Die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) unterstützt Sie dabei, mit einer schweren, nicht heilbaren Erkrankung in Ihrer vertrauten Umgebung zu leben – mit möglichst wenig belastenden Symptomen und so viel Selbstbestimmung wie möglich. Sie richtet sich an Menschen mit komplexem Behandlungs- und Betreuungsbedarf, die zu Hause, im Pflegeheim oder in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe versorgt werden. Ärztinnen/Ärzte und Pflegefachpersonen mit palliativmedizinischer Expertise arbeiten Hand in Hand, koordinieren alle Beteiligten und sind rund um die Uhr erreichbar, wenn sich Ihr Zustand verändert oder eine Krise entsteht.
Für Sie wichtig: Die Krankenkasse übernimmt die SAPV-Leistungen gemäß § 37b SGB V in der Regel vollständig; eine gesetzliche Zuzahlung fällt dafür nicht an. Den Start ermöglicht eine ärztliche Verordnung – ausgestellt etwa durch Hausärztin/Hausarzt, Onkologin/Onkologe oder eine Klinik. Danach klärt das SAPV-Team die Details direkt mit Ihrer Krankenkasse, stimmt sich mit Ihrem bisherigen Behandlungsteam ab und beginnt zeitnah. Wie das im Alltag funktioniert, welche Leistungen konkret erbracht werden und worauf Sie bei Anspruch, Kosten und Übergängen achten sollten, erfahren Sie hier kompakt und verlässlich.
Leistungsumfang & Team
SAPV ist mehr als „Hausbesuch plus Medikamente“. Sie erhalten eine verlässlich organisierte 24/7-Versorgung, die medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Aspekte einbezieht – abgestimmt auf Ihre Ziele und Werte. Das Team arbeitet vorausschauend: Beschwerden werden früh erkannt, Behandlungspläne regelmäßig angepasst und Krisen nach Möglichkeit verhindert. Wenn doch eine akute Situation eintritt, stehen Fachpersonen jederzeit telefonisch bereit und kommen bei Bedarf kurzfristig zu Ihnen. Im Mittelpunkt steht, dass Sie dort bleiben können, wo Sie sich am wohlsten fühlen.
24/7-Rufbereitschaft, Hausbesuche, Krisenintervention
Ein zentrales Merkmal der SAPV ist die jederzeitige Erreichbarkeit. Die Rufbereitschaft beantwortet Ihre und die Fragen Ihrer Angehörigen auch nachts und am Wochenende. Viele Probleme lassen sich telefonisch klären, etwa Unsicherheiten zur Einnahme von Medikamenten oder zur Bedeutung neuer Symptome. Wird eine ärztliche oder pflegerische Beurteilung vor Ort nötig, organisiert das Team kurzfristig einen Haus- oder Heimbesuch.
Hausbesuche dienen sowohl der stabilen Betreuung als auch der schnellen Hilfe in Krisen. Dazu zählt etwa die akute Dyspnoe bei Lungen- oder Herzkrankheiten, starke Schmerzen, Unruhe und Angst, Blutungen, Übelkeit oder neurologische Ausfälle. Das SAPV-Team bringt die benötigten Materialien, passt die Medikation an, legt Infusionen oder subkutane Zugänge, wechselt Katheter und Verbände und koordiniert bei Bedarf weitere Unterstützungsangebote. Ziel ist, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden – sofern das Ihrem Wunsch und Ihrem Wohl entspricht.
Die Krisenintervention folgt einem strukturierten Vorgehen: rasche Einschätzung, Symptomlinderung, Entscheidungshilfen für Sie und Ihre An- und Zugehörigen sowie die Frage, ob zusätzliche Dienste (z. B. Pflegedienst, Hospizdienst) kurzfristig eingebunden werden sollten. Dabei werden vorhandene Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung und Behandlungs- bzw. Notfallpläne berücksichtigt.
Symptomkontrolle, Medikation, Koordination
Die Symptomkontrolle ist das Herzstück palliativmedizinischer Expertise. Schmerzen, Atemnot, Übelkeit/Erbrechen, Obstipation, Angst, Schlafstörungen, Delir, Juckreiz oder terminales Rasseln werden nach anerkannten Standards behandelt. Dazu gehören Opioide und Ko-Analgetika, Antiemetika, Anxiolytika, Antipsychotika, Kortikosteroide, Sekretolytika und weitere Arzneimittel – in passender Darreichungsform, oft mit vereinfachten Schemata zur häuslichen Anwendung. Häufig wird ein „Notfallset“ hinterlegt, damit Sie und Pflegende bei plötzlich auftretenden Beschwerden schnell handeln können. Wo sinnvoll, setzt das Team auf nicht-medikamentöse Maßnahmen wie Lagerung, Atemtechniken, Kühlung/Wärme, Mundpflege und Entspannungsverfahren.
