Palliativpflege bedeutet, die Lebensqualität von Menschen mit unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankungen in den Mittelpunkt zu stellen – zu Hause, im Pflegeheim, im Hospiz oder im Krankenhaus. Ziel ist nicht Heilung, sondern Linderung belastender Symptome, sichere Begleitung, klare Entscheidungen und Unterstützung für Angehörige. Dazu gehören ärztliche, pflegerische, therapeutische und psychosoziale Leistungen, die – je nach Bedarf – allgemein oder spezialisiert organisiert werden.
Für Sie als Angehörige oder Betroffene ist wichtig zu wissen: Es gibt klar geregelte Zugangswege und Finanzierungen. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird verordnet und ist in der Regel zuzahlungsfrei. Hospize werden über die gesetzliche Krankenversicherung und Spenden getragen; für Pflege und Betreuung fällt dort kein Eigenanteil an. Im Krankenhaus (z. B. Palliativstation) gelten die gesetzlichen Zuzahlungstage. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, welche Leistungen es gibt, wie Sie die passende Versorgung bekommen und welche Unterlagen, Fristen und Ansprechpartner zählen.
Leistungsarten & Ziele
Eine gute Palliativversorgung ist so stark wie ihr Netzwerk: Haus- und Fachärztinnen, Pflegefachkräfte, SAPV-Teams, ambulante Hospizdienste, Palliativstationen und stationäre Hospize arbeiten Hand in Hand. Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) trägt im Alltag, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) übernimmt bei komplexen Symptomen. Hospiz und Palliativstation bieten Schutzräume, wenn die Situation eine stationäre Begleitung erfordert. Das Ziel bleibt stets gleich: Beschwerden lindern, Sicherheit geben, Autonomie respektieren und Angehörige entlasten.
Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
Die AAPV ist die palliative Grundversorgung zu Hause oder im Pflegeheim. Sie wird hauptsächlich durch Hausärztinnen und Hausärzte, ambulante Pflegedienste sowie – je nach Region – Palliativmedizinerinnen, Physiotherapie, Logopädie und Seelsorge getragen.
Typische Einsatzfelder sind stabile, aber fortgeschrittene Erkrankungsverläufe mit gut beherrschbaren Symptomen, regelmäßige Medikationsanpassungen, Wundversorgung, Atemtherapie, Ernährungstipps und vorausschauende Planung (Notfall- und Krisenpläne).
Leistungsmerkmale der AAPV:
- Regelmäßige ärztliche Hausbesuche, telefonisch oder per Praxisbesuch.
- Ambulante Pflegeleistungen (Grund- und Behandlungspflege) nach ärztlicher Anordnung oder Pflegegrad.
- Koordination mit Hilfsmittelversorgern und Pflegekasse.
- Einbindung ambulanter Hospizdienste für psychosoziale Unterstützung und Entlastung.
Grenzen der AAPV:
Werden Symptome trotz AAPV schwierig (z. B. starke Schmerzen, therapierefraktäre Atemnot, Delir, komplexe Wundsituationen), ist die SAPV die richtige Ergänzung oder der notwendige nächste Schritt.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
SAPV richtet sich an Menschen mit unheilbaren, progredienten Erkrankungen und komplexem Symptomgeschehen, die eine hochspezialisierte, 24/7 erreichbare Versorgung benötigen. Sie wird ärztlich verordnet und durch interprofessionelle, palliativmedizinisch erfahrene Teams (Ärztinnen/Ärzte, Pflegeexpertinnen/-experten, Sozialarbeit, Psychoonkologie, Seelsorge) erbracht – in der eigenen Häuslichkeit, im Pflegeheim oder in besonderen Wohnformen.
Bausteine der SAPV:
- 24/7-Rufbereitschaft mit Krisenintervention zu Hause.
- Palliativmedizinische Konsile, Therapieplanung, Arznei- und Infusionstherapien, Symptomkontrolle.
- Enge Abstimmung mit Haus- und Fachärztinnen, Pflegediensten, Hospizdiensten und Apotheken.
- Koordination von Hilfsmitteln, Notfallplänen und Vorsorgedokumenten.
Je nach Bedarf wird SAPV als Beratung/Koordination oder als Teil- bzw. Vollversorgung verordnet. Ziel ist, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und die gewünschte Umgebung (meist das Zuhause) zu stabilisieren.
