Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche, pflegefachliche oder rechtliche Beratung. In Notfällen wählen Sie 112.
Die Ausbildung zur Intensivpflegekraft besteht aus zwei Stufen: der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und danach, nach Berufserfahrung im Fachgebiet, der Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege nach DKG-Empfehlung mit mindestens 720 Stunden Theorie und 1.800 Stunden Praxis. Für die Versorgung außerhalb der Klinik, in der außerklinischen Intensivpflege, gelten zusätzlich eigene Qualifikationsanforderungen, die der Beitrag zur Fachkraft für außerklinische Intensivpflege erklärt.
Dieser Beitrag richtet sich an Pflegefachkräfte und Quereinsteiger mit Pflegeabschluss. Er zeigt die Wege mit Dauer, Umfang und Zugangsvoraussetzungen nach Gesetz und Empfehlung, ordnet Pädiatrie und Atmungstherapie ein und erklärt, welche Förderung für die Weiterbildung in Frage kommt. Gehälter und Tarife behandelt der Beitrag zum Gehalt in der Intensivpflege; hier geht es allein um die Qualifizierung. Stand der geprüften Quellen: 20. Oktober 2026.
Intensivpflegekraft werden: die Wege im Überblick
Einen bundesweit einheitlich geschützten Titel „Intensivpflegekraft“ gibt es nicht. Geschützt ist die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“, für die nach § 1 PflBG eine Erlaubnis nötig ist. Die intensivpflegerische Spezialisierung entsteht danach über Berufserfahrung und eine Fachweiterbildung. Das Landesrecht und die Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) regeln diese Stufe.
| Stufe | Was | Umfang und Dauer | Grundlage |
|---|---|---|---|
| 1 | Pflegefachfrau/Pflegefachmann | 3 Jahre Vollzeit, höchstens 5 Jahre Teilzeit; 2.100 Std. Unterricht, 2.500 Std. praktische Ausbildung | § 6 PflBG, § 1 Abs. 2 PflAPrV |
| 2 | Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege | mind. 720 Std. Theorie, mind. 1.800 Std. Praxis, berufsbegleitend 2 bis 5 Jahre | DKG-Empfehlung vom 14./15.03.2022 (in Kraft seit 1.5.2022), Landesrecht |
| 2a | Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege | gleicher Mindestumfang, eigenes Fachgebiet derselben Empfehlung | DKG-Empfehlung, § 1 |
| 3 | Atmungstherapeut:in (DGP) | 720 Std. in vier Modulen, berufsbegleitend über zwei Jahre | DGP-Akademie |
| Option | Einstieg in die außerklinische Intensivpflege | eigene Qualifikationsanforderungen | siehe Beitrag zur Fachkraft |
Die Reihenfolge ist nicht überall zwingend. Die Fachweiterbildung ist der klassische Weg zur Spezialisierung auf Intensivstationen. Für die außerklinische Versorgung gelten eigene Anforderungen, die nicht deckungsgleich mit der klinischen Fachweiterbildung sind.
Pflegefachfrau oder Pflegefachmann: Grundausbildung nach dem PflBG
Die Grundausbildung dauert nach § 6 PflBG in Vollzeit drei Jahre und in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung, deren Anteil überwiegt. Die Pflegeausbildungs- und -prüfungsverordnung (PflAPrV) legt in § 1 Abs. 2 als Mindestumfang 2.100 Stunden Unterricht und 2.500 Stunden praktische Ausbildung fest.
Die Ausbildung ist generalistisch. Nach § 5 PflBG qualifiziert sie für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen. Der Berufsabschluss gilt damit für Klinik, Langzeitpflege und häusliche Versorgung gleichermaßen, was für den späteren Wechsel in die Intensivpflege wichtig ist.