Koordination bedeutet, dass Ihre Behandlung aus einem Guss erfolgt. Das SAPV-Team bündelt Informationen von Haus- und Fachärztinnen/-ärzten, Pflegediensten, Apotheke, Physiotherapie, Sozialdienst, Seelsorge und – wenn gewünscht – ambulantem Hospizdienst. Visiten werden abgestimmt, Doppeluntersuchungen vermieden, Medikationspläne aktualisiert und verständlich erklärt. Auch die Versorgung mit Hilfsmitteln (z. B. Antidekubitusmatratze, Pflegebett, Sauerstoff, Absauggerät) wird angestoßen und organisiert. Wichtige Dokumente wie Notfallbögen, Therapieziele oder Vollmachten hält das Team griffbereit und sorgt dafür, dass beteiligte Dienste sie kennen.
Eine vorausschauende Planung („Advance Care Planning“) hilft, Entscheidungen zu klären: Welche Ziele haben Priorität? Welche Eingriffe möchten Sie? Welche Klinikeinweisungen sollen vermieden werden? Solche Gespräche entlasten besonders in kritischen Phasen und geben Angehörigen Sicherheit, in Ihrem Sinne handeln zu können.
Multiprofessionelles Team (Ärztinnen/Ärzte, Pflege, Psycho-, Sozialdienst)
SAPV ist Teamarbeit. Palliativärztinnen/-ärzte und Pflegefachpersonen mit Zusatzqualifikation übernehmen die medizinische Kernversorgung. Psychoonkologinnen, Psychologinnen, Sozialarbeiter, Seelsorgende und – bei Bedarf – Physiotherapeutinnen, Ergo- oder Logopädinnen ergänzen das Angebot. In manchen Regionen existieren spezialisierte Kinder- und Jugendteams (pädiatrische SAPV), die auf familiale Belange, Schule und kindgerechte Symptomkontrolle eingehen.
Die Pflege übernimmt regelmäßige Einschätzungen, Schmerz- und Symptom-Screenings, Schulungen zur Medikamentengabe und unterstützt bei Port-, PEG- oder Katheterversorgung. Ärztinnen/Ärzte verantworten Therapieführung, Verordnungen und komplexe Entscheidungen. Psycho- und Sozialdienste bieten Gespräche, bewältigungsorientierte Interventionen, Angehörigencoaching sowie Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Familienpflegezeit oder Trauerbegleitung.
Die Zusammenarbeit ist interprofessionell organisiert: Fallkonferenzen, dokumentierte Therapieziele und kurze Wege bei Veränderungen Ihres Zustands. So entsteht ein Netz, das Sie und Ihre Angehörigen trägt – medizinisch, pflegerisch und menschlich.
Anspruch & Indikation
SAPV richtet sich an Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung, deren Symptomlast oder Versorgungsbedarf so komplex ist, dass die allgemeine ambulante Versorgung (AAPV) allein nicht ausreicht. Maßgeblich ist nicht die Diagnose, sondern die Komplexität der Situation: Ist 24/7-Fachbereitschaft nötig? Bestehen instabile Symptome? Drohen Krisen, die schnelle, spezialisierte Entscheidungen erfordern? In solchen Konstellationen schafft SAPV Sicherheit, entlastet Angehörige und stabilisiert den Alltag – zuhause, im Pflegeheim oder in besonderen Wohnformen.
Nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung mit komplexen Symptomen
Die Indikation ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Krankheitsverlauf, Symptomdynamik und Versorgungszielen. Häufige Grunderkrankungen sind fortgeschrittene Tumorerkrankungen, schwere Herz-, Lungen-, Nieren- oder Leberinsuffizienz, neurodegenerative Erkrankungen wie ALS, Parkinson oder Demenz im späten Stadium sowie Multimorbidität im hohen Alter. Entscheidend ist, ob eine spezialisierte palliativmedizinische Expertise benötigt wird, um Leid zu lindern, Krisen zu verhindern und Behandlungen an Ihre Präferenzen anzupassen.
