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Pflegehilfsmittel beantragen: Anspruch prüfen und Antrag erstellen

Prüfen Sie, welche Pflegehilfsmittel Ihnen zustehen, und erstellen Sie den Antrag für die monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale. Kostenlos und anonym.

  • Pauschale für Verbrauchshilfsmittel pro Monat
  • Antrag auf Ihren Bedarf zugeschnitten
  • Sofort als PDF

Kostenloser Pflegehilfsmittel-Antrag

Rechtlicher Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Sozial- oder Pflegeberatung. Die Ergebnisse und erstellten Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und nicht für amtliche Zwecke bestimmt. Verbindlich entscheiden allein die zuständigen Stellen (etwa Pflegekasse, Krankenkasse oder Medizinischer Dienst) im Einzelfall nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen; Beträge und Rechtsstände können sich ändern. Für eine rechtssichere Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch eine fachkundige Stelle, etwa eine spezialisierte Pflegeberatung oder eine im Sozial- und Pflegerecht tätige Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Die Pflegekasse unterscheidet zwei Gruppen: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, die monatlich als Pauschale erstattet werden, und technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 und eine Pflege zu Hause. Details erklärt der Ratgeber Krankenkasse und Hilfsmittel.

So funktioniert der Antrag

  1. Bedarf angeben. Pflegegrad, Versorgung und Haupt-Bedarf.
  2. Antrag erstellen. Der Generator formuliert das Antragsschreiben.
  3. Einreichen. Ausdrucken, ergänzen und an die Pflegekasse senden.

Noch keinen Pflegegrad? Nutzen Sie den Pflegegrad-Rechner. Bei intensivem Bedarf hilft die außerklinische Intensivpflege.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gibt es eine monatliche Pauschale (Stand 2025: 42 Euro), wenn die Pflege zu Hause erfolgt. Mehr im Ratgeber Krankenkasse und Hilfsmittel.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Personen ab Pflegegrad 1, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Ein Pflegedienst oder Angehörige können die Pflege übernehmen.

Brauche ich für die Pauschale Belege?

Für die Pauschale der Verbrauchshilfsmittel ist meist kein Einzelnachweis nötig. Technische Hilfsmittel werden gesondert verordnet oder beantragt.

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  1. Kontaktaufnahme per Telefon und/oder E-Mail zur Ermittlung eines passenden Betreuungspartners vor Ort sowie Übermittlung Ihrer Daten an den festgelegten Partner.
  2. Erstellung und Übersendung eines Angebots sowie – bei Annahme – Organisation und Durchführung der Betreuung durch den festgelegten Partner.

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