Hospizdienste, Palliativstation, stationäres Hospiz
Ambulante Hospizdienste begleiten ehrenamtlich und professionell – kostenlos – zu Hause, im Pflegeheim oder Krankenhaus. Sie bieten Zeit, Gespräche, Entlastung der Angehörigen und Trauerbegleitung. Häufig arbeiten sie eng mit AAPV- und SAPV-Strukturen zusammen.
Palliativstationen sind Krankenhausstationen mit spezialisierter Behandlung und interdisziplinärem Team. Sie kommen infrage, wenn Symptome ambulant (noch) nicht beherrschbar sind oder eine Diagnostik/Therapie im stationären Rahmen notwendig ist. Ziel ist Stabilisierung und Entlassung in das gewünschte Umfeld.
Stationäre Hospize richten sich an Menschen mit begrenzter Lebenserwartung, wenn die Versorgung zu Hause trotz Unterstützung nicht (mehr) möglich oder nicht gewünscht ist. Sie bieten eine ruhige Umgebung, hochqualifizierte Pflege, ärztliche Mitbetreuung und umfassende psychosoziale Begleitung. Kinder- und Jugendhospize beziehen das Familiensystem besonders intensiv ein.
Kosten & Finanzierung
Die Finanzierung ist in Deutschland größtenteils geregelt und soll Familien entlasten: SAPV-Leistungen sind in der Regel zuzahlungsfrei. Stationäre und ambulante Hospizangebote werden über die gesetzliche Krankenversicherung und Spenden finanziert; für Pflege und Betreuung fällt dort kein Eigenanteil an. Bei Krankenhausaufenthalten (auch Palliativstation) gelten die gesetzlichen Zuzahlungstage. Zusätzlich können Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln anfallen, sofern keine Befreiung vorliegt. Pflegekassenleistungen (z. B. Pflegegrad, Entlastungsbetrag) können parallel eine wichtige Stütze sein.
SAPV (§ 37b SGB V): i. d. R. keine Zuzahlung
Das bedeutet für Sie konkret:
- Keine Zuzahlung für die SAPV-Teamleistungen (ärztlich-pflegerische Einsätze, Koordination, Rufbereitschaft).
- Arzneimittel, Verbandstoffe, Infusionen: gesetzliche Zuzahlungen können anfallen (typisch 10 % pro Verordnung, mind. 5 €, max. 10 €), sofern Sie nicht befreit sind.
- Hilfsmittel (z. B. Schmerzpumpe, Sauerstoff): übliche Zuzahlungsregeln je Hilfsmittel; oft 10 % bis zu einem Höchstbetrag pro Abgabe.
- Fahrkosten: nur in klar definierten Fällen verordnungsfähig; ggf. Zuzahlung je Fahrt.
Genehmigung & Laufzeit:
Die SAPV wird ärztlich verordnet; das Team stimmt sich mit der Krankenkasse ab. In der Praxis starten Leistungen bei dringlichem Bedarf unmittelbar, die formale Genehmigung folgt. Folge-Verordnungen sind möglich, solange die Voraussetzungen bestehen. Endet die komplexe Bedarfslage, wird auf AAPV zurückgeführt.
Tipp: Beantragen Sie frühzeitig eine Zuzahlungsbefreiung, wenn absehbar ist, dass die Belastungsgrenze erreicht wird. Bewahren Sie Quittungen (Apotheke, Hilfsmittel) geordnet auf. Mehr Details finden Sie in unserem Ratgeber zu Zuzahlungen.
Hospiz (§ 39a SGB V): Finanzierung über Kassen und Spenden (keine Eigenbeteiligung für Pflege/Betreuung)
Stationäres Hospiz:
- Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert den überwiegenden Anteil der täglichen Hospizkosten.
- Der verbleibende Anteil wird durch das Hospiz aus Spenden gedeckt.
- Für Patientinnen und Patienten entstehen keine Eigenanteile für Pflege und Betreuung. Unterkunft und Verpflegung sind Teil des Hospizangebots.
Ambulante Hospizdienste:
Ehrenamtliche Begleitungen sind kostenfrei. Dienste erhalten Mittel der Krankenversicherung und Spenden. Leistungen wie Begleitgespräche, Zeitspenden, Trauergruppen und Angehörigenentlastung sind für Familien ohne Zuzahlung zugänglich.
