Pflegegrad 5 (PG 5) ist die höchste Einstufung der sozialen Pflegeversicherung. Er wird vergeben, wenn Ihre Selbstständigkeit in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens schwerst beeinträchtigt ist und die Versorgung besondere pflegerische Anforderungen stellt. Das kann körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen betreffen und führt zu einem sehr hohen, engmaschig zu organisierenden Unterstützungsbedarf – häufig mehrmals täglich und auch nachts.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen verständlich und zugleich fundiert, was Pflegegrad 5 bedeutet, wie die Begutachtung funktioniert und welche Rechte, Fristen und Leistungen Sie 2025 konkret nutzen können. Im Mittelpunkt stehen die ambulanten und (teil-)stationären Budgets, Kombinationsmöglichkeiten wie die Kombinationsleistung und der Umwandlungsanspruch in anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Außerdem erhalten Sie praxistaugliche Hinweise für Antrag, Begutachtung, Widerspruch und eine ausführliche FAQ.
Was ist Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 erhalten Versicherte, wenn im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) 90 bis 100 Punkte erreicht werden. In einfacher Sprache heißt das: Sie können die meisten Aktivitäten des täglichen Lebens nicht mehr eigenständig durchführen. Es besteht regelmäßig umfassender Hilfe-, Pflege- und Betreuungsbedarf, oft verbunden mit besonderen Anforderungen an Transfers, Lagerung, Wund- oder Stomaversorgung, Medikamentenmanagement, Risikoüberwachung oder der Bewältigung herausfordernder Verhaltensweisen.Typische Einschränkungen bei PG 5 sind etwa die vollständige Unterstützung bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, beim Toilettengang, beim Positionswechsel und bei Transfers zwischen Bett und Sitzmöbeln; häufig bestehen nächtliche Hilfeerfordernisse. Bei kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen können ständige Beaufsichtigung, Orientierungshilfen und Kriseninterventionen erforderlich sein. Gegenüber Pflegegrad 4 (70–< 90 Punkte), der ebenfalls mit hohem Bedarf verbunden ist, liegen bei PG 5 noch weitergehende und dauerhafte Einschränkungen oder besondere pflegerische Anforderungen vor.
Voraussetzungen und Begutachtung
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur nach Antrag bei der Pflegekasse. Rechtsgrundlage ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Nach § 14 SGB XI liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die Selbstständigkeit oder Fähigkeiten voraussichtlich mindestens sechs Monate in relevantem Ausmaß eingeschränkt sind. Der Pflegegrad wird nach § 15 SGB XI über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) festgestellt. Bei gesetzlich Versicherten führt der Medizinische Dienst (MD), bei Privatversicherten MEDICPROOF die Begutachtung durch.
Die sechs Bewertungsmodule (NBA) kurz erklärt
Das NBA bewertet nicht Minuten, sondern die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Relevant ist, wie Sie Aktivitäten ausführen können und welcher Unterstützungsbedarf besteht.
- Modul 1 – Mobilität: Positionswechsel im Bett, Aufstehen und Hinsetzen, Umsetzen, Fortbewegen im Wohnbereich, Treppensteigen.
- Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: zeitliche/örtliche Orientierung, Erkennen von Personen, Verstehen von Sachverhalten, Mitteilen von Bedürfnissen.
- Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: nächtliche Unruhe, Weglauftendenzen, Angst, Aggression, Apathie, Depression, selbstgefährdendes Verhalten.
- Modul 4 – Selbstversorgung: Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen/Trinken, Toilettengang – das alltagspraktische Kernmodul.
- Modul 5 – Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen: Medikation, Injektionen, Wundbehandlung, Stoma-/Katheterversorgung, Arzt-/Therapietermine, Überwachung von Risiken (z. B. Aspiration, Hypo-/Hyperglykämie).
- Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Tagesstruktur, Teilhabe, Planung und Durchführung von Aktivitäten, Kontaktpflege.
Die Module 2 und 3 werden alternativ gewertet: Es fließt der höhere der beiden Wertungen in die Gesamtsumme ein. Das spiegelt wider, dass kognitive/kommunikative Einschränkungen und psychische Problemlagen sich gegenseitig überlagern können.
Gewichtung und Punktevergabe
Die Modulbewertungen werden gewichtet:
Modul 1: 10 %, Modul 2: 15 % (alternativ zu Modul 3), Modul 3: 15 % (alternativ zu Modul 2), Modul 4: 40 %, Modul 5: 20 %, Modul 6: 15 %.
