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Intensivpflege-Anspruchs-Check: Anspruch in 2 Minuten prüfen

Finden Sie heraus, wie wahrscheinlich ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach Paragraf 37c SGB V ist. Anonym, kostenlos, ohne Anmeldung.

  • Fünf Fragen zur medizinischen Versorgungssituation
  • Sofortige Einschätzung plus konkrete nächste Schritte
  • Auf Wunsch kostenlose, individuelle Anspruchsprüfung

Kostenloser Intensivpflege-Anspruchs-Check

Rechtlicher Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Sozial- oder Pflegeberatung. Die Ergebnisse und erstellten Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und nicht für amtliche Zwecke bestimmt. Verbindlich entscheiden allein die zuständigen Stellen (etwa Pflegekasse, Krankenkasse oder Medizinischer Dienst) im Einzelfall nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen; Beträge und Rechtsstände können sich ändern. Für eine rechtssichere Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch eine fachkundige Stelle, etwa eine spezialisierte Pflegeberatung oder eine im Sozial- und Pflegerecht tätige Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

So funktioniert der Anspruchs-Check

  1. Fragen beantworten. Sie machen fünf kurze Angaben zur medizinischen Situation und zum Versorgungswunsch.
  2. Einschätzung erhalten. Der Check zeigt, wie wahrscheinlich ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege ist.
  3. Nächste Schritte. Sie sehen, welche Unterlagen Sie brauchen und können eine kostenlose Prüfung anfordern.

Wann besteht ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege?

Außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung nach Paragraf 37c SGB V. Sie kommt in Betracht, wenn ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege mit ständiger Interventionsbereitschaft besteht, etwa bei invasiver Beatmung, einer Trachealkanüle mit Absaugbedarf oder vergleichbar schweren Verläufen. Anders als Leistungen der Pflegekasse ist sie nicht an einen festen Pflegegrad gebunden. Den vollständigen rechtlichen Rahmen und den Ablauf der Kostenübernahme beschreibt unser Ratgeber Kostenübernahme für Intensivpflege.

Wenn Sie zunächst Ihren Pflegegrad einordnen möchten, nutzen Sie den Pflegegrad-Rechner. Suchen Sie direkt einen Anbieter, gelangen Sie über außerklinische Intensivpflege finden zur Vermittlung.

Häufige Fragen zum Anspruch auf Intensivpflege

Wer hat Anspruch auf außerklinische Intensivpflege?

Anspruch hat, wer einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege mit ständiger Interventionsbereitschaft hat, etwa bei invasiver Beatmung oder Trachealkanüle. Grundlage ist Paragraf 37c SGB V. Details erklärt der Ratgeber Kostenübernahme für Intensivpflege.

Brauche ich einen bestimmten Pflegegrad?

Nein. Die außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und nicht an einen festen Pflegegrad gebunden. In der Praxis liegt aber meist Pflegegrad 4 oder 5 vor. Ihren Grad ermitteln Sie mit dem Pflegegrad-Rechner.

Wer stellt den Antrag und wie?

Grundlage ist eine ärztliche Verordnung außerklinischer Intensivpflege (Muster 62A). Diese reichen Sie bei der Krankenkasse ein, die über die Kostenübernahme entscheidet. Wir unterstützen Sie kostenlos im gesamten Ablauf.

Ist das Ergebnis des Checks verbindlich?

Nein. Der Check liefert eine erste Orientierung. Über die Kostenübernahme entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall auf Basis der ärztlichen Verordnung und gegebenenfalls einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst.

Was kostet mich die Intensivpflege?

Bei bewilligter außerklinischer Intensivpflege trägt die Krankenkasse die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Pflegebedingte Eigenanteile können je nach Versorgungsform anfallen. Mehr dazu im Ratgeber Kostenübernahme für Intensivpflege.

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