Zugangsvoraussetzungen nach § 11 PflBG
Zugang hat, wer den mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss besitzt. Ebenfalls zugelassen sind Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss, wenn sie zusätzlich einen Nachweis nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 PflBG erbringen, sowie mit einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung. Die Ausbildungsstätten prüfen die Nachweise im Einzelfall; maßgeblich ist der Gesetzestext.
Praktische Einsätze und Vertiefungseinsatz
§ 7 PflBG sieht Pflichteinsätze in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten vor, dazu einen pädiatrischen Einsatz. Der Vertiefungseinsatz soll beim Träger der praktischen Ausbildung in einem Bereich stattfinden, in dem bereits ein Pflichteinsatz lag. Wer später in die Intensivpflege will, kann den Vertiefungseinsatz gezielt in der Akutpflege oder in einem intensivnahen Bereich planen, sofern der Träger dies anbietet.
Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege nach DKG-Empfehlung
Die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege umfasst nach § 8 Abs. 5 der DKG-Empfehlung mindestens 720 Stunden Theorie und mindestens 1.800 Stunden praktische Fachweiterbildung, erfolgt berufsbegleitend und dauert mindestens zwei bis höchstens fünf Jahre. Die Empfehlung vom 14./15. März 2022 ersetzt die Fassung vom 29. September 2015 und gilt seit dem 1. Mai 2022. Besteht in einem Bundesland keine landesrechtliche Regelung, dient sie als Muster; wo Landesrecht existiert, geht dieses vor und kann Dauer, Umfang und Bezeichnung abweichend regeln.
Zugang: Erlaubnis und sechs Monate im Fachgebiet
Zugelassen wird nach § 7 der Empfehlung, wer die Erlaubnis nach § 1 PflBG oder nach den früheren Kranken- und Altenpflegegesetzen besitzt und nach der Erlaubnis in Vollzeit mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet tätig war, Teilzeit entsprechend länger. Die Leitung der Fachweiterbildung prüft diese Voraussetzungen vor Beginn; liegen sie nicht vollständig vor, darf die Weiterbildung nach DKG-Empfehlung nicht beginnen.
Aufbau: Basismodul, Fachmodule, Praxis und Prüfung
Der theoretische Teil besteht aus einem Basismodul und mehreren Fachmodulen, die jeweils mit einer Prüfung enden. Bis zu 25 Prozent der Theoriestunden dürfen als selbstständiges Lernen nachgewiesen werden. Die Praxis steht unter fachkundiger Anleitung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern. Den Abschluss bilden eine praktische und eine mündliche Abschlussprüfung. Eine Unterrichtsstunde umfasst nach der Empfehlung 45 Minuten.
- Theorie: mindestens 720 Stunden, davon höchstens 25 Prozent selbstständiges Lernen.
- Praxis: mindestens 1.800 Stunden unter Anleitung von Praxisanleitenden.
- Dauer: berufsbegleitend, mindestens zwei bis höchstens fünf Jahre.
- Zugang: Berufserlaubnis plus mindestens sechs Monate im Fachgebiet (Vollzeit).
- Abschluss: Modulprüfungen, praktische und mündliche Abschlussprüfung.
Inhalte der Fachmodule
Die von der DKG veröffentlichte Modulübersicht für Intensiv- und Anästhesiepflege gliedert die Fachmodule in fünf Themenblöcke: Kernaufgaben in der Intensivpflege (Strukturen, Überwachung, Notfallerkennung, Hygiene, rechtliche Vorgaben, diagnostische und therapeutische Maßnahmen), die Betreuung von Patienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen und Traumata (atmungs-, herzkreislauf- und traumatologisch beeinträchtigte Patienten), die Betreuung bei Erkrankungen und Infektionen (Stoffwechsel, blutbildendes System, neurologische Störungen, Infektionen), das Begleiten in besonderen Lebenssituationen und ethischen Konfliktsituationen sowie pflegerische Aufgaben in der Anästhesie.
