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Pflegegrad berechnen: Punkte, Module und Beispielrechnungen

Eine realistische Selbst­einschätzung des Pflegebedarfs hilft Ihnen, Anträge besser vorzubereiten, Begutachtungen zu verstehen und Bescheide nachzuvollziehen. Mit einer strukturierten Selbstberechnung können Sie die voraussichtliche Einstufung grob abschätzen, typische Grenzfälle erkennen und die wichtigsten Belege (Pflegetagebuch, Arztunterlagen) zielgerichtet zusammenstellen. Zugleich gilt: Nur die Begutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF (privat versichert) ist rechtlich maßgeblich. Eine Selbstberechnung ersetzt diese nicht – sie macht Sie argumentations- und entscheidungsfähig.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie die sechs NBA-Module funktionieren, wie aus Einzelkriterien Modulwerte entstehen und wie diese über Gewichtungen zur Gesamtpunktzahl (und damit zum Pflegegrad) verdichtet werden. Sie lernen die Punktebereiche von Pflegegrad 1 bis 5 kennen, sehen Beispielrechnungen für unterschiedliche Bedarfslagen und erhalten praktische Hinweise zur Datenbasis (Pflegetagebuch, Befunde, nächtliche Hilfe). Abschließend klären wir die Grenzen der Selbstberechnung und beantworten die häufigsten Fragen.

So funktioniert das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Das Neue Begutachtungsassessment bewertet nicht Minutensummen, sondern den Grad der Selbstständigkeit in zentralen Lebensbereichen. Gutachterinnen und Gutachter prüfen, ob und wie Aktivitäten des täglichen Lebens gelingen, welche Hilfen notwendig sind und wie häufig sie anfallen – einschließlich Nächten. Daraus entstehen Modulwerte (0–100 Punkte), die anschließend gewichtet zur Gesamtpunktzahl (0–100) zusammengeführt werden. Entscheidend ist eine alltagsnahe Darstellung: Typische Tagesabläufe, schlechte Tage, Belastungsspitzen und Sicherheitsrisiken müssen erkennbar sein.

Die sechs Module im Überblick

Modul 1 – Mobilität. Bewertet werden Positionswechsel im Bett, Aufstehen/Hinsetzen, Umsetzen (z. B. Bett → Stuhl), Fortbewegen innerhalb der Wohnung und Treppensteigen. Es geht um die eigene Ausführung und um Hilfsmittelgebrauch (z. B. Rollator, Aufrichthilfe). Häufige Missdeutung: „Mit Zeit geht es schon“ – maßgeblich ist, ob es sicher, ohne Gefährdung und ohne Hilfe gelingt.

Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. Geprüft werden Orientierung (zeitlich/örtlich), Erkennen von Personen/Situationen, Verstehen von Sachverhalten und das Mitteilen von Bedürfnissen. Bei Demenzen, Delir, Aphasie oder schweren Hör-/Sehstörungen ist der Anleitungs-, Erinnerungs- und Übersetzungsbedarf oft hoch.

Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Erfasst werden u. a. nächtliche Unruhe, Weglauftendenzen, Ängste, Aggressionen, depressive Rückzüge, sozial unangemessenes Verhalten, Inanspruchnahme von Beruhigung/Deeskalation. Bewertet werden Häufigkeit und Intensität der erforderlichen Unterstützung.

Modul 4 – Selbstversorgung. Kernmodul mit größtem Gewicht. Es umfasst Körperpflege (Waschen/Duschen, Mund-, Haar-, Nagelpflege), An-/Auskleiden, Essen/Trinken, Toilettengang inkl. Kontinenzmanagement. Hier entscheidet sich die Einstufung besonders häufig.

Modul 5 – Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen. Dazu gehören Medikation, Injektionen, Wundversorgung, Stoma/Katheter, Verbände, Messungen (z. B. Blutzucker), Arzt-/Therapietermine und Risikoüberwachung (z. B. Hypoglykämie, Aspiration). Relevant ist Planung, Durchführung und Kontrolle – nicht nur das bloße Vorliegen einer Diagnose.

Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Bewertet werden Tagesstruktur, selbstständige Planung/Durchführung von Aktivitäten, soziale Teilhabe, Kontaktpflege, Motivation und Antrieb. Häufig unterschätzt, aber punktrelevant bei Antriebslosigkeit, Apathie oder Überforderung in alltäglichen Abläufen.

Wichtig: Die Module 2 und 3 werden alternativ betrachtet – der höhere der beiden Werte geht in die Gesamtwertung ein (Hintergrund: kognitive Defizite und psychische Problemlagen überlagern sich oft).

Von Einzelkriterien zu Modulwerten

Jedes Modul besteht aus Items (Einzelkriterien), die mit kategorialen Ausprägungen bewertet werden (beispielsweise: selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig, unselbstständig). Aus den Itembewertungen berechnet sich ein Modulwert zwischen 0 und 100. In Modul 3 spielt zusätzlich die Häufigkeit problematischer Verhaltensweisen (z. B. „täglich“, „mehrmals pro Woche“) eine Rolle; in Modul 5 die Regelmäßigkeit der krankheitsbezogenen Maßnahmen. Für die Selbstberechnung genügt es, die realistische Unterstützungsintensität je Modul einzuschätzen (z. B. „Mobilität mittel“, „Selbstversorgung hoch“, „Alltagsgestaltung niedrig“).

Vom Modulwert zur Gesamtpunktzahl

Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der gewichteten Summe der Modulwerte. Die Gewichte sind fest:
M1 10 %, M2 15 % (alternativ zu M3), M3 15 % (alternativ zu M2), M4 40 %, M5 20 %, M6 15 %.
Formal:
Gesamtpunkte = 0,10·M1 + 0,15·max(M2,M3) + 0,40·M4 + 0,20·M5 + 0,15·M6.
Das Ergebnis liegt zwischen 0 und 100 und ordnet Sie einem Pflegegrad zu (siehe Punktebereiche weiter unten). Für die Selbstberechnung wählen Sie pro Modul eine Plausibilitätszahl (0–100) und setzen diese in die Formel ein.

Gewichtungen und Punktebereiche

Die Gewichtungen spiegeln wider, welche Lebensbereiche die Alltagsführung am stärksten prägen. Dass Selbstversorgung mit 40 % am höchsten gewichtet ist, entspricht der Erfahrung, dass Hilfen bei Körperpflege, An-/Auskleiden, Essen/Trinken und Toilettengang den Kern des pflegerischen Alltags bilden. Kognitive/psychische Aspekte sind über Modul 2/3 mit 15 % vertreten, wirken aber häufig indirekt auf andere Module (z. B. Alltagsgestaltung, Therapietreue). Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen (20 %) bilden das Gesundheitsmanagement ab.

Gewichtungslogik der Module

  • M4 – Selbstversorgung (40 %) bestimmt die Einstufung besonders stark. Bereits mittlere Einschränkungen in M4 heben die Gesamtpunkte deutlich an.
  • M5 – Krankheits-/therapiebedingte Anforderungen (20 %) akkumuliert Anforderungen des Gesundheitsmanagements (Medikation, Wunden etc.). Regelmäßigkeit und Komplexität zählen.
  • M6 – Alltagsgestaltung (15 %) bildet die Fähigkeit zur Tagesstruktur und sozialen Teilhabe ab – häufig unterschätzt, aber relevant.
  • M1 – Mobilität (10 %) wirkt moderierend: Starke Mobilitätseinschränkungen allein führen selten zu hohen Gesamtpunkten, erhöhen aber den Unterstützungsbedarf in anderen Modulen.
  • M2/M3 – kognitiv/psychisch (je 15 % alternativ): max(M2,M3) stellt sicher, dass entweder die kognitiven Defizite oder die psychischen Problemlagen angemessen abgebildet werden.

Punktebereiche PG 1–5

  • Pflegegrad 1: 12,5–<27 Punkte – geringe Beeinträchtigungen, Anspruch v. a. auf Entlastungsbetrag/Hilfen.
  • Pflegegrad 2: 27–<47,5 Punkte – regelmäßiger Hilfebedarf in mehreren Bereichen.
  • Pflegegrad 3: 47,5–<70 Punkte – deutliche Einschränkungen, häufig tägliche Unterstützung.
  • Pflegegrad 4: 70–<90 Punkte – schwere Einschränkungen, umfangreicher Hilfebedarf, oft auch nachts.
  • Pflegegrad 5: 90–100 Punkte – schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen.