Aus der gewichteten Summe ergibt sich die Gesamtpunktzahl und damit der Pflegegrad. Pflegegrad 5 entspricht 90–100 Punkten.
Rechtliche Grundlagen (§ 14 und § 15 SGB XI) in einfacher Sprache
- § 14 SGB XI: Pflegebedürftig sind Menschen mit gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten, die mindestens sechs Monate andauern. Erfasst werden körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen – auch kombiniert.
- § 15 SGB XI: Regelt das Bewertungsverfahren (NBA), die Punktebereiche der Pflegegrade (PG 1 bis PG 5) und die Grundsätze der Begutachtung.
Leistungen im Detail
Bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen 2025 die umfassendsten Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Sie können Geldleistungen (Pflegegeld) für häusliche Pflege durch Angehörige/Ehrenamtliche, Sachleistungen über zugelassene Pflegedienste, teilstationäre Tages-/Nachtpflege sowie stationäre Leistungen im Pflegeheim nutzen. Hinzu kommen Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen, Hausnotruf, digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sowie Zuschläge für ambulant betreute Wohngruppen. Viele Budgets lassen sich sinnvoll kombinieren – etwa als Kombinationsleistung oder über den Umwandlungsanspruch in anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (UAiA) nach § 45a SGB XI.
Überblickstabelle: Geld- und Sachleistungen (2025)
| Leistung | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
| Pflegegeld | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen (ambulanter Dienst) | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Kombinationsleistung | möglich | möglich | möglich |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € |
| Tages-/Nachtpflege (teilstationär) | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr | 3.539 €/Jahr | 3.539 €/Jahr |
| Vollstationäre Pflege (Kassenanteil) | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 €/Monat | 42 €/Monat | 42 €/Monat |
| Technische Pflegehilfsmittel | 10 % Zuzahlung, max. 25 €; entfällt bei Leihgabe | wie PG 3 | wie PG 3 |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.180 € je Person/Maßnahme; Haushalt max. 16.720 € | wie PG 3 | wie PG 3 |
| Hausnotruf (Pflegehilfsmittel) | 25,50 €/Monat | wie PG 3 | wie PG 3 |
| Wohngruppenzuschlag | 224 €/Monat | 224 €/Monat | 224 €/Monat |
| Anschubfinanzierung WG (einmalig) | 2.613 € pro Person | wie PG 3 | wie PG 3 |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | 53 €/Monat | 53 €/Monat | 53 €/Monat |
Pflegegeld
Wesenskern und Zweck
Das Pflegegeld ist die zentrale Geldleistung für die häusliche Pflege durch Angehörige, Freundeskreis oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Bei Pflegegrad 5 beträgt es 2025 990 € pro Monat. Die Auszahlung erfolgt an die pflegebedürftige Person. Sie können das Geld frei zur Organisation der Versorgung verwenden, zum Beispiel als Anerkennung für Pflegepersonen, zur Finanzierung ergänzender Hilfen oder als Baustein in einer kombinierten Versorgungsstrategie.
Beratungspflicht nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, muss verpflichtende Beratungseinsätze in Anspruch nehmen. Bei PG 5 sind vierteljährliche Beratungen vorgesehen. Ziel ist, Qualität und Sicherheit der häuslichen Pflege zu stärken, Risiken früh zu erkennen und Versorgungsangebote bedarfsgerecht auszusteuern. Versäumte Einsätze können zu Kürzungen führen. Vereinbaren Sie Termine frühzeitig; viele Pflegekassen unterstützen aktiv bei der Organisation
Weiterzahlung in Vertretungsphasen
Bei Verhinderungspflege (Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson ausfällt) wird das Pflegegeld bis zu sechs Wochen pro Jahr zur Hälfte weitergezahlt. Bei Kurzzeitpflege (vorübergehende stationäre Pflege, z. B. nach Klinikaufenthalt) wird es bis zu acht Wochen pro Jahr zur Hälfte weitergezahlt. So bleibt finanzielle Stabilität auch in Übergangssituationen erhalten.
Kombinationsleistung – Beispielrechnungen
Die Kombinationsleistung verbindet Pflegesachleistung mit anteiligem Pflegegeld. Maßgeblich ist der Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistung.
- Beispiel 1: Sie nutzen 60 % des Sachleistungsbudgets (60 % von 2.299 € = 1.379,40 €). Ausgezahlt werden 40 % des Pflegegeldes, also 396 €.
