...

Inhaltsverzeichnis

Pflegewissen für den Alltag – kostenfrei per E-Mail

Newsletter: 1x wochentlich.– DSGVO-konform, keine Weitergabe.

Professionelle Intensivpflege zuhause individuell abgestimmt

Jetzt anrufen

Email senden

info@intensivpflege-beratung.expert

Warum Beatmung fast immer zu Pflegegrad 4 oder 5 führt

Beatmungsgerät am Pflegebett, daneben eine Pflegefachkraft mit Dokumentationsmappe

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche, pflegefachliche oder rechtliche Beratung. In Notfällen wählen Sie 112.

Wer dauerhaft beatmet wird oder eine Trachealkanüle trägt, erreicht in der Pflegebegutachtung fast immer Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5. Der Grund liegt nicht in der Diagnose, sondern in der Systematik des Begutachtungsassessments: Es bewertet Selbstständigkeit, und Beatmung geht in aller Regel mit vollständiger Abhängigkeit in Mobilität und Selbstversorgung einher, während Modul 5 durch die maschinelle Beatmung sein Maximum erreicht. Die folgenden Abschnitte zeigen, welche Kriterien bei beatmeten Menschen zählen, und rechnen ein Beispiel Modul für Modul durch. Danach folgen die verkürzten Fristen für die Begutachtung im Krankenhaus, die Sonderregeln für beatmete Kinder und der Weg zur Höherstufung. Zum Schluss steht, was der Pflegegrad zusätzlich zur Leistung der Krankenkasse bringt. Die allgemeine Einordnung liefern die Beiträge zu Pflegegrad 5 und zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Warum Beatmung fast immer zu Pflegegrad 4 oder 5 führt

Beatmung führt fast immer zu Pflegegrad 4 oder 5, weil sie gleich drei Module des Begutachtungsassessments nach oben treibt. Der Pflegegrad folgt dabei keiner Diagnoseliste. Maßgeblich ist nach § 14 SGB XI der Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen, und genau dort schlägt eine invasive Beatmung mehrfach durch: in der Mobilität, in der Selbstversorgung und im Modul der krankheits- und therapiebedingten Anforderungen. § 15 Abs. 5 SGB XI stellt zusätzlich klar, dass auch krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Gemeint sind Maßnahmen der Behandlungspflege, die untrennbarer Bestandteil einer pflegerischen Maßnahme sind oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit ihr stehen. Behandlungspflege verschwindet bei der Begutachtung also nicht, nur weil die Krankenkasse sie über die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V bezahlt.

Modul 5 ist der Hebel: die Kriterien im Detail

Modul 5 wiegt 20 Prozent und ist bei Beatmung schnell ausgereizt. Die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes ordnen die Maßnahmen vier Teilbereichen zu, die getrennt gezählt und anschließend addiert werden.

KriteriumWas bei Beatmung zähltBewertung
5.1 bis 5.7 (Medikation, Absaugen und Sauerstoffgabe, Messung und Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel)Absaugen bei beatmeten oder tracheotomierten Menschen, An- und Ablegen der Maske bei nächtlicher Druckbeatmung, Inhalationsgerät bereitstellen, MedikamentengabeHäufigkeiten werden addiert und auf den Tagesdurchschnitt gerechnet: mehr als achtmal täglich ergibt 3 Punkte, den Höchstwert
5.8 bis 5.11 (Verbandswechsel, Versorgung mit Stoma, Einmalkatheterisierung, Therapiemaßnahmen zu Hause)Pflege des Tracheostomas und der PEG-Eintrittsstelle, Reinigung, Desinfektion, bei Bedarf VerbandswechselMindestens dreimal täglich ergibt 3 Punkte
5.12 bis 5.15 (zeit- und technikintensive Maßnahmen, Arztbesuche, Besuche anderer Einrichtungen)Maschinelle invasive Beatmung wird unter 5.12 einmal täglich eingetragenDie tägliche invasive Beatmung wird mit 60 Punkten berücksichtigt, das ergibt im Zwischenergebnis 6 Punkte
5.16 (Diät und Verhaltensvorschriften)Ernährungs- und Therapievorgaben, die nicht selbstständig eingehalten werden können0 bis 3 Punkte je nach Selbstständigkeit