Schnittstellen zur Pflegekasse:
Bei vollstationärer Versorgung (z. B. stationäres Hospiz) ruht Pflegegeld in der Regel. Sachleistungen der Pflegekasse werden im Hospiz nicht benötigt, weil Pflege und Betreuung über das Hospiz abgedeckt sind. Der Entlastungsbetrag kann – je nach Bundesland/Angebot – weiterhin für bestimmte niedrigschwellige Hilfen genutzt werden; klären Sie Details mit Ihrer Pflegekasse.
Kinder- und Jugendhospize:
Familien werden besonders unterstützt; auch Entlastungs- und Trauerangebote für Geschwister gehören dazu. Eigenbeteiligungen fallen für die Kernleistungen nicht an.
Krankenhaus (§ 39 SGB V): gesetzliche Zuzahlungstage beachten
Palliativstation = Krankenhaus:
Für gesetzlich Versicherte gilt bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung von 10 € pro Kalendertag, maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Bereits geleistete Zuzahlungen in Reha/anderen Krankenhausaufenthalten werden angerechnet. Kinder und Jugendliche sind von Zuzahlungen befreit. Wer eine Befreiung erreicht hat, zahlt nicht.
Was zählt noch:
- Verlegungen zwischen Kliniken zählen durch; die 28-Tage-Obergrenze bleibt.
- Entlassmanagement: Arznei- und Hilfsmittelversorgung für die ersten Tage zu Hause kann das Krankenhaus einleiten; übliche Zuzahlungen gelten.
- Transportkosten unterliegen eigenen Regeln (medizinische Notwendigkeit, Verordnung).
Praktischer Hinweis: Reichen Sie die Zuzahlungsbelege gesammelt bei Ihrer Krankenkasse ein und lassen Sie sich die erreichten Tage bestätigen. So vermeiden Sie Doppelzahlungen.
Zugang & Koordination
Der Weg in die passende Palliativversorgung soll kurz und unbürokratisch sein. Ausgangspunkt ist oft die Hausarztpraxis oder eine Klinik. Bei komplexen Symptomen verordnen Ärztinnen/Ärzte die SAPV, die Kasse genehmigt, und das Team startet. Parallel bleiben Pflegegrad- und Hilfsmittelleistungen relevant. Eine gute Koordination spart Zeit: Checklisten, Vollmachten, Patientenverfügung, ein Notfallplan und feste Kontaktpersonen erleichtern Entscheidungen – auch nachts und am Wochenende.
Verordnung/Notwendigkeitsbescheinigung SAPV
Wer darf verordnen?
Vertragsärztinnen und -ärzte (z. B. Hausärztinnen, Onkologen), palliativmedizinisch qualifizierte Ärztinnen/Ärzte sowie Krankenhausärztinnen und -ärzte im Rahmen des Entlassmanagements.
Was muss drinstehen?
- Diagnose(n) und palliative Zielsetzung (keine kurative Therapieabsicht).
- Komplexes Symptomgeschehen oder besondere Versorgungsbedarfe (z. B. therapierefraktäre Schmerzen, Atemnot, Delirrisiko, parenterale Therapien).
- Versorgungsziel (Beratung/Koordination, Teil- oder Vollversorgung).
- Angaben zu Umfeld und Betreuung (zu Hause, Pflegeheim), erreichbare Bezugspersonen.
Ablauf in 6 Schritten:
- Ärztliche Einschätzung und SAPV-Verordnung.
- Kontaktaufnahme mit einem regionalen SAPV-Team (oft hilft die verordnende Praxis).
- Erstbesuch: Anamnese, Symptom-Score, Medikamentencheck, Notfallplan, Einbindung von Hospizdienst/Pflegedienst.
- Genehmigung durch die Krankenkasse (bei Dringlichkeit paralleler Start).
- Regelmäßige Einsätze und 24/7-Erreichbarkeit, Anpassung der Verordnung bei Bedarf.
- Überleitung zurück in AAPV oder Wechsel in Palliativstation/Hospiz, wenn sinnvoll.
Wenn die Kasse zögert:
Bitten Sie das SAPV-Team um Unterstützung. Widerspruch ist möglich; medizinische Begründungen und Verlaufsdokumentation helfen.
Schnittstellen zu Pflegekasse und Hilfsmitteln
Pflegegrad & Pflegekasse:
Ein Pflegegrad eröffnet Geld-, Sach- und Kombinationsleistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegekurse sowie den Entlastungsbetrag. Diese Bausteine bleiben – je nach Setting – nutzbar und entlasten Angehörige. Bei vollstationären Aufenthalten ruht das Pflegegeld in der Regel.