Typische Auslöser für eine SAPV-Verordnung sind: wiederholt schwer einstellbare Schmerzen, akute Dyspnoe, therapierefraktäre Übelkeit/Erbrechen, Delirsymptome, Angst- und Panikattacken, komplexe Wunden/Tumorblutungen, rasch wechselnder Zustand, schwierige Entscheidungen zu invasiven Maßnahmen oder belastende Therapiekonflikte. Ebenso kann psychosoziale Komplexität (z. B. alleinlebend, geringe Unterstützung, Überforderung der Angehörigen) die Notwendigkeit einer SAPV begründen.
Abgrenzung zur AAPV
AAPV (Allgemeine Ambulante Palliativversorgung) ist die palliative Grundversorgung durch Ihre Haus- oder Fachärztin/Ihren -arzt und Pflegedienste – persönlich, wohnortnah, oft seit Jahren vertraut. AAPV genügt, wenn Symptome stabil, Behandlungspfade klar und Krisen unwahrscheinlich sind. SAPV ergänzt und erweitert, wenn das nicht mehr reicht: Sie bringt 24/7-Erreichbarkeit, mehr Hausbesuche, komplexe Medikamentensteuerung, intensivierte Koordination und gezielte Krisenintervention.
Wichtig: SAPV ersetzt die AAPV nicht, sondern kooperiert mit ihr. Ihre vertrauten Ansprechpersonen bleiben eingebunden, das SAPV-Team führt in komplexen Phasen. Stabilisiert sich die Situation, kann die Versorgung wieder primär in der AAPV erfolgen. Die Grenze ist fließend und wird regelmäßig gemeinsam überprüft.
Regionale SAPV-Teams und Einzugsgebiete
SAPV wird regional organisiert. Jedes Team hat ein definiertes Einzugsgebiet und klare Kontaktwege. Manche Teams sind an Kliniken, andere an Praxen, Hospizvereine oder gemeinnützige Träger angebunden. Sie versorgen Patientinnen und Patienten zuhause, in Pflegeheimen und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Für Kinder und Jugendliche gibt es spezialisierte pädiatrische Teams, die mit Kinderkliniken, Schulen und sozialen Diensten eng kooperieren.
Wenn Sie SAPV benötigen, unterstützt Ihr Behandlungsteam bei der Kontaktaufnahme. In der Regel meldet das SAPV-Team sich zeitnah, klärt Ziele, Indikation und Umfeldbedingungen und koordiniert den Start. Sollte Ihr Wohnort an der Grenze zweier Einzugsgebiete liegen, helfen Ihre Ärztin/Ihr Arzt oder das Pflegeheim bei der Zuordnung. Sprach- und Kulturmittlung kann – je nach Region – organisiert werden.
Kosten & Zuzahlung
Finanzielle Fragen sollen Sie nicht davon abhalten, Hilfe anzunehmen. Die SAPV gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 37b SGB V). Sie wird in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen, sofern die Indikation vorliegt und eine entsprechende Verordnung ausgestellt wurde. Das gilt für die medizinisch-pflegerischen Leistungen des SAPV-Teams inklusive Rufbereitschaft, Hausbesuche, Koordination und palliativmedizinische Beratung.
SAPV wird i. d. R. vollständig von der GKV getragen
Mit der ärztlichen Verordnung prüft Ihre Krankenkasse die Anspruchsvoraussetzungen. Die Teams unterstützen üblicherweise bei der Übermittlung der notwendigen Angaben (Diagnose, Symptomlast, Behandlungsziele, Versorgungsort). Bei akuter Krisenlage kann die Versorgung oft sofort beginnen, während die formale Genehmigung parallel erfolgt. Die Vergütung der Teamleistungen läuft direkt zwischen SAPV-Team und Krankenkasse – für Sie ohne Vorauszahlung.
Sind Sie privat krankenversichert, richten sich die Kostenübernahme und mögliche Anforderungen nach Ihrem Tarif. Viele private Versicherer orientieren sich am Leistungsinhalt gemäß § 37b SGB V. Fragen zur Abrechnung klärt das SAPV-Team vorab mit Ihnen, damit die Versorgung zügig starten kann.
