfehlenswert vor Antragstellung, vor Begutachtungen sowie nach wesentlichen Änderungen des Gesundheitszustands.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Für zugelassene digitale Anwendungen stehen monatlich 53 € zur Verfügung. DiPA können die Selbstständigkeit fördern, pflegerische Abläufe unterstützen oder die Kommunikation zwischen den Beteiligten erleichtern. Achten Sie auf die Zulassung und die Verordnungs- bzw. Bestätigungsmodalitäten Ihrer Pflegekasse.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften
In ambulant betreuten Wohngruppen gibt es einen Wohngruppenzuschlag von 224 € pro Monat und eine Anschubfinanzierung von 2.613 € pro Person. Diese Leistungen unterstützen die Organisation gemeinschaftlicher Pflege und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen. Prüfen Sie vertragliche Inhalte, Zuständigkeiten, Mitbestimmungsrechte und die Kostentransparenz der Dienstleister.

Antragstellung – so gehen Sie vor

Ein Pflegegrad wird nicht automatisch festgestellt. Sie müssen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein formloser Antrag per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief genügt. Entscheidend ist das Datum des Antragseingangs, denn Leistungen können ab diesem Tag rückwirkend gezahlt werden. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfiehlt sich eine schriftliche Form mit Eingangsbestätigung.

Unterlagen bündeln
Stellen Sie die relevanten Arzt- und Entlassbriefe, Diagnosen, Therapiepläne, den Medikationsplan und eine Übersicht vorhandener Hilfsmittel zusammen. Führen Sie mindestens zwei bis vier Wochen ein Pflegetagebuch mit realistischen Angaben zu allen Hilfen, einschließlich nächtlicher Unterstützung, Sturzereignissen, Orientierungsschwierigkeiten und besonderen Pflegesituationen. Fügen Sie, falls vorhanden, Vollmachten oder Betreuungsunterlagen bei.

Fristen kennen
Nach § 18a und § 18c SGB XI muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Es gelten verkürzte Fristen von 10 Arbeitstagen bei Entlassung aus Krankenhaus oder Reha und 5 Arbeitstagen in Palliativ- oder Hospizsituationen. Wird die Frist überschritten, steht Ihnen Verzögerungsgeld in Höhe von 70 € pro angefangener Woche zu. Notieren Sie sich das Antragsdatum und setzen Sie sich Erinnerungen.

Typische Fehler vermeiden
Bagatellisieren Sie die Situation nicht. Schildern Sie den schlechtesten üblichen Tag und sprechen Sie Einschränkungen offen an. Reichen Sie vollständige Unterlagen ein, und achten Sie auf klare Kontaktdaten, damit der MD den Begutachtungstermin zügig vereinbaren kann.

Begutachtung durch den MD (ehemals MDK)

Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst. Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause, im Heim oder, bei besonderen Konstellationen, in Klinik/Reha statt. In Einzelfällen, insbesondere bei Höherstufungen oder wenn ein persönlicher Besuch nicht möglich ist, können auch strukturierte Telefon- oder Videobegutachtungen erfolgen. Ziel ist eine realitätsnahe Einschätzung Ihrer Selbstständigkeit in den NBA-Modulen.

Ablauf des Termins
Die Gutachterin oder der Gutachter sichtet Ihre ärztlichen Unterlagen, den Medikationsplan und vorhandene Hilfsmittel, befragt Sie und die Pflegeperson und führt gegebenenfalls einfache Tests durch. Es wird geprüft, wie sicher Transfers gelingen, welche Hilfen bei Körperpflege und Toilettengang nötig sind, ob nächtliche Unterstützung erforderlich ist, wie Alltagsaktivitäten gestaltet werden und welche krankheitsbezogenen Maßnahmen anfallen.

Wer sollte anwesend sein
Sinnvoll ist die Anwesenheit der Hauptpflegeperson und, falls bereits eingebunden, des Pflegedienstes. Beide können typische Situationen schildern und fachlich einordnen. Halten Sie Ihr Pflegetagebuch bereit und notieren Sie Fragen im Vorfeld.

Praxis-Tipps
Beschönigen Sie nichts. Zeigen Sie Hilfebedarfe so, wie sie tatsächlich sind, einschließlich Nächten, Wochenenden und Belastungsspitzen. Bitten Sie um Einsicht in das Gutachten; dieses erhalten Sie mit dem Bescheid. Prüfen Sie, ob die Schilderungen korrekt wiedergegeben und die Module nachvollziehbar gewichtet wurden. Bei Abweichungen können Sie Widerspruch einlegen.

Widerspruch und Höherstufung

Fällt die Einstufung zu niedrig aus oder enthält das Gutachten sachliche Fehler, lohnt sich ein Widerspruch. Er muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich erhoben werden. Begründen Sie ihn mit konkreten Beispielen, fügen Sie aktuelle Arztunterlagen und Ihr Pflegetagebuch bei und bitten Sie um Neubewertung. Unterstützung erhalten Sie bei Pflegestützpunkten, Wohlfahrtsverbänden wie Caritas oder AWO, dem VdK sowie unabhängigen Beratungsstellen.

Unterscheiden Sie Widerspruch und Höherstufungsantrag:

  • Widerspruch richtet sich gegen den aktuellen Bescheid, wenn die Bewertung nicht passt.
  • Höherstufung beantragen Sie, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und der Hilfebedarf gestiegen ist.

Bei erneuter Begutachtung gelten die Fristen nach § 18a/§ 18c SGB XI erneut, einschließlich des möglichen Verzögerungsgeldes.

FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad 4

Wann bekommt man Pflegegrad 4?

Wenn im Neuen Begutachtungsassessment eine Gesamtpunktzahl von 70 bis unter 90 Punkten erreicht wird. Das entspricht stark ausgeprägten Einschränkungen der Selbstständigkeit in mehreren Lebensbereichen.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 im Jahr 2025?

Es beträgt 800 € pro Monat. Bei gleichzeitiger Nutzung von Pflegesachleistungen wird das Pflegegeld anteilig reduziert.

Welche Pflegesachleistungen stehen bei PG 4 zur Verfügung?

Sie können ambulante Pflegedienste bis zu 1.859 € pro Monat in Anspruch nehmen. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Wie funktioniert die Kombinationsleistung konkret?

Nutzen Sie zum Beispiel 60 % Sachleistung, erhalten Sie 40 % Pflegegeld. Bei PG 4 sind das 1.115,40 € Sachleistung plus 320 € Pflegegeld im betreffenden Monat.

Was ist der Umwandlungsanspruch in UAiA?

Bis zu 40 % des monatlichen Sachleistungsbudgets können in Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden, etwa Alltagsbegleitung oder anerkannte Betreuungsangebote. Bei PG 4 sind das bis zu 743,60 € monatlich.

Muss ich Beratungseinsätze wahrnehmen, wenn ich Pflegegeld beziehe?

Ja. Bei Pflegegrad 4 sind vierteljährliche Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend. Versäumnisse können zur Kürzung des Pflegegelds führen.

Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Entscheidung?

Regulär 25 Arbeitstage. In Klinik- oder Reha-Situationen gilt eine Frist von 10 Arbeitstagen, in Palliativ- oder Hospizsituationen 5 Arbeitstage. Bei Überschreitung steht Ihnen Verzögerungsgeld von 70 € pro Woche zu.

Was bekomme ich für Tages- und Nachtpflege?

Ein separates Budget von 1.685 € pro Monat. Dieses mindert nicht Ihr ambulantes Sachleistungsbudget.

Welche Unterstützung gibt es im Pflegeheim?

Die Pflegekasse übernimmt bei PG 4 einen Kassenanteil von 1.855 € pro Monat. Zusätzlich reduziert § 43c SGB XI den pflegebedingten Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer um 15 %, 30 %, 50 % oder 75 %.

Was umfasst der Entlastungsbetrag?

Monatlich 131 € für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag. Nicht verbrauchte Beträge können in der Regel bis 30. Juni des Folgejahres nachträglich abgerechnet werden.

Welche Hilfsmittel- und Umbauzuschüsse gibt es?

42 € pro Monat für Verbrauchshilfsmittel, technische Hilfsmittel mit 10 % Zuzahlung maximal 25 € (entfällt bei Leihgabe) sowie bis zu 4.180 € je Maßnahme und Person für Wohnumfeldverbesserungen. Der Hausnotruf wird mit 25,50 € pro Monat bezuschusst.

Was sind DiPA und wie werden sie genutzt?

Digitale Pflegeanwendungen unterstützen Pflegebedürftige und Pflegende, etwa bei Übungen, Erinnerung, Kommunikation oder Organisation. Es stehen 53 € pro Monat zur Verfügung, wenn die Anwendung zugelassen ist.

An wen kann ich mich für Unterstützung wenden?

An die Pflegeberatung Ihrer Kasse, an Pflegestützpunkte sowie an Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und Interessenvertretungen wie den VdK. Viele bieten kostenfreie Erstberatung und Unterstützung im Widerspruchsverfahren.

Wird das Pflegegeld während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege weitergezahlt?

Ja, für die Dauer der Maßnahme wird es zur Hälfte weitergezahlt, und zwar bis zu 6 Wochen bei Verhinderungspflege und bis zu 8 Wochen bei Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr.

Kann Pflegegrad 4 später erhöht werden?

Ja. Verschlechtert sich der Zustand, können Sie eine Höherstufung beantragen. Reichen Sie aktuelle Arztunterlagen und ein Pflegetagebuch ein, damit der Mehrbedarf nachvollziehbar ist.

Ist ein Wechsel zwischen Leistungen innerhalb eines Monats möglich?

Die Kombinationsleistung wird monatsweise berechnet. Änderungen gelten daher jeweils ab dem Folgemonat. Ein Wechsel zwischen Pflegedienstleistungen, UAiA und Entlastungsbetrag ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich.

Was passiert, wenn die Pflegekasse die Frist überschreitet?

Sie haben Anspruch auf Verzögerungsgeld in Höhe von 70 € pro angefangener Woche. Erinnern Sie die Kasse schriftlich und verweisen Sie auf § 18a/§ 18c SGB XI.

Fazit

Pflegegrad 4 eröffnet Ihnen 2025 ein breites Spektrum an finanziellen und praktischen Hilfen, mit denen sich eine anspruchsvolle häusliche Versorgung stabil und planbar gestalten lässt. Zentrale Bausteine sind Pflegegeld (800 €), Pflegesachleistungen (1.859 €), das separate Budget für Tages- und Nachtpflege (1.685 €), der Entlastungsbetrag (131 €) sowie Hilfsmittel, Wohnumfeldzuschüsse, digitale Pflegeanwendungen (53 €) und Leistungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften einschließlich Zuschlag und Anschubfinanzierung. In der stationären Versorgung reduziert der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI Ihren pflegebedingten Eigenanteil zunehmend mit längerer Aufenthaltsdauer.

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