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Was Intensivpflege kostet und wer sie bezahlt

Angehörige rechnen am Küchentisch die Kosten der außerklinischen Intensivpflege durch

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche, pflegefachliche oder rechtliche Beratung. In Notfällen wählen Sie 112.

Außerklinische Intensivpflege kostet zu Hause rund um die Uhr 15.000 bis 25.000 € im Monat. In einer Intensivpflege-WG liegt der pflegerische Anteil bei 8.000 bis 15.000 €. Das sind Orientierungswerte aus Anbieterangeboten: Amtliche Preislisten gibt es nicht, die Vergütung vereinbaren Krankenkassen und Dienste nach § 132l Abs. 5 SGB V. Den weitaus größten Teil trägt die Krankenkasse nach § 37c SGB V. Sie selbst zahlen eine gesetzlich gedeckelte Zuzahlung, in der WG zusätzlich Miete und Verpflegung. Dieser Ratgeber ordnet die Kostenübernahme der Intensivpflege nach Kostenstruktur, nach der Zuständigkeit von Krankenkasse, Pflegekasse und Sozialamt sowie nach den Zuzahlungsregeln 2026. Danach folgen der Vergleich zwischen 1:1-Versorgung, Intensivpflege-WG und stationärer Einrichtung, eine Beispielrechnung und die Hebel, mit denen Angehörige ihren Eigenanteil senken.

Kostenstruktur der außerklinischen Intensivpflege

Der Preis der außerklinischen Intensivpflege entsteht fast vollständig aus Personalstunden: Eine geeignete Pflegefachkraft muss über den gesamten Versorgungszeitraum anwesend und interventionsbereit sein (§ 3 Abs. 1 AKI-Richtlinie des G-BA). Bei 24 Stunden am Tag sind das 720 bis 744 Stunden im Monat, die der Intensivpflegedienst mit der Krankenkasse abrechnet.

Stundensätze: verhandelt nach § 132l SGB V, nicht frei kalkuliert

Die Stundensätze für Intensivpflege legen nicht die Dienste allein fest, sondern die Verträge zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Leistungserbringern nach § 132l Abs. 5 SGB V. Sie unterscheiden sich je nach Bundesland, Qualifikation der Fachkräfte, Tagzeit und Versorgungsform. Rechnet man die Orientierungswerte von 15.000 bis 25.000 € pro Monat auf 720 Stunden um, ergibt das rechnerisch 21 bis 35 € je Stunde. Ein dokumentierter Einzelfall liegt darüber: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verpflichtete eine Krankenkasse im Eilverfahren zu höchstens 13.313,43 € monatlich, befristet und für 12 Stunden Intensivpflege täglich im Arbeitgebermodell. Der Beschluss vom 27.06.2024 trägt das Aktenzeichen L 4 KR 116/24 B ER, das sind rund 37 € je Stunde.

Orientierungswerte pro Monat

Die Bundesregierung bezifferte im Gesetzentwurf zum GKV-IPReG die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für 2018 auf rund 1,9 Milliarden € (Bundestags-Drucksache 19/19368). Dahinter standen etwa 19.100 ambulante und 3.400 stationäre Leistungsfälle. Rechnerisch sind das über alle Versorgungsformen rund 7.000 € je Fall und Monat, Teiljahresfälle eingeschlossen. Die folgenden Spannen sind Orientierungswerte, keine Preislisten:

VersorgungsformPflegerischer Anteil (Krankenkasse)Privat zu tragen (vor Zuschüssen)
1:1-Intensivpflege zu Hause, 24 h15.000 bis 25.000 € pro MonatZuzahlung (gedeckelt), Strom, Wohnkosten wie bisher
Intensivpflege-WG8.000 bis 15.000 € pro MonatMiete, Nebenkosten, Essen: 600 bis 1.500 € im Monat
Stationäre Pflegeeinrichtung mit AKIPflege, Investition, Unterkunft, Verpflegung (§ 37c Abs. 3)Zuzahlung 10 € je Tag, maximal 28 Tage im Jahr

Bei weniger als 24 Stunden Intensivpflege am Tag sinken die Kosten proportional. Für die übrige Zeit kann daneben medizinische Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V verordnet werden (§ 3 Abs. 3 AKI-Richtlinie). Ob Ihr Fall die Voraussetzungen des § 37c SGB V erfüllt, klärt der Intensivpflege-Anspruchs-Check in wenigen Minuten.

