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Pflege-Pauschbetrag-Rechner: Steuerentlastung nach Pflegegrad

Sehen Sie in Sekunden, welcher Pflege-Pauschbetrag Ihnen in der Steuererklärung zusteht. Kostenlos und anonym.

  • Beträge nach Pflegegrad 2025
  • Sofort sichtbar
  • Mit Tipps zur Steuererklärung

Kostenloser Pflege-Pauschbetrag-Rechner

Rechtlicher Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Sozial- oder Pflegeberatung. Die Ergebnisse und erstellten Vorlagen sind nicht rechtsverbindlich und nicht für amtliche Zwecke bestimmt. Verbindlich entscheiden allein die zuständigen Stellen (etwa Pflegekasse, Krankenkasse oder Medizinischer Dienst) im Einzelfall nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen; Beträge und Rechtsstände können sich ändern. Für eine rechtssichere Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch eine fachkundige Stelle, etwa eine spezialisierte Pflegeberatung oder eine im Sozial- und Pflegerecht tätige Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Was ist der Pflege-Pauschbetrag?

Wer eine pflegebedürftige Person unentgeltlich pflegt, kann in der Steuererklärung einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Weitere steuerliche Entlastungen erklärt der Ratgeber Finanzierung.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag 2025?

Pflegegrad 2: 600 Euro, Pflegegrad 3: 1.100 Euro, Pflegegrad 4 und 5: 1.800 Euro im Jahr. Voraussetzung ist eine unentgeltliche Pflege.

Wer kann den Pauschbetrag geltend machen?

Personen, die eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 unentgeltlich in häuslicher Umgebung pflegen.

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