Grenzfälle und Rundungen

Die Obergrenzen sind als „<“ definiert. Das heißt: 47,5 gehört zu PG 3, 70,0 gehört zu PG 4, 90,0 gehört zu PG 5. In der Praxis wird auf eine Nachkommastelle gerechnet. Beispiel: 69,9 Punkte → PG 3, 70,0 Punkte → PG 4. Bei Grenzfällen lohnt es sich, die Datenbasis (Pflegetagebuch, Nachtbedarf, Therapien) besonders sauber zu dokumentieren, da bereits kleine Korrekturen in einzelnen Modulen den Wechsel in den nächsten Pflegegrad auslösen können.

Datenbasis: Wie Sie valide Angaben sammeln

Eine gute Selbstberechnung steht und fällt mit verlässlichen Angaben. Ziel ist, Ihren Alltag wahrheitsgetreu und prüfbar abzubilden. Das gelingt, wenn Sie systematisch vorgehen: Pflegetagebuch führen, medizinische Unterlagen bündeln, Nächte und Krisensituationen dokumentieren und Hilfsmittelgebrauch sichtbar machen. So wird aus subjektivem Eindruck eine objektivierbare Darstellung.

Pflegetagebuch führen

Notieren Sie über mindestens zwei bis vier Wochen alle Hilfen in kurzen, konkreten Einträgen – getrennt nach Tag und Nacht. Schreiben Sie Was? Wie oft? Wie lange? Wodurch? Beispiele:

  • „Morgens Ganzkörperwäsche mit kompletter Übernahme, 20 Min.; Ankleiden mit Transferhilfe, 15 Min.“
  • „Mittags Medikation unter Aufsicht (4 Präparate), 5 Min.; Trinkmotivation erforderlich.“
  • „Nacht: 3× Lagerung wegen Schmerzen; 2× Toilettengang mit Begleitung.“
    Ergänzen Sie Auslöser (z. B. Schmerzen, Schwindel, Verwirrtheit), Sicherheitsrisiken (Sturzbeinaheereignis) und Hilfsmittel (Pflegebett, Duschstuhl). Je konkreter, desto plausibler.

Medizinische Befunde und Therapiepläne

Sammeln Sie Arzt- und Entlassbriefe, Diagnoselisten, Therapie- und Rehuberichte, Wunddokumentationen, Sturzprotokolle, Messwerte (Blutzucker, Blutdruck) und den Medikationsplan. Wichtig sind Aktualität und Bezug zum Pflegealltag: Eine Diagnose allein erhöht keine Punkte – Maßnahmen und Überwachungsbedarf tun es. Markieren Sie Änderungen im Verlauf (z. B. neue Insulintherapie).

Nächtliche Hilfe, Stürze, Notfälle dokumentieren

Nächte sind für die Einstufung oft entscheidend. Dokumentieren Sie Weckereignisse, Dauer, Gründe (Toilette, Schmerzen, Unruhe), Risiken (Weglauftendenz, Erstickungsgefahr) und Interventionen (Lagerung, Atemtherapie, Beruhigung). Halten Sie Stürze, Beinahe-Stürze, Wund-/Infekt-Episoden und Notfallkontakte fest. Solche Ereignisse beeinflussen gleich mehrere Module (M1, M3, M5, M6).

Beispielrechnungen: Vom Alltag zur Einstufung

Die folgenden Beispiele zeigen, wie Sie von Alltagsbeobachtungen über Modulwerte zur Gesamtpunktzahl gelangen. Die Modulwerte (0–100) sind Plausibilitätsannahmen – sie ersetzen keine MD-Bewertung, helfen aber, die Gewichtungen und Grenzwerte zu verstehen. Formel für alle Beispiele:
Gesamtpunkte = 0,10·M1 + 0,15·max(M2,M3) + 0,40·M4 + 0,20·M5 + 0,15·M6.