Zwei Abgrenzungen entscheiden über Punkte. Die maschinelle invasive Beatmung zählt unter Kriterium 5.12, das An- und Ablegen einer Atemmaske zur nächtlichen Druckbeatmung dagegen unter 5.4. Und die technische Messung von Vitalparametern gehört unter 5.6, auch wenn das Monitoring rund um die Uhr läuft. Wer bei einer nicht-invasiven Beatmung automatisch die 60 Punkte aus 5.12 erwartet, rechnet zu hoch.

Mobilität und Selbstversorgung tragen die Hälfte der Gewichtung

Modul 1 Mobilität wiegt 10 Prozent, Modul 4 Selbstversorgung 40 Prozent. Bei kontinuierlicher Beatmung sind Positionswechsel im Bett, das Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen im Wohnbereich und Treppensteigen in aller Regel unselbstständig, damit erreicht Modul 1 den Höchstwert. In Modul 4 kommen Körperpflege, Ankleiden, Toilettengang und Ernährung hinzu. Die Ernährung über Sonde wird unter Kriterium 4.13 gesondert bewertet: täglich zusätzlich zur oralen Nahrung mit 6 Punkten, ausschließlich oder nahezu ausschließlich über Sonde mit 3 Punkten. Diese Abstufung überrascht viele Angehörige, sie ist aber logisch, weil bei reiner Sondenernährung die Hilfe beim Essen und Trinken entfällt.

Besondere Bedarfskonstellation: Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten

§ 15 Abs. 4 SGB XI erlaubt die Einstufung in Pflegegrad 5 trotz weniger als 90 Gesamtpunkten, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt. Die Begutachtungs-Richtlinien nennen dafür ein einziges Kriterium: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine mit vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen, die nicht durch Hilfsmittel kompensiert werden. Genannt werden komplette Lähmungen aller Extremitäten und Menschen im Wachkoma, ebenso hochgradige Kontrakturen, Versteifungen, hochgradiger Tremor, Rigor oder Athetose. Eine minimale Restbeweglichkeit der Arme oder unkontrollierbare Greifreflexe stehen der Feststellung nicht entgegen. Prüfen Sie diesen Punkt im Gutachten gezielt nach, er wird übersehen.

Beispielrechnung: zwei beatmete Patienten im Vergleich

Zwei invasiv beatmete Menschen können unterschiedliche Pflegegrade erhalten: Fall A kommt auf 75 Punkte und Pflegegrad 4, Fall B auf 100 Punkte und Pflegegrad 5. Beide Personen werden über eine Trachealkanüle beatmet, rund um die Uhr durch Pflegefachkräfte versorgt und über eine PEG ernährt. Der Unterschied liegt allein im Bewusstsein und in der Kommunikationsfähigkeit. Die Rechnung ist ein konstruiertes Beispiel zur Veranschaulichung der Systematik, keine Prognose für einen konkreten Fall.

Die beiden Fälle

  • Fall A: 58 Jahre, neuromuskuläre Erkrankung, seit zwei Jahren invasiv beatmet. Wach, orientiert, kommuniziert über Sprechventil und Augensteuerung, entscheidet selbst über Therapie und Tagesablauf.
  • Fall B: 61 Jahre, hypoxischer Hirnschaden nach Reanimation, invasiv beatmet, keine sichere Kontaktaufnahme, keine verlässliche Steuerung des Tagesablaufs.

Modul für Modul

ModulGewichtFall A: EinzelpunkteFall A: gewichtetFall B: EinzelpunkteFall B: gewichtet
1 Mobilität10 %1510,001510,00
2 Kognition und Kommunikation / 3 Verhalten (nur der höhere Wert)15 %33,753015,00
4 Selbstversorgung40 %3430,004540,00
5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen20 %1220,001520,00
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %811,251615,00
Gesamtpunkte100 %75,00100,00
ErgebnisPflegegrad 4Pflegegrad 5

Modul 5 liefert in beiden Fällen die vollen 20 gewichteten Punkte. Absaugen mehr als achtmal täglich ergibt 3 Punkte, die Versorgung von Tracheostoma und PEG mindestens dreimal täglich weitere 3 Punkte. Die tägliche invasive Beatmung über Kriterium 5.12 steuert sechs Punkte bei. Schon 6 Einzelpunkte reichen im Modul 5 für den Höchstwert. Den Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und 5 machen hier Modul 2 und Modul 6, also Bewusstsein, Kommunikation und die Fähigkeit, den Tag selbst zu strukturieren.

Was Sie aus der Rechnung mitnehmen

Erstens: Ein wacher, beatmeter Mensch landet häufig bei Pflegegrad 4, nicht automatisch bei Pflegegrad 5. Zweitens: Die Grenze zwischen den Graden liegt bei 90 Punkten, deshalb entscheiden am Ende oft die Module 2, 3 und 6, nicht die Beatmung selbst. Drittens: Nächtliche nicht-invasive Beatmung ohne Trachealkanüle erreicht in Modul 5 deutlich weniger Punkte, weil Kriterium 5.12 nicht greift. Eine eigene Einschätzung vor dem Termin liefert der Pflegegrad-Rechner, das Ergebnis der Begutachtung ersetzt er nicht.

Begutachtung im Krankenhaus und Eilverfahren

Entsteht die Beatmungspflicht auf der Intensivstation, gilt für die Begutachtung eine verkürzte Frist von fünf Arbeitstagen statt der üblichen Bearbeitungszeit. Der Pflegegrad läuft dann parallel zur Entlassplanung. Viele Familien kennen diese Frist nicht und fordern sie deshalb nicht ein.

Fünf Arbeitstage statt 25

Nach § 18a Abs. 5 SGB XI ist die Begutachtung unverzüglich durchzuführen, spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags. Das gilt, wenn die antragstellende Person im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung liegt und Hinweise vorliegen, dass die Begutachtung zur Sicherstellung der Weiterversorgung erforderlich ist. Dieselbe Frist gilt bei einem Aufenthalt im Hospiz, bei ambulanter Palliativversorgung sowie dann, wenn Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart wurde. Befindet sich die Person zu Hause und wurde Pflegezeit angekündigt, gilt eine Frist von zehn Arbeitstagen (§ 18a Abs. 6 SGB XI). Die Regelfrist für die Entscheidung der Pflegekasse beträgt 25 Arbeitstage nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Im Eilverfahren muss der Bescheid unverzüglich nach Eingang der Empfehlung ergehen.

Vorläufige Feststellung und Nachholen

Im Eilverfahren beantwortet die Empfehlung zunächst nur zwei Punkte: ob Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI vorliegt und ob mindestens die Voraussetzungen des Pflegegrades 2 erfüllt sind. Die abschließende Begutachtung, insbesondere zum konkreten Pflegegrad, ist unverzüglich nachzuholen (§ 18a Abs. 7 SGB XI). Nimmt die Person direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt Kurzzeitpflege in Anspruch, muss die abschließende Begutachtung spätestens am zehnten Arbeitstag nach Beginn der Kurzzeitpflege in dieser Einrichtung erfolgen. Ausnahmsweise ist eine Begutachtung nach Aktenlage zulässig (§ 18a Abs. 2 SGB XI). Das setzt voraus, dass eine persönliche Begutachtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder das Ergebnis bereits aufgrund eindeutiger Aktenlage feststeht.

Drei Hebel, wenn es hakt

  • Sofort beantragen: Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, bei späterer Antragstellung ab Beginn des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt, um das Datum zu sichern.
  • Gutachterliste verlangen: Ist innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung erfolgt, greift § 18 Abs. 3 SGB XI. Die Pflegekasse muss dann eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachterinnen oder Gutachtern zur Auswahl schicken.
  • 70 € je Woche: Versäumt die Pflegekasse die 25 Arbeitstage oder eine der verkürzten Fristen, zahlt sie 70 € je begonnener Woche (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Bei vollstationärer Versorgung mit mindestens Pflegegrad 2 gilt das nicht.

Den Antrag samt Begründung und den passenden Unterlagen stellen Sie in wenigen Minuten mit dem Pflegeantrag-Generator zusammen und geben ihn dem Sozialdienst der Klinik mit.

Kinder mit Beatmung: eigene Bewertungsregeln

Bei Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Bewertet wird also nur der Anteil an Unselbstständigkeit, der über das altersübliche Maß hinausgeht. Für beatmete Kinder verschiebt das die Gewichte deutlich.

Säuglinge bis 18 Monate

Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensmonat gelten eigene Punktgrenzen (§ 15 Abs. 7 SGB XI): ab 12,5 bis unter 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 27 bis unter 47,5 Pflegegrad 3, ab 47,5 bis unter 70 Pflegegrad 4, ab 70 bis 100 Pflegegrad 5. Herangezogen werden dabei nur die altersunabhängigen Module 3 und 5, weil Unselbstständigkeit in diesem Alter altersgemäß ist. Modul 4 wird durch eine einzige Frage ersetzt, nämlich ob gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme bestehen, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen. Wird sie bejaht, werden pauschal 20 Punkte berücksichtigt. Die besondere Bedarfskonstellation wird bei Kindern altersunabhängig immer beurteilt. Nach dem 18. Lebensmonat erfolgt die reguläre Einstufung nach § 15 Abs. 3 SGB XI, ohne dass es dafür einer erneuten Begutachtung bedarf.

Ältere Kinder und Jugendliche

Ab einem Alter von elf Jahren kann ein Kind in allen Modulen, die in die Berechnung eingehen, selbstständig sein, sofern es altersentsprechend entwickelt ist. In Modul 5 werden bei Kindern dieselben Maßnahmen erfasst wie bei Erwachsenen: Absaugen bei beatmeten, tracheotomierten oder schluckgestörten Kindern, die Pflege des Tracheostomas und der Sondeneintrittsstelle, Medikation und Monitoring. Zusätzlich gibt es das Kinderkriterium Besuche von Einrichtungen zur Frühförderung. Führen Sie vor dem Termin zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch mit Uhrzeiten, sonst werden nächtliche Absaugvorgänge und Alarme systematisch unterschätzt.

Höherstufung nach Verschlechterung

Verschlechtert sich der Zustand dauerhaft, stellen Sie bei der Pflegekasse einen formlosen Höherstufungsantrag; er löst eine neue Begutachtung aus. Ein Pflegegrad ist keine Dauerfestlegung. Das ist der richtige Weg, wenn sich der Bedarf tatsächlich geändert hat. Verwechseln Sie ihn nicht mit dem Widerspruch gegen einen als falsch empfundenen Bescheid, für den eigene Fristen gelten.

Typische Auslöser bei Intensivpflege

  • Umstellung von nicht-invasiver auf invasive Beatmung oder Anlage eines Tracheostomas.
  • Neue Sondenernährung über PEG oder PEJ, neue Dauerkatheterversorgung.
  • Zunahme von Kontrakturen, Spastik oder Schluckstörung mit steigendem Absaugbedarf.
  • Rückgang der Kommunikationsfähigkeit oder neue Verhaltensauffälligkeiten nach einem weiteren Ereignis.
  • Wegfall einer Pflegeperson, die bisher einen Teil der Versorgung getragen hat.

Wie die Neubegutachtung abläuft

Bei Höherstufungsanträgen zieht der Medizinische Dienst die vorliegenden Gutachten bei. Die zwischenzeitliche Entwicklung ist zu würdigen und eingehend zu dokumentieren; ein bloßer Verweis auf das Vorgutachten reicht nicht. Empfiehlt die Gutachterin einen niedrigeren Pflegegrad, muss sie zusätzlich darlegen, wodurch sich die Beeinträchtigungen verringert haben. Das ist der Grund, warum nach einer erfolgreichen Dekanülierung eine Rückstufung im Raum steht: Fällt Kriterium 5.12 weg, verliert Modul 5 an Gewicht. Die Zuordnung zu einem Pflegegrad kann außerdem befristet werden, wenn eine Verbesserung zu erwarten ist. Der Befristungszeitraum darf insgesamt drei Jahre nicht überschreiten. Vor Ablauf muss die Pflegekasse rechtzeitig prüfen und mitteilen, wie es weitergeht (§ 33 Abs. 1 SGB XI).

Was der Pflegegrad zusätzlich zur Krankenkasse bringt

Die außerklinische Intensivpflege selbst zahlt die Krankenkasse nach § 37c SGB V. Der Pflegegrad kommt aus der Pflegeversicherung und läuft parallel dazu: Er finanziert nicht die Fachpflege, sondern alles, was daneben nötig ist. Beides zusammen ergibt erst ein tragfähiges Budget, wie die Aufstellung zu den Intensivpflege-Kosten zeigt. Ob die Voraussetzungen des § 37c SGB V in Ihrem Fall vorliegen, klärt vorab der Intensivpflege-Anspruchs-Check.

Leistungen bei Pflegegrad 4 und 5 im Überblick

LeistungPflegegrad 4Pflegegrad 5Rechtsgrundlage
Pflegegeld monatlich800 €990 €§ 37 SGB XI
Pflegesachleistung monatlich1.859 €2.299 €§ 36 SGB XI
Entlastungsbetrag monatlich131 €131 €§ 45b SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 €3.539 €§ 42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich42 €42 €§ 40 Abs. 2 SGB XI
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßnahme4.180 €4.180 € (bis 16.720 € bei vier Berechtigten in einer Wohngruppe)§ 40 Abs. 4 SGB XI
Wohngruppenzuschlag monatlich224 €224 €§ 45f SGB XI
Vollstationärer Leistungsbetrag monatlich1.855 €2.096 €§ 43 SGB XI

Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € gilt seit dem 1. Juli 2025 für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen und lässt sich bei Beatmung nur mit einer qualifizierten Ersatzkraft nutzen. Wie Sie ihn vollständig ausschöpfen, ohne Ansprüche verfallen zu lassen, erklärt der Beitrag Verhinderungspflege voll ausschöpfen. Das Pflegegeld wird auch dann gezahlt, wenn Pflegefachkräfte rund um die Uhr im Haus sind, denn es honoriert die Pflege durch Angehörige neben der Behandlungspflege.

Die Schnittstelle zwischen Kranken- und Pflegekasse

Manche Menschen beziehen gleichzeitig häusliche Pflegehilfe nach § 36 SGB XI und außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V. Bei besonders hohem behandlungspflegerischem Bedarf können die Pflegekassen dann prüfen lassen, für welchen Zeitanteil die Pflegeversicherung die hälftigen Kosten trägt (§ 18 Abs. 2 SGB XI). Berücksichtigt werden dabei nur Maßnahmen der körperbezogenen Pflege. Für Sie heißt das: Beantragen Sie beides, den Pflegegrad und die Leistung nach § 37c SGB V. Die Aufteilung zwischen den Kassen klären die Kassen, nicht Sie. Bei Pflegegeldbezug ist außerdem der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für die Pflegegrade 2 bis 5 halbjährlich verpflichtend. Bei Pflegegrad 4 und 5 kommt eine zusätzliche vierteljährliche Beratung in der eigenen Häuslichkeit hinzu. Die Kosten trägt die Pflegekasse (§ 37 Abs. 3c SGB XI).