Für die spätere Arbeit in der Beatmungspflege sind vor allem die Einheiten zum atmungsbeeinträchtigten Patienten und zu neurologischen Störungen relevant. Wie Beatmung außerhalb der Klinik organisiert wird, zeigt der Ratgeber zur Langzeitbeatmung; die Weiterbildung vermittelt dafür die klinische Grundlage, ersetzt aber nicht die Einarbeitung in das jeweilige Gerät und das Versorgungssetting.
Wo die Weiterbildung stattfindet, richtet sich nach der Anerkennung der Weiterbildungsstätte durch die DKG oder, im Fall einer Landesverordnung, durch die zuständige Landesbehörde. Prüfen Sie vor der Anmeldung, nach welcher Grundlage die Stätte arbeitet und ob Ihr Abschluss im gewünschten Bundesland anerkannt wird. Dieser Beitrag bewertet keine einzelnen Weiterbildungsstätten.
Pädiatrische Intensivpflege und Atmungstherapie als Spezialisierung
Wer Kinder und Jugendliche versorgen möchte, wählt die Fachweiterbildung Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege. Sie ist in derselben DKG-Empfehlung als eigenes Fachgebiet geregelt, der Geltungsbereich nennt ausdrücklich auch Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger. Die Atmungstherapie ist dagegen eine Weiterbildung der Fachgesellschaft und kein Teil der DKG-Empfehlung.
Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege
Für dieses Fachgebiet gelten dieselben Rahmenvorgaben wie für die Erwachsenenvariante: mindestens 720 Stunden Theorie und mindestens 1.800 Stunden Praxis, berufsbegleitend, Zugang mit Berufserlaubnis und sechs Monaten Tätigkeit im Fachgebiet. Die Einsatzbereiche der Praxis unterscheiden sich und stehen in der Anlage des jeweiligen Fachgebiets. Für die Versorgung beatmeter Kinder zu Hause finden Sie die Rahmenbedingungen im Beitrag zur Kinderintensivpflege.
Atmungstherapeut:in (DGP)
Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) bietet über ihre Akademie die Weiterbildung Atmungstherapie an. Laut DGP umfasst der Kurs 720 Stunden (280 Stunden Unterricht, 320 Stunden Praktika, 120 Stunden Selbststudium, Facharbeit und Abschlussprüfung), läuft berufsbegleitend über zwei Jahre in vier Modulen und endet mit einer Abschlussprüfung. Voraussetzung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, unter anderem in der Krankenpflege, und mindestens zwei Jahre praktische Berufserfahrung. Die DGP bezeichnet sie als die einzige von ihr zertifizierte Weiterbildung zur Atmungstherapeutin oder zum Atmungstherapeuten.
Atmungstherapeutinnen und -therapeuten arbeiten an der Schnittstelle von Beatmung, Weaning und Sekretmanagement. Wie das Weaning in der Praxis aussieht, beschreibt der Ratgeber zur Beatmungsentwöhnung; die Atmungstherapie ergänzt die pflegerische Perspektive, ersetzt aber keine Fachweiterbildung Intensivpflege.
Quereinstieg und Einstieg in die außerklinische Intensivpflege
Quereinsteiger mit abgeschlossener Pflegeausbildung, etwa aus der Altenpflege oder der ambulanten Pflege, können die Fachweiterbildung nach § 7 der DKG-Empfehlung beginnen, sobald sie sechs Monate im Fachgebiet gearbeitet haben. Die Empfehlung nennt die Altenpflegerinnen und Altenpfleger im Geltungsbereich ausdrücklich. Ohne Pflegeabschluss führt der Weg zuerst über die Ausbildung nach PflBG.
Für die Tätigkeit in der 1:1-Versorgung zu Hause, in der Intensivpflege-WG oder im Heim gelten die Anforderungen der außerklinischen Intensivpflege. Diese sind nicht identisch mit der klinischen Fachweiterbildung. Wie die Versorgung aus Sicht der Familien aussieht, zeigt der Ratgeber zur 1:1-Intensivpflege.
