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Pflegegrad-Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ablauf, Rechte, Vorbereitung

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) ist der entscheidende Schritt auf dem Weg zum Pflegegrad. Erst wenn das Gutachten vorliegt, kann Ihre Pflegekasse über Leistungen der Pflegeversicherung entscheiden. Wer weiß, was geprüft wird, wie der Hausbesuch abläuft und welche Unterlagen überzeugen, vermeidet Verzögerungen und erhöht die Chance auf eine Einstufung, die dem tatsächlichen Hilfebedarf entspricht.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, was Sie erwartet: von der Terminankündigung über Gespräch und Funktionsaufgaben bis zur Bewertung nach Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Sie lernen Ihre Rechte und Pflichten kennen, verstehen Fristen und den Bescheid, und erhalten eine klare Checkliste für Vorbereitung und Nachbereitung – für Pflegebedürftige, Angehörige und Fachkräfte gleichermaßen.

Termin und Einladung

Ein kurzer Vorlauf und eine klare Vorbereitung zahlen sich aus. Die Einladung des MD enthält Datum, Uhrzeit, Kontaktdaten sowie Informationen zum Vorgehen (z. B. persönlicher Hausbesuch oder Videobegutachtung). Ziel ist eine alltagsnahe Einschätzung Ihres Hilfebedarfs unter üblichen Bedingungen.

Terminankündigung und Alternativen

Der MD kündigt den Begutachtungstermin in der Regel schriftlich oder telefonisch an. Sind Sie am vorgeschlagenen Termin verhindert, können Sie aus wichtigem Grund eine Verschiebung beantragen (z. B. akute Erkrankung, unabwendbarer Kliniktermin, fehlende Betreuungsperson). Teilen Sie Hinderungsgründe zeitnah mit und schlagen Sie konkrete Ersatztermine vor. In besonderen Situationen – etwa bei Infektionsschutz, Mobilitätseinschränkungen oder großen Entfernungen – kann die Begutachtung per Video oder telefonisch erfolgen. Dabei gilt: Stellen Sie eine ruhige Umgebung sicher, sorgen Sie für stabile Technik und halten Sie Unterlagen griffbereit. Bei Telefon-/Videoformaten dürfen Sie keine riskanten Demonstrationen durchführen; der MD arbeitet dann überwiegend mit Anamnese, Plausibilitätsprüfung und Dokumenten.

Beistand und Vertretung

Sie dürfen sich begleiten lassen: von Angehörigen, Ihrer Hauptpflegeperson, einer rechtlichen Betreuung, einer Vorsorgebevollmächtigten Person oder – auf Wunsch – vom Pflegedienst. Klären Sie vorab, wer konkret welche Aufgaben in der Versorgung übernimmt, und verteilen Sie die Sprechanteile: Pflegebedürftige schildern Empfinden und Grenzen, Angehörige ergänzen typische Tagesabläufe, der Pflegedienst erläutert fachliche Aspekte (Transfers, Risiken, Wundmanagement). Liegt eine Vorsorgevollmacht oder ein Betreuerausweis vor, halten Sie diese bereit. Wenn Sprachbarrieren bestehen, können Dolmetschende hinzugezogen werden.

Ort der Begutachtung (Zuhause, Heim, Klinik)

Die Begutachtung findet wo Sie leben statt: in der Wohnung, im Pflegeheim oder – bei besonderen Lagen – in Klinik/Reha. Der Ort beeinflusst die Beurteilbarkeit: Zuhause kann der MD Umgebungsfaktoren (Treppen, Bad, Hilfsmittel) beurteilen; im Heim lässt sich die Versorgungspraxis gut abbilden. In Klinik/Reha geht es darum, ob und welche dauerhaften Einschränkungen nach der Entlassung fortbestehen.

Ablauf des Besuchs

Der MD prüft, wie selbstständig Sie Alltagsaktivitäten bewältigen, welche Hilfen erforderlich sind und wie oft bzw. wie lange Unterstützungsleistungen anfallen. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA) mit sechs Modulen, die verschiedene Lebensbereiche abdecken.