Wer welche Kosten trägt: Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt

Drei Träger teilen sich die Rechnung: Die Krankenkasse zahlt die medizinische Behandlungspflege durch Pflegefachkräfte, die Pflegekasse zahlt Grundpflege, Betreuung und Haushaltshilfe nach Pflegegrad. Das Sozialamt springt erst ein, wenn Einkommen und Vermögen für Miete, Verpflegung und Eigenanteile nicht ausreichen. Diese Dreiteilung entscheidet, welche Rechnung an wen geht.

Krankenkasse: § 37c SGB V

Versicherte mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben nach § 37c Abs. 1 SGB V Anspruch auf außerklinische Intensivpflege, wenn die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachperson erforderlich ist. Die Krankenkasse übernimmt damit Überwachung, Beatmungsmanagement, Trachealkanülen- und Sekretmanagement, Notfallmaßnahmen und die übrige Behandlungspflege im Versorgungszeitraum (§ 3 AKI-Richtlinie). In vollstationären Pflegeeinrichtungen erweitert § 37c Abs. 3 SGB V den Anspruch auf pflegebedingte Aufwendungen, betriebsnotwendige Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung, unter Anrechnung des Leistungsbetrags der Pflegekasse nach § 43 SGB XI. Fällt der Anspruch wegen Besserung weg, laufen diese stationären Leistungen bei Pflegegrad 2 bis 5 noch sechs Monate weiter. Voraussetzung jeder Zahlung ist eine gültige Verordnung der außerklinischen Intensivpflege auf Muster 62.

Pflegekasse: Pflegegeld, Sachleistung, Wohngruppenzuschlag

Die Leistungen der Pflegeversicherung kommen zur Krankenkassenleistung hinzu, weil sie einen anderen Bedarf decken: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Betreuung und Haushalt. Wer die Grundpflege in der Familie leistet, erhält Pflegegeld. Übernimmt der Dienst auch die Grundpflege, rechnet er Pflegesachleistung ab; beides ist als Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI mischbar. Voraussetzung ist ein Pflegegrad, und beatmete Menschen erreichen in der Begutachtung fast immer Pflegegrad 4 oder 5. Die Beträge gelten 2026 unverändert:

Leistung (monatlich)Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5Rechtsgrundlage
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €§ 37 SGB XI
Pflegesachleistung (max.)796 €1.497 €1.859 €2.299 €§ 36 SGB XI
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €§ 45b SGB XI
Wohngruppenzuschlag (ambulant betreute WG)224 €224 €224 €224 €§ 45f SGB XI
Pauschale in Wohnformen nach § 92c SGB XI450 €450 €450 €450 €§ 45h SGB XI

Der Wohngruppenzuschlag von 224 € steht seit dem 1. Januar 2026 in § 45f SGB XI (bis Ende 2025 § 38a SGB XI). Er setzt voraus, dass mindestens drei Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung leben und eine Präsenzkraft gemeinschaftlich beauftragt ist. Neu ist die Pauschale von 450 € nach § 45h SGB XI. Sie gilt für gemeinschaftliche Wohnformen, deren Pflegedienst einen Vertrag zur pflegerischen Versorgung nach § 92c SGB XI mit Pflege- und Krankenkassen geschlossen hat. In diesem Modell besteht der Anspruch auf Sachleistung nach § 36 SGB XI und anteiliges Pflegegeld (§ 45h Abs. 2 SGB XI). Den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI führt § 45h Abs. 3 SGB XI in seiner Aufzählung der daneben abrufbaren Leistungen nicht auf. Welches Modell Ihre WG nutzt, steht im Pflege- und Betreuungsvertrag.

Sozialhilfe: Hilfe zur Pflege nach SGB XII

Reichen Rente, Pflegegeld und Vermögen nicht für Miete, Verpflegung und Eigenanteile, zahlt der Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII. Geprüft werden Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen und seines Ehe- oder Lebenspartners. Kinder und Eltern werden nach § 94 Abs. 1a SGB XII erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt. Melden Sie den Bedarf vor dem Einzug in die WG: Die Sozialhilfe setzt erst ein, sobald dem Träger der Bedarf bekannt wird (§ 18 SGB XII), rückwirkend wird sie nicht gezahlt.