Häusliche Krankenpflege (HKP):
Neben AAPV/SAPV kann ärztlich verordnete HKP (z. B. Injektionen, Portversorgung, Verbandwechsel) sinnvoll sein. Sie wird von der Krankenkasse getragen; übliche Zuzahlungen gelten, sofern keine Befreiung vorliegt.
Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel:
Vom Pflegebett über Antidekubitusmatratzen, Rollstühle, Lagerungshilfen, Toilettenstühle, Duschhilfen, Sauerstoff, Absauggeräte bis zu Schmerzpumpen – vieles lässt sich zügig organisieren.
- Medizinische Hilfsmittel: Verordnung durch Ärztin/Arzt; Belieferung über Sanitätshaus/Versorger.
- Pflegehilfsmittel: monatliche Pauschalen (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektion) über die Pflegekasse.
- Tipp: Dokumentieren Sie Kontraindikationen (z. B. Sturzgefahr) gleich mit – das beschleunigt die Genehmigung.
Koordination bündeln:
Legen Sie einen Versorgungsordner an: Verordnungen, Genehmigungen, Medikamentenplan, Kontaktdaten, Vorsorgedokumente, Notfallplan, Protokolle zu Schmerzen, Luftnot und Delirrisiken.
Vorsorgeplanung, Patientenverfügung, Angehörigenbegleitung
Vorausschauende Planung (Advance Care Planning):
Besprechen Sie mit dem Behandlungsteam: Was ist das Ziel der Behandlung? Welche Maßnahmen sind gewünscht, welche nicht? Wo soll im Notfall versorgt werden (Zuhause/Klinik/Hospiz)? Ein Notfallbogen (inkl. Reanimationswunsch) gehört sichtbar in die Wohnung.
Dokumente im Überblick:
- Patientenverfügung: medizinische Wünsche, z. B. zu künstlicher Ernährung, Beatmung, Reanimation.
- Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung: wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können.
- Sorgeregelungen (z. B. für minderjährige Kinder), digitaler Nachlass.
Angehörigenbegleitung:
Palliativteams und Hospizdienste bieten Gespräche, Schulungen (z. B. Lagerung, Mundpflege, Atemerleichterung), Auszeiten durch Ehrenamtliche sowie Trauerbegleitung. Auch spirituelle Fragen haben Raum – unabhängig von Konfession.
Symptomkontrolle & Alltag
Eine wirksame Palliativpflege bündelt Medikamente, pflegerische Maßnahmen und Alltagsanpassungen. Schmerzen, Atemnot, Angst, Unruhe und Delir gehören zu den häufigsten Belastungen – sie sind in aller Regel gut behandelbar. Ebenso wichtig sind kleine Stellschrauben im Alltag: richtige Lagerung, Atemerleichterung, angepasste Ernährung, Hilfsmittel und Ruhezonen. Ein Notfall- und Krisenplan schafft Sicherheit – rund um die Uhr.
Schmerz, Atemnot, Angst, Delir – interprofessionell behandeln
Schmerz:
Palliativmedizin folgt dem Stufenschema mit bedarfsgerechtem Einsatz von Nicht-Opioiden und Opioiden, ergänzt durch Koanalgetika (z. B. bei Neuropathien). Retardierte Präparate sichern den Grundschutz, unretardierte dienen als Bedarf. Begleitend helfen nichtmedikamentöse Verfahren: Wärme/Kälte, Bewegung im Rahmen des Möglichen, Entspannung, psychologische Unterstützung.
Atemnot (Dyspnoe):
Lagerung (Hoch-/Kutschersitz), Lippenbremse, Frischluftventilator, Atemphysiotherapie, angstlösende Gespräche. Medikamentös kommen u. a. Opioide in niedriger Dosierung, ggf. Anxiolytika und – bei Indikation – Sauerstoff in Betracht. Ein Krisenplan legt fest, was nachts passiert und wer kommt.
Angst, Unruhe, Depression:
Frühzeitig ansprechen: Psychoonkologie, Seelsorge, Entspannungsverfahren, ggf. Antidepressiva/Anxiolytika. Strukturierte Tagesabläufe, vertraute Personen und Rituale geben Halt.
Delir/Verwirrtheit:
Akut zu erkennen und zu behandeln: Ursachencheck (Infekte, Schmerzen, Harnverhalt, Obstipation, Medikamente), Basiskommunikation (ruhige Ansprache, Orientierung), Umgebungssicherheit, ggf. gezielte Medikation. Angehörige werden in Deeskalation und Beobachtung eingewiesen.