Gespräch, Sichtprüfung, Funktionsaufgaben

Der Termin beginnt mit einem strukturieren Gespräch zu Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte, aktuellen Beschwerden, Diagnosen, Therapien, Medikation, Sturzereignissen, Krankenhausaufenthalten, Hilfsmitteln und zur Tagesstruktur. Es folgt eine Sichtprüfung des Wohnumfelds (z. B. Zugang zum Bad, Bett, Hilfsmittelplatzierung). Der MD bittet Sie ggf. um ungefährliche Funktionsaufgaben: Aufstehen, kurze Schritte, Greifen, Ankleiden einzelner Kleidungsstücke. Sie müssen nichts riskieren; Sicherheit hat Vorrang. Sagen Sie offen, wo Sie Unterstützung brauchen und wie sich der schlechteste übliche Tag anfühlt.

Bewertungslogik nach Modulen

Im NBA werden Fähigkeiten bewertet – nicht Minutensummen. Jedes Modul enthält Einzelkriterien, die den Grad der Selbstständigkeit abbilden (z. B. „überwiegend selbstständig“, „größtenteils unselbstständig“). Die Module gehen gewichtet in die Gesamtpunktzahl ein: Mobilität 10 %, Kognition/Kommunikation oder Verhalten/Psychische Problemlagen 15 % (es zählt der höhere der beiden Module), Selbstversorgung 40 %, Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen 20 %, Alltagsleben & soziale Kontakte 15 %. Aus der Summe ergibt sich ein Punktwert, der einem Pflegegrad zugeordnet wird.

Dokumentation durch die Gutachterin/den Gutachter

Der MD dokumentiert Aussagen, Beobachtungen und Nachweise (Arztbriefe, Medikamentenpläne, Pflegeeinsatzpläne, Pflegetagebuch). Halten Sie Kopien bereit; Originale verbleiben bei Ihnen. Fotos oder Videoaufnahmen erfolgen nur mit Einwilligung. Weisen Sie auf Tageszeit-Schwankungen hin (z. B. Morgensteifigkeit, Erschöpfung am Abend) und auf Nächte (nächtliche Hilfe, Toilettengänge, Unruhezustände). Bei kognitiven/psychischen Einschränkungen schildern Angehörige Konstanz und Häufigkeit von orientierungsbezogenen Problemen, Ängsten, Unruhe, Weglauftendenzen oder herausforderndem Verhalten.

Was wird geprüft? Die sechs Module im Überblick

Eine gute Vorbereitung heißt: typische Situationen an Beispielen erklären können. Greifen Sie auf Ihr Pflegetagebuch der letzten 2–4 Wochen zurück; dort sind Häufigkeiten und Kontexte festgehalten.

Mobilität

Es geht um Positionswechsel, Umdrehen im Bett, Aufstehen/Hinsetzen, Umsetzen (Bett–Rollstuhl), Fortbewegen in der Wohnung und ggf. Treppensteigen. Beschreiben Sie Hilfsmittel (Pflegebett, Aufrichthilfe, Rollator, Duschstuhl), die Art der Unterstützung (verbal, teilkörperlich, vollständig) und Risiken (Sturzangst, Wegknicken, Gangunsicherheit). Zeigen Sie, wie es üblicherweise ist – nicht, was an guten Tagen gelingt.

Kognition/Kommunikation bzw. Verhalten/psychische Problemlagen

Hier stehen Orientierung, Gedächtnis, Verstehen und Mitteilen im Fokus sowie psychische und verhaltensbezogene Auffälligkeiten (Unruhe, Ängste, nächtliche Störungen, Weglauftendenzen). Erläutern Sie Häufigkeit und Auslöser, z. B. Verkennen von Situationen, Verwechseln von Medikamenten, gefährliche Situationen in Küche oder Bad, nächtliches Umherwandern. Nennen Sie Deeskalationsstrategien (Rituale, feste Bezugspersonen, Beschäftigungsangebote).