Zuzahlung und Eigenanteil: was Sie 2026 selbst zahlen

Erwachsene zahlen zur außerklinischen Intensivpflege eine Zuzahlung nur für die ersten 28 Kalendertage je Kalenderjahr, danach ist die Leistung zuzahlungsfrei (§ 37c Abs. 5 SGB V). Die Höhe hängt vom Leistungsort ab, und in jedem Fall greift die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V.

Zwei Zuzahlungsregeln je nach Leistungsort

LeistungsortZuzahlungMaximum je KalenderjahrRechtsgrundlage
Eigener Haushalt, Familie, betreute Wohnform, Schule10 % für die ersten 28 Kalendertage plus 10 € je VerordnungBegrenzt durch die Belastungsgrenze§ 61 Satz 3 SGB V, § 37c Abs. 2 Nr. 4
Anbieter-Wohneinheit, Heim, Einrichtung nach § 43a SGB XI10 € je Kalendertag für die ersten 28 Kalendertage280 €§ 61 Satz 2 SGB V, § 132l Abs. 5 Nr. 1
Kinder und Jugendliche unter 18keine0 €§ 37c Abs. 5 SGB V

Die 10-Prozent-Regel wirkt auf dem Papier drastisch: Bei 20.000 € Monatskosten entfallen auf 28 Tage rund 18.700 € Kosten, also 1.870 € Zuzahlung. Gezahlt wird davon nur, was unter der Belastungsgrenze liegt. Dazu kommen die üblichen Zuzahlungen für Arznei- und Hilfsmittel: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Mittel (§ 61 Satz 1 SGB V). Auch sie fließen in dieselbe Grenze ein.

Belastungsgrenze: 2 Prozent, bei chronisch Kranken 1 Prozent

Nach § 62 SGB V müssen Versicherte je Kalenderjahr Zuzahlungen nur bis zu 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt leisten. Wer wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung ist, zahlt höchstens 1 %. Bei Intensivpflege ist die Einstufung als schwerwiegend chronisch krank der Regelfall. Die Chroniker-Richtlinie des G-BA verlangt eine Dauerbehandlung von mindestens einem Jahr und zusätzlich eines von drei Merkmalen: Pflegegrad 3 bis 5, einen GdB oder eine MdE von mindestens 60 oder eine kontinuierliche medizinische Versorgung (§ 2 Abs. 2 Chroniker-Richtlinie). Die Krankenkasse rechnet die Einnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen zusammen und zieht Freibeträge für Ehepartner und Kinder ab. Ist die Grenze erreicht, stellt sie eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Jahres aus. Beantragen Sie die Bescheinigung im Januar, sobald die Kosten der ersten 28 Tage feststehen, und lassen Sie alle Quittungen des Haushalts einrechnen.

Was die Krankenkasse nie zahlt

  • Miete, Nebenkosten und Verpflegung in der Intensivpflege-WG und im eigenen Haushalt.
  • Stromkosten für Beatmungsgerät, Absauggerät und Befeuchter zu Hause: Ein Anspruch gegen die Krankenkasse besteht nicht. Wer Leistungen nach dem SGB XII bezieht, kann den unausweichlichen Mehrverbrauch über eine abweichende Regelsatzfestsetzung nach § 27a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB XII beim Sozialamt geltend machen.
  • Komfortleistungen wie Zusatzbetreuung, Einzelzimmerwahl in Einrichtungen oder privat organisierte Zusatzstunden.
  • Bauliche Anpassungen über den Zuschuss von 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI hinaus (bis 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung).

Kosten nach Versorgungsform: 1:1 zu Hause, Intensiv-WG, stationär

Für die Krankenkasse ist die 1:1-Versorgung zu Hause die teuerste Form, für die Familie oft die günstigste, weil keine Miete und keine Verpflegung an einen Anbieter fließen. Die Intensivpflege-WG verteilt eine Fachkraft auf mehrere Bewohner und verlagert die Wohnkosten auf den Bewohner. Die stationäre Einrichtung ist für den Bewohner seit dem Intensivpflegegesetz (GKV-IPReG) fast vollständig zuzahlungsfrei.

Drei Modelle im direkten Vergleich

Die Zahlen der folgenden Tabelle sind Orientierungswerte, keine Preise. Die letzte Zeile gilt nach Abzug von Wohngruppenzuschlag oder § 45h-Pauschale und Pflegegeld, nicht nach Abzug der Sozialhilfe.

