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Pflege-Tools: Pflegegrad, Leistungen und Anträge

Alle kostenlosen Rechner und Generatoren rund um Pflegegrad, Pflegeleistungen und außerklinische Intensivpflege an einem Ort. Anonym und ohne Anmeldung.

  • Zwölf Tools für Pflegegrad, Kosten und Anträge
  • Sofortige Ergebnisse und druckfertige Vorlagen
  • Auf Wunsch kostenlose persönliche Beratung

Pflegegrad und Leistungen

Anträge und Schreiben

Kosten und Finanzierung

Kostenlose Pflege-Tools: was sie leisten

Zwölf Rechner, Checks und Generatoren für die außerklinische Intensivpflege und die Pflegeversicherung. Sie rechnen Pflegegrad, Pflegegeld, Verhinderungspflege oder Eigenanteil aus, erzeugen fertige Anträge und Widersprüche und ordnen ein, ob ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V besteht. Alle Tools sind kostenfrei, ohne Registrierung und auf dem Rechtsstand 2026.

So funktionieren die Tools

1

Situation auswählen

Sie beantworten wenige Fragen zu Pflegegrad, Versorgung und Bedarf. Keine Registrierung, keine Wartezeit.

2

Ergebnis sofort sehen

Das Tool rechnet im Browser und zeigt Beträge, Fristen oder ein fertiges Schreiben an.

3

Ergebnis sichern

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Auswertung per E-Mail und melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Die Berechnung läuft vollständig im Browser. Ihre Eingaben verlassen die Seite erst, wenn Sie das Ergebnis per E-Mail anfordern oder eine Beratung wünschen.

Welches Tool passt zu Ihrer Situation

Ihre SituationPassendes ToolWas Sie erhalten
Noch kein PflegegradPflegegrad-RechnerPunktwert und voraussichtlicher Pflegegrad
Pflegegrad liegt vorPflegegeld-RechnerMonatliche Beträge und Kombinationsleistung
Beatmung oder TrachealkanüleIntensivpflege-Anspruchs-CheckAnspruch nach § 37c SGB V einschätzen
Begutachtung steht anPflegetagebuch-VorlageSieben Tage Hilfebedarf dokumentieren
Bescheid zu niedrigPflegegrad-Widerspruch-GeneratorWiderspruch mit Frist und Begründung
Pflegeperson fällt ausVerhinderungspflege-RechnerRestbudget aus dem Jahresbetrag
Hilfsmittel nötigPflegehilfsmittel beantragenAntrag für die monatliche Pauschale
Kosten im Heim klärenEigenanteil-Pflegeheim-RechnerEigenanteil samt Leistungszuschlag
Betreuung rund um die Uhr24-Stunden-Pflege-KostenrechnerMonatlicher Kostenrahmen
SteuererklärungPflege-Pauschbetrag-RechnerPauschbetrag nach Pflegegrad

Wofür Sie die Ergebnisse nutzen

Die Auswertungen ersetzen keine Begutachtung, aber sie bereiten jeden Schritt vor: Der Punktwert aus dem Pflegegrad-Rechner zeigt, ob sich ein Antrag lohnt. Das Pflegetagebuch belegt den tatsächlichen Hilfebedarf gegenüber dem Medizinischen Dienst. Der Widerspruch-Generator hält die Monatsfrist ein. Und der Anspruchs-Check klärt früh, ob die Krankenkasse für die Intensivpflege zuständig ist statt der Familie.

Häufige Fragen zu den Pflege-Tools

Sind die Pflege-Tools wirklich kostenlos?

Ja. Alle zwölf Rechner, Checks und Generatoren sind kostenfrei und ohne Registrierung nutzbar. Sie geben Ihre Kontaktdaten nur an, wenn Sie das Ergebnis zusätzlich per E-Mail erhalten oder eine persönliche Beratung wünschen.

Welches Tool ist das richtige für mich?

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, starten Sie mit dem Pflegegrad-Rechner. Bei anerkanntem Pflegegrad zeigt der Pflegegeld-Rechner die monatlichen Beträge. Bei Beatmung oder Trachealkanüle führt der Intensivpflege-Anspruchs-Check zur Frage der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V.

Wie genau ist der Pflegegrad-Rechner?

Er bildet das Neue Begutachtungsassessment mit sechs Modulen und den Gewichtungen 10, 15, 40, 20 und 15 Prozent nach, wobei nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 zählt. Das Ergebnis ist eine Orientierung. Verbindlich ist allein das Gutachten des Medizinischen Dienstes.

Welche Beträge liegen den Rechnern zugrunde?

Die Werte gelten für 2026: Pflegegeld 347, 599, 800 und 990 € je nach Pflegegrad, Pflegesachleistung bis 2.299 €, Entlastungsbetrag 131 € im Monat und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 €. Eine Erhöhung ist erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Was passiert mit meinen Angaben?

Die Eingaben laufen im Browser und werden nicht gespeichert, solange Sie das Ergebnis nicht anfordern. Fordern Sie es an, verarbeiten wir Ihre Angaben ausschließlich für die Beratung und Kontaktaufnahme. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen.

Kann ich die erstellten Schreiben direkt einreichen?

Ja. Der Pflegeantrag-Generator, der Widerspruch-Generator und der Hilfsmittel-Antrag erzeugen ein vollständiges Schreiben, das Sie ausdrucken, unterschreiben und an die Pflegekasse senden können. Ergänzen Sie Versichertennummer und Datum vor dem Versand.

Wie lange dauert ein Durchlauf?

Ein bis vier Minuten. Der Pflege-Pauschbetrag-Rechner braucht eine Minute, der Widerspruch-Generator mit Begründung am längsten.

Ersetzen die Tools eine Beratung?

Nein. Sie ordnen Ihre Situation ein und bereiten Anträge vor. Die verbindliche Einstufung trifft der Medizinische Dienst, die Genehmigung der außerklinischen Intensivpflege die Krankenkasse. Unsere Beratung ist kostenfrei und unabhängig.

Welches Tool hilft vor der Begutachtung?

Die Pflegetagebuch-Vorlage. Sie dokumentieren damit sieben Tage lang den tatsächlichen Hilfebedarf. Das ist die wirksamste Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes.

Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?

Legen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides Widerspruch ein. Der Pflegegrad-Widerspruch-Generator erstellt das Schreiben mit Fristenhinweis und Begründung.

Funktionieren die Tools auch für Kinder?

Der Pflegegrad-Rechner bildet die Erwachsenen-Systematik ab. Bei Kindern bis 18 Monate gelten abweichende Bewertungsregeln, deshalb ist das Ergebnis dort nur ein grober Anhaltspunkt. Für Kinderintensivpflege sprechen Sie besser direkt mit uns.

Bekomme ich das Ergebnis auch per E-Mail?

Ja. Am Ende jedes Tools können Sie das Ergebnis an Ihre E-Mail-Adresse senden lassen. Sie erhalten die Auswertung mit den nächsten Schritten und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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  1. Kontaktaufnahme per Telefon und/oder E-Mail zur Ermittlung eines passenden Betreuungspartners vor Ort sowie Übermittlung Ihrer Daten an den festgelegten Partner.
  2. Erstellung und Übersendung eines Angebots sowie – bei Annahme – Organisation und Durchführung der Betreuung durch den festgelegten Partner.

Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist jederzeit möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

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