Selbstversorgung

Bewertet werden Körperpflege, An-/Auskleiden, Mund-/Zahnpflege, Essen/Trinken, Toilettengang, Inkontinenzmanagement. Beschreiben Sie Teilhandlungen, die nicht mehr allein gelingen: z. B. Socken anziehen, Rücken waschen, Tablett schneiden, Trinken einschenken. Dokumentieren Sie häufige Zwischenfälle (Verschlucken, Verschütten, Hautirritationen) und Unterstützungsgrad (Anleiten, Anreichen, vollständige Übernahme).

Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen

Gemeint sind Medikation, Messungen (Blutzucker, Blutdruck, Sauerstoffsättigung), Wundversorgung, Injektionen, Stoma-/Katheterpflege, Einreibungen, Atemtherapie, Arzt-/Therapietermine. Legen Sie Medikationsplan, Verbandsplan und ggf. Therapiepläne bereit. Notieren Sie Frequenzen, Dauer und Komplikationen (z. B. Hypoglykämien, Druckstellen, Infekte). Erklären Sie, wer koordiniert (Angehörige, Pflegedienst) und wie Ausfälle abgefedert werden.

Alltagsleben & soziale Kontakte

Bewertet wird, ob Sie den Tagesablauf strukturieren, Aktivitäten planen/umsetzen, Interessen pflegen und soziale Kontakte aufrechterhalten können. Zeigen Sie, wo Anleitung, Motivation oder Beaufsichtigung nötig ist: pünktliches Aufstehen, Einnahme von Mahlzeiten, Einteilung von Ruhephasen, Verabredungen, Teilhabeangebote. Nennen Sie typische Hindernisse (Antriebslosigkeit, Reizüberflutung, Ängste) und Hilfen, die greifen (Erinnerungen, Kalender, Begleitung).

Rechte und Pflichten

Ein fairer Termin lebt von Transparenz und Mitwirkung. Sie sollen alles nennen, was relevant ist – aber keine riskanten Handlungen vorführen.

Mitwirkung und Wahrheitspflicht

Sie sind verpflichtet, an der Aufklärung mitzuwirken und zutreffende Angaben zu machen. Dazu gehören wahrheitsgemäße Schilderungen, das Vorzeigen vorhandener Hilfsmittel und – im Rahmen des Zumutbaren – ungefährliche Funktionsaufgaben. Nicht erforderlich ist, dass Sie risikoreiche oder schmerzhafte Bewegungen erzwingen. Sagen Sie klar, wenn etwas nicht möglich oder nur unter Gefahr möglich ist.

Einwilligungen und Datenschutz

Ohne Einwilligung keine Fotos oder Aufnahmen. Medizinische Unterlagen geben Sie freiwillig heraus; sinnvoll sind Kopien von Arztbriefen, Reha-Entlassungen, Pflegeeinsatzplänen, Wunddokumentationen und der Medikationsplan. Prüfen Sie, welche Daten die Pflegekasse/der MD erheben darf und wozu sie verwendet werden. Sie können die Einsicht in das Gutachten verlangen.

Anwesenheit von Angehörigen und Pflegedienst

Angehörige, rechtliche Betreuungen und Pflegedienste dürfen anwesend sein und aus ihrer Sicht ergänzen. Vereinbaren Sie, wer führt (z. B. Angehörige stellt Tagesstruktur dar, Pflegebedürftige schildern Schmerzen/Probleme, Pflegedienst erläutert technische Handgriffe). So entsteht ein konsistentes Bild.

Fristen, Ergebnis und Bescheid

Klar definierte Fristen schützen Sie vor langen Wartezeiten. Halten Sie den Antragseingang und den Begutachtungstermin schriftlich fest und setzen Sie sich Erinnerungsmarker.