Kriterium1:1 zu HauseIntensivpflege-WGStationär mit AKI
Pflegerische Kosten15.000 bis 25.000 €/Monat, Krankenkasse8.000 bis 15.000 €/Monat, KrankenkasseKrankenkasse inkl. Unterkunft und Essen (§ 37c Abs. 3)
Zuzahlung Erwachsene10 % für 28 Tage plus 10 € je Verordnung, gedeckelt10 €/Tag (Anbieter-WG) oder 10 % (eigene Mietwohnung)10 €/Tag für 28 Tage, max. 280 €/Jahr
Wohnen und Esseneigene Wohnung, keine Mehrkosten600 bis 1.500 €/Monat privatin der Kassenleistung enthalten
PflegekassePflegegeld oder Sachleistung, EntlastungsbetragSachleistung oder Kombi, plus 224 € oder 450 €§ 43-Betrag wird auf die Kassenleistung angerechnet
Typischer Eigenanteil nach Belastungsgrenzeunter 100 €/Monat plus Strom400 bis 1.300 €/Monat nach Abzug der Zuschlägeunter 30 €/Monat

Was der Vergleich für die Entscheidung bedeutet

Wer die 1:1-Versorgung wählt, bereitet die Wohnung dafür vor und akzeptiert die Anwesenheit wechselnder Fachkräfte; was das im Alltag bedeutet, beschreibt der Beitrag zur 1:1-Intensivpflege. Wer den Umzug in eine Wohngemeinschaft erwägt, prüft vorher Miete, Verpflegungspauschale und Vertragsmodell und vergleicht mehrere Häuser, bevor er unterschreibt: Intensivpflege-WG finden ist dabei kostenfrei und bundesweit.

Beispielrechnung: Familie mit invasiv beatmetem Angehörigen

Eine Familie mit 48.000 € Bruttoeinnahmen im Jahr pflegt einen invasiv beatmeten Angehörigen mit Pflegegrad 5 zu Hause. Sie trägt nach Ausschöpfen der Belastungsgrenze rund 480 € Zuzahlung im Jahr und erhält gleichzeitig 1.121 € im Monat aus der Pflegeversicherung. Die Rechnung im Einzelnen:

PositionBetragWer zahlt
24-h-Intensivpflege zu Hause (20.000 €/Monat angenommen)240.000 €/JahrKrankenkasse
Zuzahlung 10 % für 28 Tage plus 10 € je Verordnung1.870 € plus 20 bis 30 €Versicherter, aber gedeckelt
Belastungsgrenze 1 % von 48.000 € (chronisch krank)480 €/JahrObergrenze aller Zuzahlungen, ohne Freibeträge
Pflegegeld Pflegegrad 5 (Grundpflege durch Familie)990 €/MonatPflegekasse an Familie
Entlastungsbetrag131 €/MonatPflegekasse, gegen Nachweis
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, Jahresbetragbis 3.539 €/JahrPflegekasse
Umbau Pflegezimmer, Stromanschluss, Türverbreiterungbis 4.180 € ZuschussPflegekasse, Rest privat
Hilfsmittel-Zuzahlungen (Geräte, Verbrauchsmaterial)5 bis 15 €, in die 480 € eingerechnetVersicherter

Unterm Strich zahlt die Familie 40 € im Monat Zuzahlung und bekommt 1.121 € Pflegeleistungen. Als echte Mehrkosten bleiben der Gerätestrom und der nicht bezuschusste Umbauanteil; im Sozialhilfebezug kommt dafür eine abweichende Regelsatzfestsetzung nach § 27a Abs. 4 SGB XII in Betracht. Mit den Freibeträgen für Ehepartner und Kinder nach § 62 Abs. 2 SGB V sinkt die Belastungsgrenze in der Praxis weiter. Rechnen Sie Ihre Konstellation mit dem 24-Stunden-Pflege-Kostenrechner durch, bevor Sie Verträge unterschreiben.