Beispiel A: Primär körperliche Einschränkungen

Ausgangslage. Frau K., 79, deutliche orthopädische Einschränkungen und Muskelschwäche. Transfers mit Aufrichthilfe, tägliche Ganzkörperpflege überwiegend übernommen, An-/Auskleiden mit voller Unterstützung. Kognition weitgehend erhalten. Medikamentenmanagement unter Aufsicht, gelegentliche Wundkontrolle. Tagesstruktur mit Anleitung.

Modulannahmen. M1 = 50 (eingeschränkte Mobilität), M2 = 10 (kognitiv weitgehend orientiert), M3 = 5 (keine relevanten Problemlagen), max(M2,M3)=10, M4 = 70 (Selbstversorgung stark eingeschränkt), M5 = 55 (Medikation/Wundversorgung regelmäßig), M6 = 35 (Alltagsgestaltung mit Anleitung).

Rechenweg.
0,10·50 = 5,0
0,15·10 = 1,5
0,40·70 = 28,0
0,20·55 = 11,0
0,15·35 = 5,25
Gesamt = 50,75 Punkte → Pflegegrad 3 (47,5–<70).

Interpretation. Der hohe Wert in M4 trägt maßgeblich. Verbesserungen bei Mobilität (z. B. Training, Hilfsmittel) allein würden die Gesamtpunkte nur moderat senken; relevant wären eher Veränderungen in Selbstversorgung und therapiebedingten Anforderungen.

Sensitivität. Reduziert sich M4 von 70 auf 60, fiele die Summe um 4 Punkte (0,40·10) auf 46,75PG 2. Kleine Änderungen in M4 haben große Effekte.

Beispiel B: Kognitive/psychische Problemlagen

Ausgangslage. Herr S., 82, vaskuläre Demenz mit nächtlicher Unruhe und Weglauftendenzen. Körperpflege teils mit Anleitung, Essen/Trinken nur unter Aufsicht. Medikation muss gestellt und überwacht werden. Mobilität in der Wohnung eingeschränkt, Sturzrisiko. Tagesstruktur nur mit enger Begleitung.

Modulannahmen. M1 = 30, M2 = 60 (kognitive Defizite), M3 = 75 (psychische Problemlagen/Nachtunruhe), max(M2,M3)=75, M4 = 45, M5 = 35, M6 = 55.

Rechenweg.
0,10·30 = 3,0
0,15·75 = 11,25
0,40·45 = 18,0
0,20·35 = 7,0
0,15·55 = 8,25
Gesamt = 47,5 Punkte → Pflegegrad 3 (Grenzwert erreicht).

Interpretation. Obwohl Selbstversorgung nur moderat eingeschränkt ist, heben psychische Problemlagen (M3) und Alltagsgestaltung (M6) die Gesamtpunkte auf PG 3. Der Grenzfall zeigt, wie wichtig Nacht- und Betreuungsbedarf sind.

Sensitivität. Verschlechtert sich M4 von 45 auf 55, steigt die Summe um 4 Punkte auf 51,5 – die Einstufung wird stabiler in PG 3. Fällt M3 von 75 auf 60, sinkt die Summe um 2,25 Punkte (0,15·15) auf 45,25PG 2.

Beispiel C: Komplexe Mehrfacherkrankungen

Ausgangslage. Frau P., 76, Herzinsuffizienz, Diabetes mit Insulin, Polyneuropathie, Arthrosen, rezidivierende Wunden. Mehrfache nächtliche Hilfen (Lagerung/Toilette), Transfers mit Hilfe, Körperpflege weitgehend übernommen, Medikation/Insulin strikt zu planen, Wundmanagement regelmäßig. Kognitive Belastbarkeit wechselnd, zeitweise Angst/Unruhe.

Modulannahmen. M1 = 60, M2 = 50, M3 = 65 → max=65, M4 = 85, M5 = 80, M6 = 70.

Rechenweg.
0,10·60 = 6,0
0,15·65 = 9,75
0,40·85 = 34,0
0,20·80 = 16,0
0,15·70 = 10,5
Gesamt = 76,25 Punkte → Pflegegrad 4 (70–<90).

