Pflegesachleistungen sind das zentrale Budget der Pflegeversicherung, wenn Sie zu Hause professionelle Hilfe durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst benötigen. Die Kasse übernimmt innerhalb eines monatlichen Betragsrahmens definierte Leistungen wie Körperpflege, Mobilitätshilfe, Ernährung und unterstützende Haushaltsführung. So bleibt die Versorgung in der eigenen Wohnung möglich, Angehörige werden entlastet und Pflege wird fachlich abgesichert.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wer Anspruch hat, welche Inhalte Pflegesachleistungen abdecken, wie hoch die Budgets 2025 je Pflegegrad sind und wie Sie diese Leistungen mit Pflegegeld und Unterstützungsangeboten im Alltag kombinieren. Außerdem lesen Sie, wie die Anbieterwahl, der Vertrag und die Abrechnung funktionieren, welche Nachweise wichtig sind und welche Fehler Sie vermeiden sollten. Ziel ist, dass Sie die Leistungen bedarfsorientiert, rechtssicher und ohne Eigenanteile über dem Notwendigen nutzen.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen, die ein zugelassener ambulanter Dienst in Ihrer Häuslichkeit erbringt. Die Pflegekasse rechnet mit dem Dienst direkt ab (Sachleistung), anstatt Ihnen Geld auszuzahlen (Pflegegeld). Der Umfang richtet sich nach dem monatlichen Budget Ihres Pflegegrades und dem vereinbarten Pflegeplan.
Definition: Professionelle ambulante Pflege durch zugelassene Dienste
Pflegesachleistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen (z. B. Ganz- oder Teilkörperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Lagerung, Transfers), Hilfen bei Ernährung und Flüssigkeitsversorgung, Mobilität (Aufstehen, Gehen, Treppen, Rollstuhl-Handling) sowie unterstützende hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Aufräumen der Pflegesituation, hygienische Maßnahmen rund um Pflegehandlungen). Erbracht werden sie ausschließlich durch zugelassene Vertragspartner der Pflegekassen, die die Qualitäts- und Abrechnungsregeln erfüllen.
Leistungsinhalte: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung
In der Praxis werden Leistungen zu Leistungskomplexen bzw. Zeitkontingenten gebündelt. Typisch sind morgens Grundpflege (Körperpflege, Ankleiden, Frühstück richten), mittags Mahlzeiten-/Trinkunterstützung und abends Teilpflege (Waschen, Umkleiden, Lagerung). Ergänzend können Anleitung und Beratung der Angehörigen, hautpflegerische Prophylaxen, Sturzprävention, Beobachtung und sicherheitsrelevante Maßnahmen vereinbart werden. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten im engem Pflegebezug sind möglich; eine reine Haushaltsreinigung ohne Pflegebezug fällt dagegen meist unter Unterstützungsangebote im Alltag.
Abgrenzung zu Pflegegeld und Entlastungsleistungen
Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder Ehrenamtliche erfolgt. Pflegesachleistungen decken hingegen die professionelle Pflege durch einen Dienst ab. In vielen Fällen ist eine Kombination sinnvoll: Ein Teil des Bedarfs übernimmt der Pflegedienst (Sachleistung), den Rest decken Angehörige (anteiliges Pflegegeld). Entlastungsleistungen (z. B. Alltagsbegleitung) werden in der Regel über den Entlastungsbetrag oder – bei ungenutzter Sachleistung – über den Umwandlungsanspruch finanziert.
Anspruch und Voraussetzungen
Pflegesachleistungen stehen Ihnen zu, wenn ein Pflegegrad ab 2 anerkannt ist, Sie zu Hause leben (eigene Wohnung, Familie, betreute Wohngemeinschaft) und ein zugelassener Pflegedienst die Leistungen erbringt. Grundlage ist ein Pflegeplan, der Bedarf, Ziele und Häufigkeit der Einsätze beschreibt.
