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Pflegegrad-Rechner: in wenigen Minuten den Pflegegrad berechnen

Ermitteln Sie den voraussichtlichen Pflegegrad nach dem offiziellen Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Anonym, kostenlos und ohne Anmeldung starten.

  • Berechnung nach den sechs gesetzlichen Modulen des Medizinischen Dienstes
  • Sofort sehen, welche Leistungen Ihnen zustehen
  • Auf Wunsch kostenlose Beratung zur außerklinischen Intensivpflege

Kostenloser Pflegegrad-Rechner

Rechtlicher Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Sozial- oder Pflegeberatung. Die Ergebnisse und erstellten Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und nicht für amtliche Zwecke bestimmt. Verbindlich entscheiden allein die zuständigen Stellen (etwa Pflegekasse, Krankenkasse oder Medizinischer Dienst) im Einzelfall nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen; Beträge und Rechtsstände können sich ändern. Für eine rechtssichere Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch eine fachkundige Stelle, etwa eine spezialisierte Pflegeberatung oder eine im Sozial- und Pflegerecht tätige Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

So funktioniert der Pflegegrad-Rechner

  1. Module beantworten. Sie bewerten sechs Lebensbereiche von der Mobilität bis zur Gestaltung des Alltags.
  2. Punkte werden gewichtet. Jedes Modul fließt mit seinem gesetzlichen Gewicht in die Gesamtpunktzahl von 0 bis 100 ein.
  3. Pflegegrad ablesen. Aus der Punktzahl ergibt sich der voraussichtliche Pflegegrad 1 bis 5.
  4. Nächste Schritte. Sie sehen die zustehenden Leistungen und können eine kostenlose Beratung anfordern.

Die sechs Module der Pflegebegutachtung

Seit 2017 misst die Pflegeversicherung den Grad der Selbständigkeit, nicht mehr den Zeitaufwand. Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) bewertet dafür sechs Module mit unterschiedlichem Gewicht:

  • Modul 1: Mobilität (10 Prozent): Positionswechsel, Fortbewegen, Treppensteigen.
  • Modul 2 und 3: Kognition und Verhalten (zusammen 15 Prozent, der höhere Wert zählt): Orientierung, Gedächtnis, psychische Problemlagen.
  • Modul 4: Selbstversorgung (40 Prozent): Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken. Das wichtigste Modul.
  • Modul 5: Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen (20 Prozent): Medikamente, Verbände, Beatmung, Absaugen, Arztbesuche. Bei Intensivpflege oft sehr hoch.
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (15 Prozent): Tagesstruktur und soziale Kontakte.

Die ausführliche Methodik mit Beispielrechnungen erklärt unser Ratgeber Pflegegrad berechnen: Punkte, Module und Beispielrechnungen.

Pflegegrade und Punktwerte im Überblick

PflegegradPunkteBeeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 112,5 bis unter 27gering
Pflegegrad 227 bis unter 47,5erheblich
Pflegegrad 347,5 bis unter 70schwer
Pflegegrad 470 bis unter 90schwerste
Pflegegrad 590 bis 100schwerste mit besonderen Anforderungen

Nach dem Ergebnis: Ihre nächsten Schritte

Der berechnete Pflegegrad ist eine Orientierung. Verbindlich entscheidet der Medizinische Dienst nach einer persönlichen Begutachtung. Diese Schritte helfen weiter:

Häufige Fragen zum Pflegegrad-Rechner

Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Die Einstufung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Sechs Lebensbereiche (Module) werden bewertet, unterschiedlich gewichtet und zu einer Punktzahl von 0 bis 100 zusammengefasst. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad 1 bis 5. Eine ausführliche Erklärung mit Beispielrechnungen finden Sie im Ratgeber Pflegegrad berechnen.

Welche Punktzahl brauche ich für welchen Pflegegrad?

Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Unter 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad vergeben.

Was sind die sechs Module der Pflegebegutachtung?

Mobilität (10 Prozent), kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen (zusammen 15 Prozent, es zählt der höhere Wert), Selbstversorgung (40 Prozent), Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen (20 Prozent) und Gestaltung des Alltagslebens (15 Prozent).

Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung. Die verbindliche Einstufung nimmt der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen einer persönlichen Begutachtung vor. Wie diese abläuft, lesen Sie im Beitrag Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Welche Leistungen stehen mir mit einem Pflegegrad zu?

Je nach Pflegegrad zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag sowie Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Einen vollständigen Überblick gibt der Ratgeber Leistungen der Pflegekasse.

Welcher Pflegegrad ist für außerklinische Intensivpflege nötig?

Außerklinische Intensivpflege wird von der Krankenversicherung nach Paragraf 37c SGB V getragen und ist nicht an einen bestimmten Pflegegrad gebunden. In der Praxis liegt bei intensivpflichtigen Patienten meist Pflegegrad 4 oder 5 vor. Zur Finanzierung lesen Sie Kostenübernahme für Intensivpflege.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse, die zur Krankenkasse gehört. Danach folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die einzelnen Schritte erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.

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