Wenn Sie aus der Pflege in die außerklinische Intensivpflege wechseln möchten und wissen wollen, welche Qualifikation für welche Stelle gefordert ist, können Sie über den Kontakt eine unverbindliche Anfrage stellen. Pflegefachkräfte, die ihre Qualifikation bereits besitzen, finden über qualifizierte Intensivpflegekräfte finden den Einstieg auf der Fachkräfteseite.
Förderung: Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein und Arbeitgeber
Die Weiterbildung kostet Zeit und Geld, und beide Hauptförderwege setzen enge Bedingungen. Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) kann Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis höchstens 15.000 Euro fördern, wovon laut Programmseite 50 Prozent als Zuschuss gewährt werden und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist dagegen an die Eingliederung bei Arbeitslosigkeit gebunden.
Aufstiegs-BAföG
Nach § 2 AFBG ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen förderfähig, die auf bestimmte Abschlüsse vorbereiten. Das Gesetz nennt auch Maßnahmen, die auf gleichwertige Abschlüsse nach den Weiterbildungsempfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorbereiten, sofern keine bundes- oder landesrechtlichen Regelungen bestehen. Gefordert sind mindestens 400 Unterrichtsstunden (Abs. 3). Das Bundesministerium weist darauf hin, dass der Träger zertifiziert sein muss und häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung ist. Ob eine konkrete Fachweiterbildung förderfähig ist, entscheidet die zuständige Stelle Ihres Bundeslandes im Einzelfall; klären Sie das vor der Anmeldung mit der Servicestelle.
Neben den Gebühren sieht die Förderung bei Vollzeitmaßnahmen einen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag vor, der laut Programmseite bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende beträgt. Die Fachweiterbildung läuft in aller Regel berufsbegleitend, sodass dieser Baustein meist nicht greift.
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
Nach § 81 Abs. 1 SGB III können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, die Agentur für Arbeit sie vor Beginn beraten hat und die Maßnahme sowie der Träger zugelassen sind. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird per Bildungsgutschein bescheinigt (Abs. 4). Für Beschäftigte in ungekündigter Stelle ist die Förderung deshalb in der Regel kein Weg; der Gutschein kommt vor allem bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit in Betracht.
Arbeitgeber und Freistellung
Viele Weiterbildungen laufen im Verbund mit dem Arbeitgeber, der Freistellung und Kosten übernimmt und im Gegenzug eine Bindung vereinbaren kann. Rückzahlungsklauseln unterliegen arbeitsrechtlichen Grenzen, die der Beitrag zum Arbeitsrecht in der Pflege im Überblick darstellt. Lassen Sie die Vereinbarung schriftlich fixieren und prüfen, bevor die Weiterbildung beginnt. Halten Sie dabei fest, wer Kursgebühren, Prüfungsgebühren und Fahrtkosten trägt, wie die Freistellung für Unterrichtsblöcke geregelt ist und unter welchen Bedingungen eine Bindung entfällt.
Welcher Weg passt zu Ihrer Ausgangslage?
Maßgeblich sind drei Fragen: Besitzen Sie die Berufserlaubnis, wie lange arbeiten Sie bereits im Fachgebiet, und welches Einsatzfeld streben Sie an?
Der passende Weg richtet sich nach Abschluss, Berufserfahrung und Zielsetting. Die folgende Übersicht ordnet typische Ausgangslagen den nächsten Schritten zu; sie ersetzt keine individuelle Prüfung durch die Weiterbildungsstätte.
| Ausgangslage | Nächster Schritt | Quelle |
|---|---|---|
| Kein Pflegeabschluss | Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann (3 Jahre) | §§ 6, 11 PflBG |
| Pflegeabschluss, unter 6 Monate im Fachgebiet | Berufserfahrung im Fachgebiet sammeln, dann Fachweiterbildung | § 7 DKG-Empfehlung |
| