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Pflegegeld-Rechner 2025: Leistungen nach Pflegegrad berechnen

Berechnen Sie in Sekunden, wie viel Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung Ihnen zusteht. Anonym und kostenlos.

  • Alle Beträge auf dem Stand 2025
  • Kombinationsleistung individuell berechnen
  • Entlastungsbetrag und Jahresbeträge inklusive

Kostenloser Pflegegeld-Rechner

Rechtlicher Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Sozial- oder Pflegeberatung. Die Ergebnisse und erstellten Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und nicht für amtliche Zwecke bestimmt. Verbindlich entscheiden allein die zuständigen Stellen (etwa Pflegekasse, Krankenkasse oder Medizinischer Dienst) im Einzelfall nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen; Beträge und Rechtsstände können sich ändern. Für eine rechtssichere Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch eine fachkundige Stelle, etwa eine spezialisierte Pflegeberatung oder eine im Sozial- und Pflegerecht tätige Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Pflegegeld-Tabelle 2025 im Überblick

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungEntlastungsbetrag
Pflegegrad 1131 €
Pflegegrad 2347 €796 €131 €
Pflegegrad 3599 €1497 €131 €
Pflegegrad 4800 €1859 €131 €
Pflegegrad 5990 €2299 €131 €

Pflegegeld erhält, wer zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt wird. Wird ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt, rechnet die Pflegekasse stattdessen Pflegesachleistungen ab. Die Voraussetzungen erklärt der Ratgeber Pflegegeld.

Pflegegeld und Sachleistung kombinieren

Mit der Kombinationsleistung lassen sich beide Leistungen mischen: Nutzen Sie einen Teil des Sachleistungsbudgets über einen Pflegedienst, erhalten Sie den verbleibenden Anteil als anteiliges Pflegegeld. Der Rechner oben zeigt Ihnen die Aufteilung. Mehr dazu im Ratgeber Kombinationsleistung und Pflegesachleistungen.

Welche Leistungen kommen noch dazu?

Noch keinen Pflegegrad? Ermitteln Sie ihn zuerst mit dem Pflegegrad-Rechner. Bei intensivem Pflegebedarf finden Sie über außerklinische Intensivpflege finden einen passenden Dienst.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?

Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro im Monat. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld. Voraussetzungen erklärt der Ratgeber Pflegegeld.

Was ist die Kombinationsleistung?

Wenn Sie nur einen Teil der Pflegesachleistung über einen Pflegedienst nutzen, erhalten Sie den restlichen Anteil als anteiliges Pflegegeld. Nutzen Sie zum Beispiel 60 Prozent der Sachleistung, bleiben 40 Prozent Pflegegeld. Mehr im Ratgeber Kombinationsleistung.

Bekomme ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig?

Ja, in Form der Kombinationsleistung. Reines Pflegegeld gibt es bei Pflege durch Angehörige, reine Sachleistung bei vollständiger Versorgung durch einen Pflegedienst.

Gilt der Entlastungsbetrag zusätzlich?

Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat steht zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung und ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Details im Ratgeber Entlastungsbetrag.

Ist das Pflegegeld bei Intensivpflege relevant?

Ja. Außerklinische Intensivpflege wird zwar von der Krankenkasse getragen, das Pflegegeld der Pflegekasse bleibt aber je nach Versorgungsform bestehen. Lassen Sie sich dazu individuell beraten.

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