Variante WG statt 1:1

Zieht derselbe Angehörige in eine Intensivpflege-WG mit 1.100 € für Miete und Verpflegung, verändert sich die Rechnung an drei Stellen. Die Zuzahlung sinkt auf 280 € im Jahr, wenn es sich um eine vom Anbieter betriebene Wohneinheit handelt. Den 1.100 € Wohnkosten stehen 224 € Wohngruppenzuschlag oder 450 € Pauschale nach § 45h SGB XI gegenüber, dazu das Pflegegeld, solange die Familie die Grundpflege selbst leistet. Übernimmt der Dienst die Grundpflege vollständig, fließt die Sachleistung von bis zu 2.299 € an den Dienst und das Pflegegeld entfällt. Der monatliche Eigenanteil liegt dann bei 650 bis 900 €.

Wie Angehörige die Kosten senken

Angehörige senken die Kosten der Intensivpflege nicht über den Pflegesatz, sondern über sechs Leistungen und Steuervorteile, die viele Familien nie abrufen. Jede einzelne ist ein Antrag, keine automatische Zahlung.

Sechs Hebel als Checkliste

  • Belastungsgrenze früh beantragen: Befreiungsbescheinigung nach § 62 SGB V im Januar beantragen; Quittungen des gesamten Haushalts sammeln, auch Arznei- und Hilfsmittelzuzahlungen.
  • Entlastungsbetrag nutzen: 131 € monatlich nach § 45b SGB XI für Alltagshilfen, Betreuung oder anerkannte Angebote; nicht genutzte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar.
  • Verhinderungspflege ausschöpfen: gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € nach § 42a SGB XI. Er gilt auch stundenweise, etwa wenn eine Fachkraft die Angehörigen bei Terminen oder im Urlaub vertritt.
  • Pflege-Pauschbetrag: 1.800 € jährlich bei Pflegegrad 4 oder 5 nach § 33b Abs. 6 EStG, wenn Sie unentgeltlich pflegen; alternativ tatsächliche Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr nach § 35a Abs. 2 EStG, auch für Pflege- und Betreuungsleistungen zu Hause.
  • Persönliches Budget und Arbeitgebermodell: Kann die Krankenkasse keine Fachkraft stellen, erstattet sie nach § 37c Abs. 4 SGB V die Kosten selbst beschaffter Pflegefachpersonen in angemessener Höhe; das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX bleibt möglich.

Reihenfolge der Anträge

Stellen Sie die Anträge in dieser Reihenfolge: zuerst Pflegegrad und Verordnung, dann Befreiung von der Zuzahlung, danach Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege bei der Pflegekasse, zuletzt die steuerlichen Posten mit der Jahreserklärung. Welche dieser Hebel in Ihrer Konstellation greifen und in welcher Reihenfolge die Anträge gestellt werden sollten, klären Sie in der kostenfreien Intensivpflegeberatung, unabhängig und bundesweit.

Nächste Schritte

FAQ – Intensivpflege-Kosten

Was kostet außerklinische Intensivpflege pro Monat?

Als Orientierungswert kostet eine 1:1-Intensivpflege zu Hause rund um die Uhr 15.000 bis 25.000 € im Monat, der pflegerische Anteil in einer Intensivpflege-WG 8.000 bis 15.000 €. Die Beträge zahlt die Krankenkasse nach § 37c SGB V direkt an den Dienst; Versicherte tragen nur die gedeckelte Zuzahlung und in der WG Miete und Verpflegung.

Wer bezahlt die außerklinische Intensivpflege?

Die Krankenkasse zahlt die medizinische Behandlungspflege durch Fachkräfte nach § 37c SGB V, die Pflegekasse zahlt Pflegegeld oder Sachleistung nach Pflegegrad sowie Entlastungsbetrag und Wohngruppenzuschlag. Miete und Verpflegung tragen Sie selbst; reicht das Einkommen nicht, übernimmt der Sozialhilfeträger nach §§ 61 ff. SGB XII den Rest.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Intensivpflege zu Hause?

Zu Hause zahlen Erwachsene 10 % der Kosten für die ersten 28 Kalendertage im Jahr plus 10 € je Verordnung (§ 61 Satz 3 SGB V). Bei 20.000 € Monatskosten sind das rechnerisch rund 1.870 €. Tatsächlich fällig ist nur der Betrag bis zur Belastungsgrenze von 1 % beziehungsweise 2 % der Bruttoeinnahmen des Haushalts.

Gilt die Zuzahlung auch in der Intensivpflege-WG?