Begutachtungsfristen (5/10 AT in besonderen Fällen)

In besonderen Konstellationen gelten verkürzte Fristen: 5 Arbeitstage in Palliativ-/Hospizsituationen und 10 Arbeitstage bei geplanter Entlassung aus Krankenhaus oder Reha (Entlassungsmanagement). Das Ziel ist, eine zeitnahe Entscheidung zu ermöglichen, damit die Versorgung nahtlos weiterläuft.

Entscheidung binnen 25 AT

Regelfall: Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang. Sie erhalten einen Bescheid, der den zuerkannten Pflegegrad und die ab wann bestehenden Ansprüche enthält. Häufig wird Ihnen auch das MD-Gutachten zugesandt; ansonsten können Sie es anfordern. Prüfen Sie Zustellungsdatum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Verzögerungsgeld bei Fristüberschreitung

Wird die Entscheidungsfrist ohne triftigen Grund überschritten, steht Ihnen ein Verzögerungsgeld von 70 € je angefangener Woche zu. Erinnern Sie die Kasse schriftlich, verweisen Sie auf das Antragsdatum und bitten Sie um sofortige Entscheidung oder um Abschlagsleistungen, wenn die Versorgung sonst gefährdet ist.

Nachbereitung und nächste Schritte

Nach dem Termin ist vor der Versorgungsanpassung. Nutzen Sie die Informationen des Gutachtens aktiv, um Hilfsmittel, Wohnraumanpassung, Pflegedienst-Touren und Entlastungsleistungen passgenau aufzustellen.

Gutachten anfordern und prüfen

Fordern Sie – falls noch nicht erhalten – das vollständige Gutachten an. Prüfen Sie, ob typische Situationen korrekt erfasst wurden: nächtliche Hilfe, Stürze, Weglauftendenzen, Inkontinenz, Zeitbedarf für Grundpflege, Medikamentenmanagement, Arzt-/Therapiewege. Stimmen Häufigkeiten und Hilfsgrade? Passt die Bewertung in den Modulen zu Ihren Alltagsbeispielen? Markieren Sie Abweichungen und sammeln Sie Belege (Tagebuchauszüge, aktuelle Arztbriefe, Stellungnahme des Pflegedienstes).

Empfehlungen umsetzen (Hilfsmittel, Reha)

Viele Gutachten enthalten Empfehlungen: z. B. Pflegebett, Antidekubitus-Hilfen, Gehtraining, Ergotherapie, Sturzprophylaxe, Tagespflege, Angebote zur Unterstützung im Alltag (UAiA). Setzen Sie diese zeitnah um. Prüfen Sie außerdem die Budgetsteuerung: Brauchen Sie eine Kombinationsleistung (Pflegegeld + Pflegedienst), UAiA (bis 40 % der Sachleistung) oder Entlastungsbetrag (131 €) für alltagsnahe Unterstützung?

Bei Unstimmigkeiten: Widerspruch

Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, legen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch ein – schriftlich, mit Begründung und Belegen. Verweisen Sie konkret auf Alltagssituationen, die im Gutachten unterbewertet wurden (z. B. nächtliche Hilfe an >4 Nächten/Woche, regelmäßige Doppelversorgung bei Transfers, häufige Desorientierung mit Gefährdungslage). Lassen Sie sich von Pflegeberatung (§ 7a SGB XI), Pflegestützpunkten oder Verbänden unterstützen.

FAQ – Begutachtung

Wie vereinbare ich den Begutachtungstermin?

Der MD meldet sich nach Antragstellung. Können Sie den Termin nicht wahrnehmen, schlagen Sie zeitnah Alternativen vor und begründen Sie kurz.

Wer darf beim Termin dabei sein?

Angehörige, rechtliche Betreuungen, Vorsorgebevollmächtigte und der Pflegedienst. Klären Sie die Rollen im Gespräch vorab.

Muss ich riskante Bewegungen vormachen?

Nein. Sicherheit geht vor. Sie zeigen ungefährliche Handlungen; riskante Bewegungen werden nicht erzwungen.

Reicht ein Telefon- oder Videotermin aus?