Pflegegrad ab 2 und häusliche Versorgung
Voraussetzung ist ein Bescheid mit Pflegegrad (PG 2–5). Im Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistungen; hier steht insbesondere der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Die Versorgung erfolgt in der häuslichen Umgebung – auch in betreuten Wohnformen oder Wohngemeinschaften, sofern die Struktur ambulant ist.
Zugelassene Vertragspartner und Qualitätsvorgaben
Leistungen müssen von zugelassenen ambulanten Pflegediensten erbracht werden. Diese unterliegen Qualitätsprüfungen, müssen ausreichend qualifiziertes Personal einsetzen und Dokumentation, Hygiene sowie Notfallmanagement sicherstellen. Die Kasse übernimmt die Kosten nur, wenn die Abrechnungsvoraussetzungen eingehalten sind (z. B. korrekter Leistungsnachweis, Tourenklammer, Leistungskomplexe/Minutenwerte nach Vertrag).
Einsatzplanung, Dokumentation und Nachweise
Die Planung erfolgt gemeinsam mit Ihnen (und ggf. Angehörigen): Ziele, Einsatzzeiten, Inhalte und Prioritäten werden vereinbart. Der Dienst dokumentiert jede Leistung (Datum, Uhrzeit, Art, Dauer). Diese Dokumentation ist für Abrechnung, Qualitätssicherung und Anpassungen wesentlich. Halten Sie Besonderheiten (z. B. nächtliche Unruhe, Stürze, Wundverläufe) fest – sie können die Einsatzplanung und den Pflegegrad beeinflussen.
Budget 2025: Umfang nach Pflegegrad
Der monatliche Betrag richtet sich nach dem Pflegegrad. Aus dem Budget werden die abgerechneten Leistungen des Pflegedienstes finanziert. Wird der Rahmen überschritten, sind Eigenanteile möglich – diese sollten Sie vermeiden, indem Sie die Einsätze gezielt planen oder mit anderen Budgets kombinieren.
Monatliche Pflegesachleistungen nach Pflegegrad (PG 2–5)
| Pflegegrad | Betrag pro Monat |
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1 497 € |
| Pflegegrad 4 | 1 859 € |
| Pflegegrad 5 | 2 299 € |
Hinweis: Beträge gerundet; es gilt der von der Pflegekasse bewilligte Monatsrahmen.
Budgetlogik: Monatsrahmen, Überschreitung und Eigenanteil
Das Budget ist ein Monatsrahmen. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen zum vertraglich vereinbarten Punkt-/Minutenpreis mit Ihrer Pflegekasse ab. Liegt die Summe unter dem Budget, bleibt ein Rest ungenutzt. Liegt sie darüber, kann ein privater Eigenanteil entstehen. Planen Sie die Einsätze so, dass das Budget zielgenau ausgeschöpft wird – ohne Überschreitung.
Beispiele: Versorgungspakete innerhalb des Budgets
- Beispiel PG 3 (1 497 €):
Morgens Grundpflege (30–40 Min., 6–7×/Woche), abends Teilpflege (20–30 Min., 6–7×/Woche), 2×/Woche Unterstützung beim Duschen, 1×/Woche Wund-/Hautpflege. Mit realistischen Minuten- bzw. Leistungskomplexwerten ist dies häufig innerhalb des Budgets abbildbar. - Beispiel PG 4 (1 859 €):
Zwei tägliche Einsätze plus zusätzliche Mittagsvisite (Essen/Trinken, Lagerung), plus 2–3×/Woche erweiterte Prophylaxen. Das Budget erlaubt dichte Unterstützung ohne Eigenanteil – wenn konsequent geplant. - Beispiel PG 2 (796 €):
Tägliche kurze Morgenhilfe (An-/Auskleiden, Körperpflege light) und 1–2 wöchentliche Duschhilfen sind typischerweise darstellbar. Größerer Bedarf erfordert Kombinationen (Kombinationsleistung, UAiA).