Keine gesetzliche Zuzahlung für SAPV-Leistungen
Für die reinen SAPV-Leistungen fällt keine gesetzliche Zuzahlung an. Das bedeutet: Rufbereitschaft, Haus-/Heimbesuche, palliativärztliche und -pflegerische Maßnahmen, Koordination und Beratung sind zuzahlungsfrei. Das ist wichtig für Ihre Planung und die Entlastung Ihrer Angehörigen. Ziel ist, die palliative Versorgung nicht an finanziellen Hürden scheitern zu lassen.
Weitere Kosten (z. B. Medikamente/Hilfsmittel) nach SGB V-Regeln
Von der Zuzahlungsfreiheit der SAPV-Leistungen zu unterscheiden sind gesetzliche Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel nach den allgemeinen Regeln des SGB V. Dazu zählen z. B. Rezeptgebühren für Medikamente, Zuzahlungen bei Hilfsmitteln oder Heilmitteln, soweit keine Befreiung vorliegt. Viele Patientinnen und Patienten sind wegen hoher Belastung (Belastungsobergrenze) ganz oder teilweise zuzahlungsbefreit – lassen Sie dies prüfen.
Hilfsmittel wie Pflegebett, Antidekubitusmatratze, Sauerstoffgerät oder Absaugpumpe verordnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt; das SAPV-Team unterstützt bei Bedarf die Organisation. Die Pflegeversicherung (SGB XI) trägt eigenständige Leistungen wie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Wohnumfeldverbesserungen oder Leistungen der Pflegesachpflege/ Pflegegeld. Auch hier hilft das Team oder der Sozialdienst bei Anträgen und Nachweisen.
Verordnung & Start
Der Zugang zur SAPV ist bewusst niedrigschwellig: Eine Ärztin oder ein Arzt stellt nach palliativmedizinischer Indikationsprüfung die Verordnung aus – häufig die Hausarztpraxis, eine onkologische Praxis oder die Klinik bei Entlassung. Mit der Verordnung nimmt das SAPV-Team Kontakt auf, prüft gemeinsam mit Ihnen Ziele und Bedürfnisse und startet die Versorgung. Wichtig sind klare Absprachen: Wer ist zu erreichen? Welche Symptome stehen im Vordergrund? Welche Vorsorgedokumente liegen vor? So wird der Übergang in den Alltag gut vorbereitet.
Verordnung durch Haus-/Fachärztinnen/ärzte oder Krankenhaus
Die Verordnung kann durch Hausärztinnen/-ärzte, spezialisierte Fachärztinnen/-ärzte (z. B. Onkologie, Pneumologie, Neurologie, Kardiologie) oder durch Krankenhausärztinnen/-ärzte erfolgen. Ausschlaggebend ist die begründete Indikation: nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung mit komplexem Symptomgeschehen und Bedarf an spezialisierter Palliativkompetenz. Die Verordnung kann für eine Krisenintervention kurzzeitig oder als längerfristige Begleitung ausgestellt werden; Folgeverordnungen sind möglich, wenn der Bedarf fortbesteht.
Im Verordnungsgespräch werden Therapieziele, Wünsche und Versorgungsgrenzen besprochen. Liegen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Notfallpläne vor, sollten sie einbezogen werden. Ist die Situation unklar, unterstützen SAPV-Teams bei der Entscheidungsfindung, etwa mit zeitlich befristeten Behandlungsversuchen („Therapie auf Probe“) und regelmäßiger Reevaluation.
Kommunikation mit Kasse/SAPV-Team
Nach der Verordnung übermittelt das SAPV-Team die notwendigen Unterlagen an die Krankenkasse. Dazu zählen medizinische Diagnosen, bisherige Behandlungen, aktuelle Symptomlast sowie der geplante Umfang der Versorgung. Häufig übernimmt das Team die Abstimmung mit Pflegedienst, Apotheke und Hausarztpraxis, organisiert Hilfsmittel und hinterlegt Notfallmedikamente. Sie erhalten klare Kontaktwege und eine Anleitung, was bei neuen Beschwerden zu tun ist.
Die Dokumentation ist transparent: Medikationsplan, Anordnungen, Ziele, Notfallbögen. Angehörige – soweit von Ihnen gewünscht – werden einbezogen und erhalten Schulungen zu Lagerung, Mundpflege, Applikation von Bedarfsmedikamenten oder dem Umgang mit Pumpe/Subkutanport. Das Team stimmt Termine ab und bespricht, wie die Rufbereitschaft sinnvoll genutzt wird.