Beispiel 2: Nutzung 80 % Sachleistung (1.839,20 €). Pflegegeld 20 % von 990 € = 198 €.
Die Berechnung erfolgt monatsweise. Das erlaubt es, die Steuerung flexibel an die tatsächliche Pflegesituation anzupassen.
Pflegesachleistungen
Inhalt und Abrechnung
Pflegesachleistungen sind professionelle, ambulante Leistungen zugelassener Pflegedienste. Dazu gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen (zum Beispiel Ganzkörperwäsche, Transfer, Lagerung), pflegerische Betreuungsleistungen (Aktivierung, Orientierung, Beaufsichtigung) sowie Haushaltshilfen. Bei PG 5 stehen 2025 2.299 € pro Monat zur Verfügung. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab; nicht genutzte Anteile verfallen monatsbezogen, sofern sie nicht in andere Bausteine überführt werden.
Umwandlungsanspruch in UAiA
Bis zu 40 % der monatlichen Sachleistung können in Angebote zur Unterstützung im Alltag (UAiA) umgewandelt werden, zum Beispiel anerkannte Alltagsbegleitung, niedrigschwellige Betreuungsangebote oder haushaltsnahe Hilfen. Bei PG 5 sind das bis zu 919,60 € pro Monat. Wichtig: Diese Mittel stammen aus dem Sachleistungsbudget. Das Pflegegeld bleibt unberührt, solange Sie keine Kombinationsleistung bilden.
Steuerung in der Praxis
Bitten Sie den Pflegedienst um Transparenz: Leistungsnachweise mit Leistungspositionen, Zeitanteilen und Kosten helfen, das Budget wirksam einzusetzen. Planen Sie mit Pflegevisiten und regelmäßigen Anpassungen Ihres Hilfeplans, insbesondere bei Veränderungen des Gesundheitszustandes, nach Klinikaufenthalten oder bei neuen Risiken (z. B. Dekubitusgefahr).
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Gemeinsamer Jahresbetrag 2025
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung. Diesen können Sie flexibel zwischen beiden Leistungsarten aufteilen. Die Verhinderungspflege schließt Lücken, wenn die Pflegeperson krank ist, Urlaub braucht oder Termine wahrnimmt; die Kurzzeitpflege dient der vorübergehenden stationären Versorgung, zum Beispiel zur Stabilisierung nach Krankenhausaufenthalten.
Wesentliche Punkte
- Abrechnung stunden- oder tageweise möglich; so lassen sich auch kurze Entlastungsfenster realisieren.
- Das Pflegegeld wird während Verhinderungspflege bzw. Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt (maximal 6 bzw. 8 Wochen im Kalenderjahr).
Prüfen Sie rechtzeitig Verfügbarkeiten in Einrichtungen und klären Sie Transport, Arzneimittel und ärztliche Verordnungen vor Beginn.
Tages- und Nachtpflege, stationäre Pflege
Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
Bei PG 5 steht ein eigenständiges Budget von 2.085 € pro Monat für Tages- und Nachtpflege zur Verfügung. Dieses Budget mindert nicht das ambulante Sachleistungsbudget. Einrichtungen bieten pflegerische Betreuung, aktivierende Gruppenangebote, Therapien, Verpflegung und oft Fahrdienste. Für pflegende Angehörige bedeutet das planbare Entlastung; gleichzeitig profitieren Betroffene von Struktur, Aktivierung und sozialer Teilhabe.
Vollstationäre Pflege
Für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse bei PG 5 einen Kassenanteil von 2.096 € pro Monat. Zusätzlich reduziert der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI den pflegebedingten Eigenanteil abhängig von der Aufenthaltsdauer:
- ab dem 1. Monat 15 %,
- nach 12 Monaten 30 %,
- nach 24 Monaten 50 %,
nach 36 Monaten 75 %.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen tragen Sie weiterhin selbst. Lassen Sie sich von der Einrichtung eine detaillierte Kostenübersicht geben und prüfen Sie, ob ergänzende Hilfen wie Wohngeld, Hilfe zur Pflege (SGB XII) oder Leistungen der Eingliederungshilfe in Frage kommen.