Jahresperspektive und Anpassungen
Bedarf verändert sich. Prüfen Sie vierteljährlich, ob die Einsätze passen: Mehr Bedarf (z. B. nach Klinikaufenthalt) → kurzfristig anpassen; weniger Bedarf → Überversorgung vermeiden und Budget zielgerichtet nutzen. Steigt der Bedarf dauerhaft, sprechen Sie die Höherstufung an. Dokumentation (Pflegetagebuch, Ereignisse, Nachtaufwand) ist dabei entscheidend.
Kombinationsleistung und Umwandlungsanspruch
Pflegesachleistungen lassen sich intelligent mit Pflegegeld und Unterstützungsangeboten im Alltag verbinden. Richtig genutzt erhöhen Kombinationen Flexibilität und Entlastung, ohne Geld zu verschenken.
Kombination: Anteilige Auszahlung von Pflegegeld
Nutzen Sie neben dem Pflegedienst auch Angehörigenpflege, greift die Kombinationsleistung: Das Pflegegeld wird anteilig gezahlt – entsprechend dem nicht verbrauchten Anteil des Sachleistungsbudgets.
Beispiel: In PG 4 (1 859 €) werden Leistungen im Wert von 1 115 € abgerechnet (= 60 % des Budgets). Dann erhalten Sie 40 % des Ihnen zustehenden Pflegegeldes ausgezahlt. Die Quote wird monatlich neu berechnet – ideal, um auf Urlaubszeiten oder Ausfälle flexibel zu reagieren.
Umwandlung: Bis zu 40 % ungenutzter Sachleistungen in UAiA
Bleiben Sachleistungen ungenutzt, können bis zu 40 % in Unterstützungsangebote im Alltag (UAiA) umgewandelt werden (z. B. stundenweise Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen, haushaltsnahe Unterstützung durch anerkannte Anbieter). Diese on-top-Stunden ergänzen den Pflegedienst sinnvoll – etwa für soziale Teilhabe, Einkäufe, Begleitung oder Haushaltsentlastung. Voraussetzung ist die Anerkennung der Anbieter nach Landesrecht und die Anzeige/Abstimmung mit der Pflegekasse.
Praxisbeispiele und typische Fehler vermeiden
- Passgenau planen: Erst Pflegebedarf priorisieren (Körperpflege, Mobilität, Prophylaxen), dann Alltag ergänzen (UAiA).
- Monatliche Quote prüfen: Wechseln die Einsatzumfänge, ändert sich die Kombinationsquote. Achten Sie auf korrekte Abrechnung, um Pflegegeld nicht zu verschenken.
Anerkennung beachten: UAiA nur mit anerkannten Anbietern abrechenbar. Private Vereinbarungen ohne Anerkennung führen zu Ablehnungen.
Anbieterwahl, Vertrag und Abrechnung
Die Wahl des richtigen Pflegedienstes, ein klarer Vertrag und saubere Abrechnung sind entscheidend für Qualität und Budgettreue. Transparenz schützt vor Missverständnissen und unnötigen Eigenanteilen.
Leistungsvertrag, Leistungsnachweise, Tourenplanung
Schließen Sie einen Leistungsvertrag mit dem Pflegedienst, der Inhalte, Häufigkeit, Zeiten und Vertretungsregelungen festlegt. Der Dienst erstellt Leistungsnachweise (Datum, Uhrzeit, Art, Dauer/Komplexe, Unterschrift). Prüfen Sie regelmäßig, ob die Tourenplanung zu Ihrem Tagesrhythmus passt (z. B. frühe Termine bei Insulin-/Medikamentenplänen, späte Termine bei erhöhtem Nachtbedarf).
Direktabrechnung mit Pflegekasse vs. Privatrechnung
Regelfall ist die Direktabrechnung: Der Dienst rechnet ohne Ihren Zwischenschritt mit der Pflegekasse ab. Verlangen Anbieter Privatrechnung über das Budget hinaus, klären Sie vorher, ob Leistungen budgetfähig sind und vermeiden Sie Eigenanteile durch kluge Planung oder Kombination. Lassen Sie sich monatsaktuelle Übersichten geben (Budget genutzt/restlich), um Überraschungen zu vermeiden.