Übergänge: Krankenhaus, Hospiz, Pflegekasse
Übergänge sind sensible Momente. Bei Entlassung aus dem Krankenhaus kann SAPV direkt anschließen, damit keine Versorgungslücke entsteht (§ 39 SGB V grenzt die stationäre Akutbehandlung ab). Bei Bedarf wird eine Kurzzeitpflege über die Pflegeversicherung organisiert oder ein ambulanter Hospizdienst hinzugezogen. SAPV und ambulanter Hospizdienst sind gut kombinierbar: Der Hospizdienst bietet vor allem ehrenamtliche Begleitung, Gespräche, Zeit – SAPV verantwortet medizinisch-pflegerische Spezialisierung.
Wenn eine häusliche Versorgung trotz SAPV nicht mehr möglich ist oder Sie das ausdrücklich wünschen, wird der Übergang in ein stationäres Hospiz geprüft (§ 39a SGB V). Die Aufnahme orientiert sich an Ihren Bedürfnissen, nicht ausschließlich an der prognostischen Zeitspanne. SAPV-Teams kennen die regionalen Angebote und begleiten den Übergang. Auch im Pflegeheim unterstützt SAPV das Personal, schult gezielt und sorgt für gemeinsame Notfall- und Behandlungspläne.
FAQ – SAPV
Kurze Antworten auf häufige Fragen. Für Details sprechen Sie bitte Ihr SAPV-Team oder Ihre Ärztin/Ihren Arzt an.
Wer hat Anspruch auf SAPV?
Anspruch besteht bei nicht heilbarer, fortschreitender Erkrankung mit komplexen oder instabilen Symptomen, die spezialisierte palliativmedizinische Kompetenz und 24/7-Erreichbarkeit erfordern. Entscheidend ist die Begründung der Indikation durch die verordnende Ärztin/den verordnenden Arzt gemäß § 37b SGB V.
Welche Diagnosen sind „typisch“?
Häufig sind fortgeschrittene Tumorerkrankungen, schwere Herz-, Lungen-, Nieren- oder Leberinsuffizienz, neurodegenerative Erkrankungen und Multimorbidität. Maßgeblich ist jedoch nicht die Diagnose, sondern die Komplexität der Versorgung und Symptomlast.
Kostet SAPV etwas?
Die SAPV-Leistungen selbst sind zuzahlungsfrei. Sie werden in der Regel vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Für Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel gelten die allgemeinen Zuzahlungsregeln des SGB V, es sei denn, Sie sind befreit.
Wer verordnet SAPV?
Hausärztinnen/-ärzte, Fachärztinnen/-ärzte oder Krankenhausärztinnen/-ärzte können SAPV verordnen, wenn die Indikation vorliegt. Das SAPV-Team unterstützt bei der Begründung und der Kommunikation mit der Krankenkasse.
Wie schnell beginnt die Versorgung?
In akuten Krisen oft sofort, parallel zur Genehmigung. Ansonsten nimmt das Team nach der Verordnung zeitnah Kontakt auf, klärt Ziele und startet die Versorgung in Abstimmung mit Ihnen und den Beteiligten.
Ersetzt SAPV meinen Hausarzt/meine Hausärztin?
Nein. SAPV ergänzt die allgemeine palliative Versorgung (AAPV). Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin bleibt eingebunden; das SAPV-Team übernimmt in komplexen Phasen die Führung und ist rund um die Uhr erreichbar.
Welche Leistungen umfasst SAPV konkret?
24/7-Rufbereitschaft, Haus-/Heimbesuche, Krisenintervention, Symptomkontrolle, Anpassung der Medikation, Koordination aller Beteiligten, Beratung und Schulungen für Sie und Ihre Angehörigen, Unterstützung bei Hilfsmitteln und Vorsorgedokumenten.
Kann ich mit SAPV im Pflegeheim versorgt werden?
Ja. SAPV versorgt zuhause, im Pflegeheim und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Das Team kooperiert mit der Einrichtung, schult Personal und erstellt gemeinsame Notfall- und Behandlungspläne.
Wie unterscheidet sich SAPV von einem Hospiz?