Palliative Sedierung:
Selten und nur bei therapierefraktären Symptomen nach sorgfältiger Indikationsstellung, Dokumentation, Teamentscheidung und enger Angehörigenbegleitung.
Hilfsmittel und Umfeldanpassungen
Zuhause gut versorgt – was oft hilft:
- Pflegebett mit Aufrichthilfe, Antidekubitusmatratze und Lagerungskissen.
- Rollstuhl/Rollator, Transferhilfen, Toilettenstuhl, Duschsitz, Haltegriffe.
- Sauerstoffversorgung, Inhalationsgeräte, Absaugpumpe bei Sekretlast.
- Schmerzpumpe, Port- und Kathetermaterial, Verband- und Stomapflege.
- Ernährung: kleine, häufige Mahlzeiten, hochkalorische Drinks nach Bedarf; Mundpflege gegen Trockenheit/Soor.
Wohnumfeld:
Barrieren reduzieren, Wege kurz halten, Klingel/Telefon griffbereit, gute Beleuchtung, Stolperfallen entfernen. Ein Ruhesessel mit Rückenunterstützung, Kissen für atemerleichternde Lagerung, eine stille Ecke für Angehörigengespräche – kleine Anpassungen, große Wirkung.
Energiehaushalt (Pacing):
Belastungen verteilen, Prioritäten setzen, Aktivität mit Pausen koppeln. Angehörige koordinieren Aufgaben (Einkauf, Apotheke, Begleitungen). Ein Tagesplan hilft, Kräfte zu schonen.
Trauerbegleitung und psychosoziale Unterstützung
Während der Erkrankung:
Gespräche über Hoffnung und Sorge, Schuldgefühle, Abschied und Erinnerungen. Sozialberatung klärt Leistungen (Pflegezeit, Familienpflegezeit, Lohnersatz, Schwerbehindertenrecht) und organisiert Hilfen.
Nach dem Abschied:
Trauer ist individuell. Ambulante Hospizdienste, Kirchengemeinden, Selbsthilfegruppen und psychotherapeutische Angebote bieten Einzel- und Gruppengespräche. Für Kinder gibt es spezialisierte Trauerarbeit. Rituale (Erinnerungsbuch, Gedenkkerze, gemeinsames Album) können tragen.
Entlastung der Angehörigen:
Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege (sofern passend), stundenweise Entlastungsangebote, ehrenamtliche Begleitungen. Niemand muss „alles allein schaffen“ – es ist ein Zeichen von Stärke, Hilfe anzunehmen.
FAQ – Palliativpflege
Wer hat Anspruch auf SAPV?
Menschen mit unheilbarer, fortschreitender Erkrankung und komplexem Symptomgeschehen, wenn eine spezialisierte, 24/7-gestützte Versorgung notwendig ist. Die Verordnung erfolgt durch Ärztinnen/Ärzte.
Kostet SAPV etwas?
Die SAPV-Leistungen selbst sind in der Regel zuzahlungsfrei. Zuzahlungen können bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln anfallen, sofern keine Befreiung besteht.
Wie unterscheidet sich AAPV von SAPV?
AAPV ist Grundversorgung über Hausärztinnen/-ärzte und ambulante Pflege, geeignet bei stabilen, kontrollierbaren Symptomen. SAPV ist spezialisiert, greift bei komplexen Beschwerden und bietet 24/7-Krisenmanagement.
Was leistet ein ambulanter Hospizdienst?
Zeit, Gespräche, Angehörigenentlastung, Begleitung am Lebensende und Trauerangebote – kostenfrei. Er ergänzt AAPV/SAPV, ersetzt sie aber nicht.
Palliativstation oder Hospiz – was passt?
Palliativstation ist Krankenhaus zur Stabilisierung bei nicht beherrschbaren Symptomen. Hospiz ist wohnhäuslich für die letzte Lebensphase, wenn Zuhause nicht möglich oder nicht gewünscht ist.
Wie erhalte ich einen Platz im stationären Hospiz?
Kontakt über Ärztin/Arzt, SAPV-Team oder Hospiz selbst. Benötigt werden medizinische Unterlagen, eine Einschätzung zur Lebenserwartung und der Wunsch nach hospizlicher Betreuung.
Gibt es im Hospiz Eigenanteile?