Wechsel des Pflegedienstes: Fristen und Übergaben
Sind Sie unzufrieden (Qualität, Unzuverlässigkeit, Kommunikation), ist ein Wechsel möglich. Beachten Sie Kündigungsfristen im Vertrag, organisieren Sie eine geordnete Übergabe (Pflegedokumentation, Wund- und Hilfsmittelpläne, Arztanordnungen). Informieren Sie die Pflegekasse rechtzeitig und stimmen Sie den Starttermin mit dem neuen Dienst ab, damit keine Versorgungslücke entsteht.
FAQ – Pflegesachleistungen
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Alle Versicherten mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause leben und Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen.
Gibt es Pflegesachleistungen in Pflegegrad 1?
Nein. In PG 1 stehen u. a. der Entlastungsbetrag und anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag zur Verfügung.
Wie hoch ist mein Monatsbudget?
Es richtet sich nach dem Pflegegrad. 2025 betragen die Budgets gerundet: PG 2: 796 €, PG 3: 1 497 €, PG 4: 1 859 €, PG 5: 2 299 €.
Was fällt konkret unter Pflegesachleistungen?
Körperbezogene Pflege, Mobilität, Ernährungsunterstützung und pflegebezogene Haushaltsführung durch einen zugelassenen Dienst – inklusive Prophylaxen, Anleitung und Beobachtung.
Kann ich Pflegesachleistungen mit Pflegegeld kombinieren?
Ja, über die Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird anteilig gezahlt – entsprechend dem nicht verbrauchten Sachleistungsanteil.
Wie funktioniert die anteilige Auszahlung des Pflegegeldes?
Beispiel: Ihr Dienst nutzt 60 % des Sachleistungsbudgets. Dann erhalten Sie 40 % des Pflegegeldes. Die Quote gilt monatlich und passt sich der tatsächlichen Nutzung an.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Bis zu 40 % ungenutzter Sachleistungen können in Unterstützungsangebote im Alltag (anerkannte Anbieter) umgewandelt werden – zusätzlich zum Entlastungsbetrag.
Zählt Hauswirtschaft auch als Pflegesachleistung?
Ja, soweit sie direkt im Pflegekontext steht (z. B. Reinigung der Pflegesituation, Wäsche in Verbindung mit Inkontinenz). Reine Haushaltsreinigung ohne Pflegebezug läuft meist über UAiA.
Muss ich etwas zuzahlen?
Bei Pflegesachleistungen fallen keine Zuzahlungen an. Eigenanteile entstehen nur, wenn das Monatsbudget überschritten oder nicht budgetfähige Leistungen privat vereinbart werden.
Wer wählt den Pflegedienst aus?
Sie. Achten Sie auf Zulassung, Verlässlichkeit, fachliche Schwerpunkte (z. B. Wundversorgung) und Kommunikation. Lassen Sie sich Vertretungsregeln und Notfallkonzepte erklären.
Was, wenn der Dienst oft zu spät kommt?
Sprechen Sie das früh an, dokumentieren Sie Vorfälle und bitten Sie um Tourenanpassung. Bei anhaltenden Problemen erwägen Sie einen Wechsel unter Beachtung der Fristen.
Darf der Pflegedienst ohne meine Unterschrift abrechnen?
Die meisten Kassen verlangen einen Leistungsnachweis mit Unterschrift oder eine digitale Bestätigung. Prüfen Sie, was Sie unterschreiben, und fordern Sie Kopien an.
Wie verhindere ich Budgetüberschreitungen?
Verlangen Sie monatliche Budgetstände, planen Sie peaks (z. B. nach Krankenhaus) vor und nutzen Sie Kombinationsleistung/UAiA, um Leistungen budgetgerecht zu verteilen.