Nächste Schritte

FAQ – Pflegegrad bei Beatmung

Bekommt man bei Beatmung automatisch Pflegegrad 5?

Nein. Es gibt keinen Automatismus über die Diagnose. Der Pflegegrad ergibt sich aus den Punkten in den sechs Modulen. Beatmete Menschen erreichen meist Pflegegrad 4 oder 5, weil Mobilität, Selbstversorgung und Modul 5 stark betroffen sind. Pflegegrad 5 verlangt 90 von 100 Gesamtpunkten oder eine besondere Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4 SGB XI.

Wie wird die Beatmung im Begutachtungsassessment gewertet?

Die maschinelle invasive Beatmung wird im Modul 5 unter dem Kriterium zeit- und technikintensive Maßnahmen einmal täglich eingetragen und mit 60 Punkten berücksichtigt. Das ergibt im Zwischenergebnis dieses Teilbereichs sechs Einzelpunkte und reicht zusammen mit Absaugen und Stomapflege für den Höchstwert von 20 gewichteten Punkten.

Reicht ein Tracheostoma ohne Beatmung für einen hohen Pflegegrad?

Ein Tracheostoma allein trägt über die Stomapflege und das Absaugen zu Modul 5 bei, löst aber nicht die 60 Punkte für zeit- und technikintensive Maßnahmen aus. Entscheidend bleibt der gesamte Hilfebedarf in allen Modulen. Ein trachealkanülierter, ansonsten mobiler Mensch kann deutlich unter Pflegegrad 4 liegen.

Wie wird nächtliche Maskenbeatmung bewertet?

Das An- und Ablegen von Atemmasken zur nächtlichen Druckbeatmung wird unter dem Kriterium Absaugen und Sauerstoffgabe erfasst, nicht unter den zeit- und technikintensiven Maßnahmen. Nicht-invasive Beatmung erreicht in Modul 5 daher weniger Punkte als invasive Beatmung über eine Trachealkanüle. Der übrige Hilfebedarf wird unverändert bewertet.

Wie schnell muss der Medizinische Dienst im Krankenhaus begutachten?

Spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags, wenn die Begutachtung zur Sicherstellung der Weiterversorgung erforderlich ist (§ 18a Abs. 5 SGB XI). Dieselbe Frist gilt im Hospiz, bei ambulanter Palliativversorgung und bei angekündigter Pflegezeit. Zu Hause mit angekündigter Pflegezeit sind es zehn Arbeitstage. Die Entscheidung der Pflegekasse folgt unverzüglich.

Was passiert, wenn die Pflegekasse die Frist überschreitet?

Die Pflegekasse muss für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 € zahlen (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Ist innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung erfolgt, muss sie zusätzlich eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern zur Auswahl schicken. Beides müssen Sie nicht beantragen, aber einfordern.

Ab wann zahlt die Pflegekasse?

Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag erst in einem späteren Monat gestellt, beginnen die Leistungen mit dem Ersten des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Stellen Sie den Antrag deshalb formlos am Tag der Beatmungsentscheidung, nicht erst mit vollständigen Unterlagen.

Kann ich einen Pflegegrad auch ohne Hausbesuch bekommen?

In Ausnahmefällen ja. Eine Begutachtung nach Aktenlage ist nach § 18a Abs. 2 SGB XI zulässig. Voraussetzung ist, dass eine persönliche Begutachtung nicht möglich oder im Einzelfall nicht zumutbar ist oder das Ergebnis bereits aufgrund eindeutiger Aktenlage feststeht. Der Regelfall bleibt die Untersuchung im Wohnbereich, im Krankenhaus oder in der Einrichtung.

Wie werden beatmete Kinder eingestuft?

Verglichen wird mit altersentsprechend entwickelten Kindern (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Bis zum vollendeten 18. Lebensmonat gelten eigene Punktgrenzen, und nur die Module 3 und 5 werden herangezogen. Bei gravierenden Problemen der Nahrungsaufnahme mit außergewöhnlichem Hilfebedarf werden pauschal 20 Punkte berücksichtigt. Danach folgt die reguläre Einstufung ohne erneute Begutachtung.