In bestimmten Situationen ja. Dann sind Unterlagen, klare Schilderungen und ggf. Pflegedienst-Einschätzungen besonders wichtig.

Welche Unterlagen sollte ich bereitlegen?

Pflegetagebuch (2–4 Wochen), Arzt-/Entlassbriefe, Medikationsplan, Hilfsmittel-/Wunddokumentationen, Pflegeeinsatzpläne. Kopien genügen.

Was prüft der MD bei Demenz?

Vor allem Orientierung, Gedächtnis, Kommunikation sowie Verhaltensweisen (Unruhe, nächtliche Störungen, Weglauftendenzen) und deren Häufigkeit.

Wie stellt der MD die Punktzahl fest?

Über die Module des NBA und deren Gewichtung. Es wird bewertet, wie selbstständig Sie sind und welche Hilfen regelmäßig erforderlich sind.

Welche Fristen gelten?

Regel: Entscheidung binnen 25 Arbeitstagen. Besonderheiten: 10 Arbeitstage (Entlassmanagement) und 5 Arbeitstage (Palliativ/Hospiz).

Was ist Verzögerungsgeld?

Wird die Frist ohne Grund überschritten, können Sie 70 € je angefangener Woche verlangen. Erinnern Sie die Kasse schriftlich.

Bekomme ich das Gutachten automatisch?

Häufig ja, sonst auf Wunsch. Verlangen Sie Einsicht und prüfen Sie, ob Alltag und Hilfsgrade korrekt wiedergegeben sind.

Wie lange gilt ein Pflegegrad?

Solange die Voraussetzungen bestehen. Bei Änderungen (Verschlechterung/Verbesserung) können Sie Höherstufung bzw. Überprüfung beantragen.

Ändert sich das Pflegegeld automatisch mit dem Pflegegrad?

Ja, Leistungen richten sich nach dem bewilligten Pflegegrad. Bei Kombinationsleistung wird Pflegegeld anteilig gezahlt.

Was, wenn ich am Begutachtungstag einen „guten Tag“ habe?

Schildern Sie unbedingt auch den schlechtesten üblichen Tag und verweisen Sie auf Ihr Pflegetagebuch.

Darf der MD in Schränke schauen?

Nur mit Ihrer Einwilligung und wenn es sachlich erforderlich ist (z. B. Medikation). Sie können verneinen.

Kann ich eine zweite Meinung einholen?

Ja. Sie können Widerspruch einlegen und ergänzende ärztliche Stellungnahmen beibringen.

Unterstützt mich die Pflegeberatung?

Ja. Nach § 7a SGB XI haben Sie Anspruch auf individuelle Pflegeberatung – bei der Kasse oder im Pflegestützpunkt.

Fazit

Eine gute Vorbereitung macht den Unterschied. Wer rechtzeitig Unterlagen sammelt, ein Pflegetagebuch führt und den Ablauf kennt, sorgt dafür, dass der Begutachtungstermin die Alltagsrealität verlässlich abbildet. Vereinbaren Sie bei Bedarf Alternativtermine, nutzen Sie Beistand durch Angehörige oder Pflegedienst und beschreiben Sie neben guten auch die schwierigen Tage – einschließlich Nächten und Belastungsspitzen. Nach dem Termin prüfen Sie das Gutachten sorgfältig, setzen Empfehlungen (Hilfsmittel, Reha, Tagespflege, UAiA) konsequent um und steuern Leistungen aktiv (z. B. Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag). Beachten Sie Fristen: Entscheidung binnen 25 Arbeitstagen, in besonderen Fällen 10 oder 5 Arbeitstage; bei Überschreitung steht Ihnen Verzögerungsgeld zu. Wenn die Einstufung nicht passt, nutzen Sie Ihr Recht auf Widerspruch – idealerweise mit Unterstützung der Pflegeberatung. So sichern Sie eine Einstufung, die dem tatsächlichen Bedarf gerecht wird, und schaffen eine stabile, entlastende Versorgung.

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