Ja, aber meist die günstigere Variante: In einer vom Anbieter betriebenen Wohneinheit nach § 132l Abs. 5 Nr. 1 SGB V zahlen Sie 10 € je Kalendertag für höchstens 28 Tage, also maximal 280 € im Jahr. In einer selbst organisierten WG in eigener Mietwohnung gilt die 10-Prozent-Regel wie im Haushalt.

Was bedeutet die Belastungsgrenze für Intensivpflege-Patienten?

Alle Zuzahlungen eines Kalenderjahres sind auf 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung auf 1 % (§ 62 SGB V). Intensivpflichtige Patienten gelten regelmäßig als chronisch krank. Nach Erreichen der Grenze stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Jahres aus.

Bekomme ich neben der Intensivpflege weiter Pflegegeld?

Ja. Pflegegeld nach § 37 SGB XI (347 bis 990 € je nach Pflegegrad) wird für die selbst organisierte Grundpflege gezahlt und ist unabhängig von der Krankenkassenleistung. Übernimmt der Intensivpflegedienst auch die Grundpflege, rechnet er stattdessen Pflegesachleistung ab; eine Kombination beider Leistungen nach § 38 SGB XI ist möglich.

Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag in der Intensivpflege-WG 2026?

Der Wohngruppenzuschlag beträgt 224 € monatlich und steht seit dem 1. Januar 2026 in § 45f SGB XI. Wohnformen, deren Pflegedienst einen Vertrag zur pflegerischen Versorgung nach § 92c SGB XI geschlossen hat, erhalten stattdessen eine Pauschale von 450 € nach § 45h SGB XI. Welche Regel gilt, ergibt sich aus dem Vertragsmodell der WG.

Zahlt die Krankenkasse Miete und Verpflegung in der WG?

Nein. Miete, Nebenkosten und Verpflegung in der Intensivpflege-WG und im eigenen Haushalt tragen Versicherte selbst, als Orientierungswert 600 bis 1.500 € im Monat. Nur in vollstationären Pflegeeinrichtungen übernimmt die Krankenkasse nach § 37c Abs. 3 SGB V auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Was kostet Intensivpflege im Pflegeheim für den Bewohner?

Bei außerklinischer Intensivpflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung zahlt die Krankenkasse pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung, unter Anrechnung des Betrags nach § 43 SGB XI. Der Bewohner zahlt 10 € je Tag für höchstens 28 Tage, also maximal 280 € im Jahr.

Was passiert mit den Kosten, wenn die Beatmung entwöhnt wird?

Endet der Anspruch nach § 37c SGB V wegen Besserung, laufen die Leistungen in stationären Einrichtungen bei Pflegegrad 2 bis 5 noch sechs Monate weiter (§ 37c Abs. 3 Satz 2). Zu Hause und in der WG greift danach die normale Aufteilung: Pflegekasse nach Pflegegrad, Behandlungspflege nach § 37 SGB V, Rest privat oder Sozialhilfe.

Müssen Kinder für die Intensivpflege ihrer Eltern zahlen?

Nur bei hohem Einkommen. Beantragt ein Elternteil Hilfe zur Pflege beim Sozialamt, werden Kinder nach § 94 Abs. 1a SGB XII erst herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen 100.000 € übersteigt. Die Krankenkassenleistung nach § 37c SGB V selbst ist vom Einkommen der Familie unabhängig.

Kann ich Intensivpflege-Kosten von der Steuer absetzen?

Ja, über drei Wege: den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5 (§ 33b Abs. 6 EStG), tatsächliche Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG und 20 % haushaltsnaher Pflege- und Betreuungsleistungen bis 4.000 € Ermäßigung nach § 35a EStG. Pauschbetrag und § 33 schließen sich gegenseitig aus.

Fazit

Die Kosten der außerklinischen Intensivpflege sind hoch, aber fast vollständig gedeckt. Die Krankenkasse trägt nach § 37c SGB V die Behandlungspflege, als Orientierungswert 15.000 bis 25.000 € im Monat; die Zuzahlung endet nach 28 Tagen und an der Belastungsgrenze. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Wohngruppenzuschlag obendrauf. Privat bleiben Miete und Verpflegung in der WG sowie Strom und Umbau zu Hause. Wer die Kostenübernahme der Intensivpflege sauber beantragt und die sechs Entlastungshebel nutzt, zahlt in den meisten Konstellationen weniger als 100 € im Monat aus eigener Tasche.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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