Was ist die besondere Bedarfskonstellation?

Eine Ausnahmeregel nach § 15 Abs. 4 SGB XI: Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten. Das einzige Kriterium ist die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine mit vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen. Genannt werden komplette Lähmungen aller Extremitäten, Wachkoma, hochgradige Kontrakturen und Versteifungen. Minimale Restbeweglichkeit schließt die Feststellung nicht aus.

Wann sollte ich eine Höherstufung beantragen?

Wenn sich der Hilfebedarf dauerhaft erhöht hat: neue invasive Beatmung, neues Tracheostoma, neue Sondenernährung, deutlich häufigeres Absaugen, Verlust der Kommunikationsfähigkeit oder Wegfall einer Pflegeperson. Der Antrag ist formlos möglich und löst eine neue Begutachtung aus, bei der die Vorgutachten beigezogen und die Veränderungen dokumentiert werden.

Kann der Pflegegrad nach einer Dekanülierung sinken?

Ja. Fällt die maschinelle Beatmung weg, entfallen die Punkte aus dem Kriterium für zeit- und technikintensive Maßnahmen, und Modul 5 verliert an Gewicht. Empfiehlt der Medizinische Dienst einen niedrigeren Pflegegrad, muss er darlegen, wodurch sich die Beeinträchtigungen konkret verringert haben. Ein pauschaler Verweis auf die Dekanülierung genügt nicht.

Bekomme ich Pflegegeld, obwohl ein Intensivpflegedienst da ist?

Ja. Die außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenkasse nach § 37c SGB V, das Pflegegeld eine Leistung der Pflegekasse für die Pflege durch Angehörige. Beides schließt sich nicht aus. Bei gleichzeitigem Bezug von häuslicher Pflegehilfe kann die Pflegekasse den Zeitanteil prüfen lassen, für den sie hälftig aufkommt (§ 18 Abs. 2 SGB XI).

Fazit

Bei Beatmung entscheidet nicht die Diagnose über den Pflegegrad, sondern die Punktesystematik. Modul 1 und Modul 4 sind fast immer maximal betroffen, Modul 5 erreicht durch invasive Beatmung, Absaugen und Stomapflege schnell den Höchstwert. Die Grenze zwischen Pflegegrad 4 und 5 fällt damit meist in den Modulen 2, 3 und 6. Beantragen Sie den Pflegegrad am Tag der Beatmungsentscheidung, bestehen Sie im Krankenhaus auf der Fünf-Arbeitstage-Frist und prüfen Sie im Gutachten die besondere Bedarfskonstellation. Eine erste Einschätzung liefert der Pflegegrad-Rechner, die individuelle Einordnung von Pflegegrad und Intensivpflege übernimmt die kostenfreie Intensivpflegeberatung: kostenfrei, unabhängig, bundesweit.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Jetzt mit verlässlicher Intensivpflege sicher starten!

Kategorien

Verwandte Artikel

Kostenfreie Beratung zu Intensivpflegediensten jetzt anfordern

Unsere Experten begleiten Sie kompetent bei allen Schritten der Intensivpflege.

Jetzt anrufen

Email senden

info@intensivpflege-beratung.expert

×

Ihre personenbezogenen Daten (Kontakt- und Gesundheitsdaten) werden durch intensivpflege-beratung.expert zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  1. Kontaktaufnahme per Telefon und/oder E-Mail zur Ermittlung eines passenden Betreuungspartners vor Ort sowie Übermittlung Ihrer Daten an den festgelegten Partner.
  2. Erstellung und Übersendung eines Angebots sowie – bei Annahme – Organisation und Durchführung der Betreuung durch den festgelegten Partner.

Ein Widerruf Ihrer Einwilligung ist jederzeit möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nach oben scrollen