Variante (Zunahme des Bedarfs). Steigen M4 auf 95, M5 auf 95, M6 auf 90, M1 auf 80 und M3 auf 90, ergibt sich:
0,10·80 = 8,0, 0,15·90 = 13,5, 0,40·95 = 38,0, 0,20·95 = 19,0, 0,15·90 = 13,5Gesamt = 92,0 Punkte → Pflegegrad 5.
Das illustriert, dass Selbstversorgung und therapiebedingte Anforderungen die Schwelle zu PG 5 maßgeblich treiben, wenn sie sehr hoch sind und Nachtbedarf/Alltagsstruktur zusätzlich belasten.

Grenzen der Selbstberechnung

Eine fundierte Selbstberechnung verbessert Ihre Vorbereitung und Nachvollziehbarkeit, ersetzt aber nicht das formelle Verfahren. Die MD-Begutachtung folgt einem standardisierten Instrument mit einheitlichen Bewertungsregeln und Qualitätssicherung. Gerade in Modul 3 (Häufigkeiten) und Modul 5 (Komplexität/Regelmäßigkeit) sind Feinabstufungen entscheidend, die Laien nur eingeschränkt abbilden können.

Warum die MD-Begutachtung entscheidend bleibt

  • Rechtsverbindlichkeit. Nur die MD/MEDICPROOF-Bewertung ist für die Pflegekasse verbindlich.
  • Standardisierung. Das NBA verwendet definierte Kriterien und Beispiele zur Einordnung.
  • Gesamtschau. Gutachterinnen und Gutachter berücksichtigen Kontext und Wechselwirkungen (z. B. Mobilität ↔ Sturzrisiko ↔ Nachtbedarf).

Typische Fehlerquellen

  • Bagatellisierung: „Mit Hilfe geht’s schon“ – entscheidend ist, ob selbstständig und sicher etwas gelingt.
  • Nachtbedarf vergessen: Nächtliche Hilfen werden oft unterschätzt.
  • Diagnose statt Maßnahme: Punkte entstehen nicht aus der Diagnose, sondern aus erforderlichen Maßnahmen/Überwachung.
  • Hilfsmittel nicht dokumentiert: Leihbett, Duschstuhl, Transferhilfen belegen Hilfebedarf.
  • Momentaufnahme: Ein „guter Tag“ verfälscht das Bild – deshalb Pflegetagebuch.

Wann Sie Beratung in Anspruch nehmen sollten

Wenn Sie Grenzfälle sehen (z. B. 46–50 Punkte), wenn Nacht-/Risikothemen bestehen, wenn mehrere Dienste koordiniert werden müssen oder wenn ein Widerspruch erwogen wird. Pflegestützpunkte und Pflegeberatung helfen, die Datenbasis zu strukturieren, Prioritäten zu setzen und Formulierungen zu schärfen.

FAQ – Berechnung

Wie viele Punkte brauche ich für die einzelnen Pflegegrade?

PG 1: 12,5–<27; PG 2: 27–<47,5; PG 3: 47,5–<70; PG 4: 70–<90; PG 5: 90–100.

Zählen Zeitminuten oder Selbstständigkeit?

Es zählt der Grad der Selbstständigkeit, nicht die eingesetzte Zeit. Minutenangaben im Tagebuch helfen, Häufigkeit/Intensität plausibel zu machen.

Wie gehe ich mit M2 und M3 um?

Bewerten Sie beide getrennt. Für die Gesamtpunkte gilt der höhere der beiden Werte (max(M2,M3)).

Wie stark wirkt ein Modul auf die Gesamtpunkte?

Pro 10 Punkte Modulwert ändern sich die Gesamtpunkte um Gewicht×10: M4: +4,0, M5: +2,0, M6: +1,5, M1: +1,0, M2/M3: +1,5.

Wie genau wird gerundet?

In der Praxis wird auf eine Nachkommastelle gerechnet. Obergrenzen sind exklusiv („<“), Untergrenzen inklusive. Beispiel: 47,5 → PG 3; 70,0 → PG 4.

Erhöht eine Diagnose automatisch die Punkte?

Nein. Punkte entstehen aus Maßnahmen, Überwachung und Hilfebedarf, nicht aus Diagnosetexten.