Entlastungsbetrag und flexible Nutzung
Der Entlastungsbetrag beträgt 2025 131 € pro Monat für alle Pflegegrade. Er kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden, etwa Betreuungsgruppen, Helferkreise, Entlastung im Haushalt oder Fahrt- und Begleitdienste. Nicht ausgeschöpfte Entlastungsbeträge lassen sich in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich abrechnen. Beachten Sie die Anerkennungslisten Ihres Bundeslandes; nur diese Angebote sind über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
Kombinationsideen mit PG 5-Budgets
Beispiel: Sie nutzen 70 % der Sachleistung (1.609,30 €) und wandeln 20 % (459,80 €) in UAiA um. Es verbleiben 10 % Sachleistung als Puffer. Das Pflegegeld beträgt im Kombinationsmonat 30 % von 990 € = 297 €. Der Entlastungsbetrag von 131 € kann zusätzlich für anerkannte Angebote eingesetzt werden. Diese Steuerung schafft Reichweite, ohne auf professionelle Pflege zu verzichten.
Hilfsmittel, Wohnraumanpassung, Hausnotruf
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Sie erhalten 42 € pro Monat für Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz. Viele Anbieter liefern monatliche Pakete und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Achten Sie darauf, tatsächlichen Bedarf statt Standardpakete zu beziehen, um Verschwendung zu vermeiden.
Technische Pflegehilfsmittel
Dazu zählen Pflegebett, Antidekubitus-Matratzen, Aufrichthilfen, Dusch-/Toilettenstühle, Transferhilfen, Rollstühle oder Kommunikationshilfen. Es gilt üblicherweise eine Zuzahlung von 10 %, maximal 25 €, die bei Leihgabe entfällt. Lassen Sie sich die medizinische Notwendigkeit bescheinigen, vergleichen Sie Varianten und prüfen Sie leihweise Lösungen, um Kosten zu minimieren.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Für bauliche Anpassungen wie bodengleiche Duschen, Türverbreiterungen, Rampen, Treppenhilfen, Haltegriffe, rutschhemmende Böden oder die Umgestaltung von Küche und Bad erhalten Sie bis zu 4.180 € je Maßnahme und Person. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt, sind bis zu 16.720 € möglich. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und beantragen Sie die Maßnahme vor Beginn bei der Pflegekasse.Hausnotruf
Der Hausnotruf wird als Pflegehilfsmittel mit 25,50 € pro Monat bezuschusst. Prüfen Sie Optionen wie Sturzsensoren, GPS-Module, Schlüsseltresore oder Rufweiterleitung an Bezugspersonen. Achten Sie auf 24/7-Bereitschaft und klare Prozesse für Notfälle.
Besondere Leistungen (Pflegekurse, Pflegeberatung, DiPA, Wohngruppenzuschuss)
Pflegekurse (§ 45 SGB XI)
Pflegekurse sind für Angehörige und Ehrenamtliche kostenfrei. Inhalte sind rückenschonendes Arbeiten, Lagerung, Transfer, Prophylaxen, Notfallmanagement, Kommunikation und Selbstfürsorge. Viele Kassen bieten Präsenz-, Online- und häusliche Schulungen an. Gerade bei PG 5 sind individuelle Vor-Ort-Schulungen wertvoll, weil sie konkrete Alltagssituationen im heimischen Umfeld berücksichtigen.
Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
Die Pflegeberatung unterstützt bei der Leistungsplanung, beim Antrags- und Widerspruchsmanagement, bei der Koordination von Pflegedienst, Therapien, Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten sowie bei der Finanzplanung. Vereinbaren Sie Beratung spätestens vor Umzügen, nach Klinikaufenthalten oder bei deutlichen Zustandsänderungen.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Für zugelassene digitale Anwendungen stehen 53 € monatlich zur Verfügung. DiPA können anleiten, erinnern, dokumentieren, schulen oder die Kommunikation zwischen Pflegepersonen, Pflegedienst und Arztpraxis erleichtern. Prüfen Sie Datenschutz, Zugänglichkeit und die Eignung bei kognitiven Einschränkungen.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
In ambulant betreuten Wohngruppen (z. B. Demenz-WGs) gibt es einen Wohngruppenzuschlag von 224 € pro Monat sowie eine Anschubfinanzierung von 2.613 € pro Person. Diese Leistungen unterstützen Aufbau und Stabilisierung gemeinschaftlicher Wohnformen. Klären Sie im Vorfeld Vertrag, Kostentransparenz, Mitbestimmung und die Einbindung eines Pflegedienstes.
Antragstellung – so gehen Sie vor
Der Pflegegrad wird nicht automatisch festgestellt. Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse (Sitz bei der Krankenkasse). Ein formloser Antrag per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief genügt. Wichtig ist das Eingangsdatum, denn Leistungen können ab diesem Tag rückwirkend gezahlt werden. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfiehlt sich die schriftliche Form mit Eingangsbestätigung.