SAPV ist eine spezialisierte Versorgung zu Hause bzw. im Pflegeheim. Ein stationäres Hospiz ist eine Einrichtung mit eigener 24/7-Betreuung, die bei häuslicher Überforderung oder auf Wunsch aufgenommen werden kann (§ 39a SGB V). SAPV und Hospiz sind unterschiedliche Angebote, können aber aufeinander folgen.
Wer versorgt mich nachts oder am Wochenende?
Die SAPV-Rufbereitschaft ist jederzeit erreichbar. Viele Fragen lassen sich telefonisch klären; bei Bedarf organisiert das Team kurzfristige Hausbesuche.
Bekomme ich ein Notfallset für zu Hause?
Häufig ja. Viele Teams hinterlegen Bedarfsmedikamente und Anleitungen für typische Krisen (z. B. akute Schmerzen, Atemnot, Unruhe). Details bespricht Ihr Team mit Ihnen und der Hausarztpraxis.
Können Angehörige geschult werden?
Ja. Das Team schult zu Medikamentengabe, Lagerung, Mund- und Portpflege, Umgang mit Pumpen/Subkutaninfusionen und zum Erkennen von Warnzeichen. Ziel ist, Sicherheit zu geben und Überforderung zu vermeiden.
Was ist, wenn ich meine Meinung ändere?
Ihre Therapieziele werden regelmäßig besprochen und können jederzeit angepasst werden. Palliativversorgung respektiert Ihre Autonomie – ob es um Medikation, Einweisungen oder Versorgungsort geht.
Gibt es SAPV auch für Kinder und Jugendliche?
Ja, in vielen Regionen bieten spezialisierte pädiatrische Teams Versorgung für Kinder und Jugendliche. Sie beziehen Familie, Schule und soziale Dienste systematisch ein.
Was passiert bei einer Krankenhausaufnahme trotz SAPV?
Manchmal ist eine Klinikeinweisung sinnvoll oder gewünscht. Das SAPV-Team übergibt Informationen, unterstützt beim Übergang und nimmt nach Entlassung die häusliche Versorgung wieder auf (§ 39 SGB V grenzt die Akutbehandlung ab).
Wer hilft bei Formularen und Anträgen?
Der Sozialdienst des SAPV-Teams unterstützt bei Anträgen an Krankenkasse, Pflegekasse, Hilfsmittelversorgung, Zuzahlungsbefreiung und – wenn gewünscht – bei Vorsorgedokumenten.
Wie lange läuft SAPV?
Solange die Indikation besteht und Sie die Versorgung wünschen. Der Umfang kann sich ändern: von intensiver Begleitung in instabilen Phasen bis zu geregelten Kontakten nach Stabilisierung.
Darf ich gleichzeitig ambulanten Hospizdienst nutzen?
Ja. Ambulanter Hospizdienst ergänzt SAPV mit ehrenamtlicher Begleitung, Zeit und Gesprächen. Die Angebote werden abgestimmt, damit sie sich sinnvoll ergänzen.
Muss ich für SAPV zu Hause bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Wichtiger als Wohnverhältnisse sind klare Ziele, erreichbare Kontaktwege und die Bereitschaft, gemeinsam Behandlungspläne umzusetzen. Das Team hilft, Hilfsmittel und Unterstützung zu organisieren.
Wie werden meine Daten geschützt?
Das SAPV-Team dokumentiert medizinisch notwendig und teilt Informationen nur mit Ihrer Einwilligung bzw. auf rechtlicher Grundlage. Sie bestimmen, wen das Team informieren darf.
Fazit
SAPV schafft Sicherheit, wenn Versorgung komplex und Symptomlast hoch ist. Sie erhalten spezialisierte Hilfe dort, wo Sie leben – mit 24/7-Erreichbarkeit, Hausbesuchen, sorgfältiger Symptomkontrolle und verlässlicher Koordination. Der Zugang ist klar geregelt: Verordnung durch ärztliche Stellen, anschließend übernimmt das Team die Abstimmung mit der Krankenkasse. Eine gesetzliche Zuzahlung für SAPV-Leistungen fällt nicht an; weitere Kosten richten sich nach den allgemeinen SGB-V-Regeln. Warten Sie nicht, bis Krisen entstehen: Sprechen Sie frühzeitig über Ziele, Vorsorge und Unterstützungsbedarf. Binden Sie Angehörige und Ihr Netzwerk ein – Hausarztpraxis, Pflegedienst, Hospizdienst. So bleibt mehr Zeit und Kraft für das, was Ihnen wichtig ist.