Wie bilde ich Nächte ab?

Tragen Sie jede nächtliche Hilfe ein (Häufigkeit, Dauer, Grund, Risiko). Nachtbedarf beeinflusst meist M3, M4, M5 und steigert die Gesamtpunkte spürbar.

Zählt Hilfsmittelgebrauch eher „pro“ oder „contra“?

Hilfsmittel belegen Bedarf und Sicherheitsanforderungen. Sie ersetzen keine Hilfe, wenn Anleitung, Beaufsichtigung oder Körperkraft weiterhin nötig sind.

Kann ich die Selbstberechnung dem MD vorlegen?

Ja – als Transparenzhilfe. Maßgeblich sind jedoch MD-Bewertung und Belege (Tagebuch, Berichte).

Was tun bei Grenzwert 69,8 vs. 70,0?

Prüfen Sie M4/M5/M6 auf vollständige Dokumentation, besonders Nächte. Kleine Korrekturen können den Sprung zu PG 4 bewirken.

Wieso komme ich selbst auf PG 3, der MD auf PG 2?

Häufig fehlen Belege (Nachtbedarf, Therapien) oder Häufigkeiten sind zu niedrig angesetzt. Fordern Sie das Gutachten an, gleichen Sie Modul für Modul ab und legen Sie Widerspruch ein, wenn nötig.

Gibt es Online-Rechner?

Es gibt Orientierungsrechner. Achten Sie darauf, dass Gewichte (10/15/40/20/15 %) und Punktebereiche korrekt implementiert sind. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich darauf.

Wie häufig soll ich das Pflegetagebuch fortschreiben?

Mindestens 2–4 Wochen vor Antrag/Begutachtung und erneut bei Zustandsverschlechterung oder vor Höherstufungsantrag.

Ändern Therapieumstellungen die Punkte?

Ja, wenn dadurch Maßnahmen/Überwachung zunehmen (z. B. Insulinstart, Wundtherapie). Dokumentieren Sie Datum, Art und Folgen.

Zählen Arzt-/Therapiefahrten?

Sie sind Teil von M5 (Organisation/Teilnahme) und können auch M1/M6 berühren. Notieren Sie Frequenz und Begleitbedarf.

Kann ich „schlechte Tage“ ansetzen?

Bewerten Sie den schlechtesten üblichen Tag – nicht Ausreißer, aber auch nicht den „besten“ Tag.

Wie helfen Alltagsbeispiele bei M6?

Beschreiben Sie Tagesplanung, Kontaktpflege, Antrieb. Wenn ohne Anleitung keine Struktur gelingt, ist M6 erhöht.

Fazit

Eine Selbstberechnung macht Sie für Antrag, Begutachtung und eventuellen Widerspruch souverän: Sie kennen die Module, verstehen die Gewichte (M4 mit 40 % als Haupttreiber) und können Ihre Situation mit Zahlen untermauern. Arbeiten Sie mit einer einfachen Formel – 0,10·M1 + 0,15·max(M2,M3) + 0,40·M4 + 0,20·M5 + 0,15·M6 – und plausiblen Modulwerten (0–100). Entscheidend ist eine valide Datenbasis: Pflegetagebuch mit Tag/Nacht, medizinische Belege, Hilfsmittelgebrauch und die Beschreibung typischer Risiken. So erkennen Sie Grenzfälle früh und können gezielt nachdokumentieren.

Behalten Sie die Grenzwerte im Blick (z. B. 47,5 für PG 3; 70,0 für PG 4; 90,0 für PG 5) und prüfen Sie, wo kleine Veränderungen große Wirkung haben – meist in M4 und M5, oft auch über Nachtbedarf oder Alltagsstruktur. Nutzen Sie Pflegeberatung und Pflegestützpunkte, wenn Sie unsicher sind, oder wenn die Selbstberechnung nahe an einer Schwelle liegt. Und denken Sie daran: Die Selbstberechnung ist ein Hilfsmittel, die MD-Begutachtung bleibt entscheidend. Mit guter Vorbereitung erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr tatsächlicher Bedarf realistisch, nachvollziehbar und fristgerecht im Pflegegrad abgebildet wird.

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