Bereiten Sie Arzt- und Entlassbriefe, Diagnosen, Therapie- und Rehuberichte, den Medikationsplan, vorhandene Hilfsmittelverordnungen und eine Liste von Sturz- oder Krisenereignissen der letzten Wochen vor. Führen Sie zwei bis vier Wochen ein Pflegetagebuch, das Häufigkeit, Dauer und Art der Hilfen dokumentiert, inklusive Nachtbedarf. Legen Sie vorhandene Vollmachten oder Betreuungsnachweise bei, wenn Angehörige den Antrag stellen.
Nach § 18a und § 18c SGB XI muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Es gelten verkürzte Fristen: 10 Arbeitstage bei Entlassung aus Krankenhaus/Reha, 5 Arbeitstage in Palliativ- oder Hospizsituationen. Bei Überschreitung steht Ihnen ein Verzögerungsgeld von 70 € pro angefangener Woche zu. Notieren Sie das Antragsdatum, setzen Sie Erinnerungen und fordern Sie Fristwahrung schriftlich ein.
Typische Fehler sind Bagatellisierung des Bedarfs, unvollständige Unterlagen und fehlende Erreichbarkeit für den Begutachtungstermin. Beschreiben Sie den schlechtesten üblichen Tag, nicht eine seltene gute Phase. Stimmen Sie sich mit dem Hausarzt, Therapeuten und Pflegedienst ab, um die Unterlagen schlüssig zu bündeln.
Begutachtung durch den MD (ehemals MDK)
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst. Die Begutachtung findet gewöhnlich zu Hause, im Heim oder, bei besonderen Konstellationen, in Klinik/Reha statt. In Einzelfällen sind strukturierte Telefon- oder Videobegutachtungen möglich. Ziel ist eine realitätsnahe Beurteilung Ihrer Selbstständigkeit in den NBA-Modulen.
Ablauf: Sichtung der Unterlagen und Hilfsmittel, Anamnese, Beobachtung typischer Alltagssituationen, ggf. kleine Funktionstests. Es wird bewertet, welche Hilfen erforderlich sind, wie häufig und in welcher Intensität, einschließlich Nachtbedarf und Risikomanagement (z. B. Aspirations- oder Dekubitusprophylaxe).
Wer sollte anwesend sein: die Hauptpflegeperson, möglichst der Pflegedienst und – falls vorhanden – gesetzliche Vertreter. Alle können typische Situationen schildern, die außerhalb eines kurzen Termins sonst leicht unterschätzt würden.
Praxistipps: Nichts beschönigen, auch belastende Nächte, Krisen, Weglauftendenzen oder Schmerzphasen offen ansprechen. Pflegetagebuch und Fragenliste bereithalten. Bitten Sie um Übermittlung des Gutachtens und prüfen Sie, ob die Beschreibung Ihrer Situation und die Modulwertungen nachvollziehbar sind. Bei Abweichungen legen Sie Widerspruch ein.
Widerspruch und Höherstufung
Halten Sie die Einstufung für zu niedrig oder enthält das Gutachten Fehler, lohnt sich ein Widerspruch. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich erfolgen. Legen Sie aktuelle Arztunterlagen, Ihr Pflegetagebuch und, wenn möglich, eine fachliche Stellungnahme des Pflegedienstes bei. Unterstützung bieten Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände (Caritas, AWO) und der VdK.
Unterscheiden Sie klar:
- Widerspruch richtet sich gegen einen aktuellen Bescheid bei vermuteter Fehlbewertung.
- Höherstufung beantragen Sie, wenn sich der Zustand verschlechtert und der Hilfebedarf gestiegen ist.
Bei erneuter Begutachtung gelten die Fristen nach § 18a/§ 18c SGB XI erneut, inklusive möglichem Verzögerungsgeld.
FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad 5
Wann bekommt man Pflegegrad 5?
Wenn im Neuen Begutachtungsassessment eine Gesamtpunktzahl von 90 bis 100 Punkten erreicht wird. Das setzt schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege voraus.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei PG 5 im Jahr 2025?
Es beträgt 990 € pro Monat. Bei gleichzeitiger Nutzung von Pflegesachleistungen wird das Pflegegeld im Rahmen der Kombinationsleistung anteilig gekürzt.