Für Pflege und Betreuung im Hospiz fallen keine Eigenanteile an. Hospize finanzieren den Restbedarf über Spenden. Individuelle Extras (z. B. besondere Wünsche) können abweichen.
Wie hoch ist die Krankenhauszuzahlung auf der Palliativstation?
10 € pro Kalendertag, maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Kinder/Jugendliche sind befreit; eine Befreiung von Zuzahlungen kann beantragt werden.
Ruht das Pflegegeld im Hospiz?
Bei vollstationärer Versorgung ruht Pflegegeld in der Regel. Klären Sie Details zur individuellen Situation mit der Pflegekasse.
Wer organisiert Hilfsmittel?
Verordnende Ärztinnen/Ärzte und SAPV-/AAPV-Teams koordinieren mit Sanitätshäusern. Pflegerische Hilfsmittel laufen über die Pflegekasse, medizinische Hilfsmittel über die Krankenkasse.
Was gehört in den Notfallplan?
Ansprechpartner und 24/7-Nummern (SAPV-Team), aktuelle Medikation, Bedarfsschema, klare Absprachen zu Klinikeinweisungen, Reanimationswunsch, Diagnosen und Allergien.
Kann SAPV im Pflegeheim erfolgen?
Ja. SAPV-Teams versorgen auch in Pflegeheimen und arbeiten mit dem Heim- und Ärzteteam zusammen.
Wie lange darf SAPV dauern?
Solange die Voraussetzungen (palliative Situation, komplexer Bedarf) bestehen. Laufzeiten werden ärztlich verordnet und von der Kasse genehmigt, mit Verlängerungsoption.
Was, wenn die Krankenkasse die SAPV ablehnt?
Widerspruch einlegen. Bitten Sie das SAPV-Team/Ärztin um medizinische Begründung und aktuelle Verlaufsdokumentation.
Welche Zuzahlungen fallen für Medikamente an?
Übliche gesetzliche Zuzahlungen pro Rezept; Befreiung möglich, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist. Quittungen sammeln!
Gibt es Unterstützung für Angehörige im Beruf?
Ja. Pflegezeit, Familienpflegezeit und ggf. Lohnersatzleistungen können entlasten. Lassen Sie sich sozialrechtlich beraten.
Was ist palliative Sedierung?
Eine seltene Maßnahme bei therapierefraktären Symptomen, nach strenger Indikation, Teamentscheidung, dokumentierter Einwilligung und enger Angehörigenbegleitung.
Kann ich zu Hause sterben?
Ja, wenn Sie das wünschen und die Situation tragfähig ist. AAPV/SAPV, Hospizdienste und Angehörige tragen gemeinsam – mit klaren Notfallplänen.
Was passiert nach dem Tod?
SAPV-/Hospizteams unterstützen bei Formalitäten, Abschied und Erstkontakten zu Bestattung und Trauerbegleitung. Trauerangebote stehen auch Angehörigen offen.
Wo finde ich regionale Angebote?
Über Hausarztpraxis, Pflegekasse, Hospizdienste, SAPV-Teams, Krankenhaussozialdienst. Viele Landkreise führen Palliativ- und Hospiznetzwerke.
Fazit
Palliativpflege ist ein starkes Netz, das Leiden lindert, Sicherheit gibt und selbstbestimmte Entscheidungen ermöglicht. Der Schlüssel liegt in der frühen Organisation: Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt über AAPV/SAPV, klären Sie den Wunschort der Versorgung, erstellen Sie einen Notfallplan und prüfen Sie Vorsorgedokumente. Nutzen Sie die ambulanten Hospizdienste – kostenfrei und menschennah – und scheuen Sie sich nicht, Hilfsmittel und Entlastungsangebote einzufordern.
Finanziell gilt: SAPV ist in der Regel zuzahlungsfrei, Hospize verlangen keine Eigenanteile für Pflege und Betreuung; im Krankenhaus sind die Zuzahlungstage zu beachten. Pflegekassenleistungen und Zuzahlungsbefreiungen entlasten zusätzlich.
Ob Zuhause, im Pflegeheim, auf der Palliativstation oder im Hospiz: Entscheidend ist, dass Versorgung und Wünsche zusammenpassen. Kennen Sie Ihre regionalen Anlaufstellen, halten Sie wichtige Unterlagen bereit und nehmen Sie Unterstützung an – für eine würdige, sichere letzte Lebensphase und für Angehörige, die getragen sind.