Können Pflegesachleistungen nachts erbracht werden?
Ja, wenn Bedarf besteht und der Dienst entsprechende Ressourcen hat. Nachtleistungen sind planungs- und personalintensiv – stimmen Sie Zeiten frühzeitig ab.
Was ist, wenn sich der Pflegebedarf verändert?
Passen Sie den Pflegeplan an. Bei dauerhafter Erhöhung des Bedarfs prüfen Sie eine Höherstufung. Dokumentation (Pflegetagebuch, Ereignisse) unterstützt die Begründung.
Wie beziehe ich parallel Tages- oder Nachtpflege?
Teilstationäre Leistungen sind eigenständige Budgets und können zusätzlich genutzt werden – ohne Minderung der Pflegesachleistungen. Planen Sie Übergänge logistisch (Hol-/Bringdienste).
Wer hilft mir beim Antrag und bei der Planung?
Die Pflegeberatung (Anspruch nach § 7a SGB XI) und Pflegestützpunkte unterstützen bei Antrag, Anbieterwahl, Kombinationen und Qualitätsfragen.
Kann ich den Dienst kurzfristig wechseln?
Grundsätzlich ja, aber prüfen Sie Vertragsfristen und sorgen Sie für nahtlose Übergaben (Dokumentation, Wundpläne, Hilfsmittel).
Werden Schulungen der Angehörigen über Sachleistungen abgedeckt?
Ja, Anleitung und Beratung der Angehörigen sind Bestandteil guter Sachleistungspraxis. Zusätzlich gibt es Pflegekurse (separater Anspruch).
Wie werden Leistungen dokumentiert?
Über Leistungsnachweise (Art, Datum, Uhrzeit, Dauer) und eine Pflegedokumentation beim Dienst. Bitten Sie um Transparenz und Einsicht bei Fragen.
Was passiert bei Krankenhausaufenthalt?
Informieren Sie den Dienst sofort. In der Regel ruhen die Einsätze für die Dauer des stationären Aufenthalts; nach Entlassung wird die Tour angepasst.
Können mehrere Dienste parallel arbeiten?
Im Einzelfall ja (z. B. Spezialisierungen). Achten Sie auf klare Zuständigkeiten, einheitliche Dokumentation und Budgetkoordination.
Zählen Pflegesachleistungen für die Pflegegrad-Einstufung?
Die Einstufung richtet sich nach der Selbstständigkeit in den Modulen, nicht nach der Menge erbrachter Leistungen. Die Dokumentation belegt jedoch den Bedarf.
Fazit
Pflegesachleistungen sind das arbeitende Herz der ambulanten Versorgung: Sie finanzieren fachliche Pflege im eigenen Zuhause, entlasten Angehörige und stabilisieren Alltagsroutinen. Damit das ohne Eigenanteile gelingt, sind drei Dinge entscheidend: passgenaue Planung des Pflegeplans, klare Absprachen mit einem zugelassenen Pflegedienst und laufende Transparenz über das Monatsbudget. Nutzen Sie die Kombinationsleistung, wenn Angehörige Teile der Pflege übernehmen, und schöpfen Sie bei ungenutzten Budgets den Umwandlungsanspruch für Unterstützungsangebote im Alltag aus.
Prüfen Sie regelmäßig, ob Einsätze, Zeiten und Inhalte noch passen, und dokumentieren Sie Veränderungen (z. B. nachtaktive Unruhe, Sturzereignisse) für Anpassungen oder Höherstufungen. Bei Qualitäts- oder Terminproblemen scheuen Sie den Dienstwechsel nicht – geordnet und fristgerecht. Und: Holen Sie sich Pflegeberatung an die Seite, um Anträge, Kombinationen und Abrechnung sicher zu gestalten. So werden Pflegesachleistungen zu dem, was sie sein sollen: verlässliche, bedarfsorientierte und qualitativ gesicherte Unterstützung – jeden Monat, im Takt Ihres tatsächlichen Alltags.