Welche Pflegesachleistungen stehen bei PG 5 zur Verfügung?
Sie können zugelassene ambulante Pflegedienste bis 2.299 € pro Monat nutzen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Was bedeutet Kombinationsleistung konkret?
Maßgeblich ist der Nutzungsgrad der Sachleistung. Bei 60 % Sachleistung erhalten Sie 40 % Pflegegeld. Bei 80 % Sachleistung sind es 20 % Pflegegeld. Die Berechnung erfolgt monatsweise.
Was ist der Umwandlungsanspruch in UAiA?
Bis zu 40 % der Sachleistung können in Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden, z. B. Alltagsbegleitung oder haushaltsnahe Hilfen. Bei PG 5 sind das bis 919,60 € monatlich.
Gibt es eine Pflicht zu Beratungseinsätzen bei Pflegegeld?
Ja. Bei Pflegegrad 5 sind vierteljährliche Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend. Versäumnisse können zu Kürzungen führen.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Entscheidung?
Regulär 25 Arbeitstage. In Klinik-/Rehasituationen 10 Arbeitstage, in Palliativ-/Hospizsituationen 5 Arbeitstage. Bei Überschreitung steht Verzögerungsgeld von 70 € pro Woche zu.
Welche Leistungen gibt es für Tages- und Nachtpflege?
Ein separates Budget von 2.085 € pro Monat. Dieses mindert nicht Ihr ambulantes Sachleistungsbudget.
Was übernimmt die Kasse im Pflegeheim bei PG 5?
Einen Kassenanteil von 2.096 € pro Monat. Zusätzlich reduziert § 43c SGB XI den pflegebedingten Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer um 15 %, 30 %, 50 % oder 75 %.
Was umfasst der Entlastungsbetrag?
131 € pro Monat für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag. Nicht verbrauchte Beträge sind in der Regel bis 30. Juni des Folgejahres abrechenbar.
Welche Hilfsmittel und Umbauzuschüsse gibt es?
42 € pro Monat für Verbrauchshilfsmittel; technische Hilfsmittel mit 10 % Zuzahlung, maximal 25 € (entfällt bei Leihgabe). Wohnumfeldverbesserungen bis 4.180 € je Maßnahme und Person, im Mehrpersonenhaushalt bis 16.720 €.
Was ist der Hausnotruf und wie wird er gefördert?
Der Hausnotruf ist ein zugelassenes Pflegehilfsmittel. Die Grundgebühr wird mit 25,50 € pro Monat bezuschusst. Zusatzpakete müssen Sie individuell prüfen.
Was sind DiPA und wie helfen sie?
Digitale Pflegeanwendungen unterstützen bei Übungen, Erinnerung, Dokumentation, Kommunikation oder Koordination. Dafür stehen 53 € pro Monat bereit, sofern die Anwendung zugelassen ist.
Gibt es zusätzliche Unterstützung für ambulant betreute Wohngruppen?
Ja. Wohngruppenzuschlag 224 € pro Monat sowie Anschubfinanzierung 2.613 € pro Person zur Gründung oder Anpassung.
Wird das Pflegegeld während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege weitergezahlt?
Ja, in beiden Fällen wird es zur Hälfte weitergezahlt, bis zu 6 Wochen (Verhinderungspflege) bzw. 8 Wochen (Kurzzeitpflege) pro Kalenderjahr.
Kann Pflegegrad 5 später geändert werden?
Eine Höherstufung ist nicht möglich, da PG 5 die höchste Einstufung ist. Allerdings können Sie bei Bedarfsänderungen die Leistungssteuerung anpassen, etwa mehr Sachleistung, teilstationäre Angebote oder stationäre Versorgung.
Wer hilft bei Antrag und Widerspruch?
Die Pflegeberatung Ihrer Kasse, Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände und der VdK. Viele bieten kostenfreie Erstberatung und Unterstützung im Widerspruchsverfahren.
Fazit
Pflegegrad 5 bündelt 2025 die umfangreichsten Hilfen der Pflegeversicherung. Mit Pflegegeld (990 €), Pflegesachleistungen (2.299 €) und dem separaten Budget für Tages-/Nachtpflege (2.085 €) sichern Sie eine hochintensive häusliche Versorgung ab. Hinzu kommen der Entlastungsbetrag (131 €), Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldzuschüsse, Hausnotruf, digitale Pflegeanwendungen (53 €) sowie Leistungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften. In der stationären Pflege reduziert der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI den pflegebedingten Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer spürbar.


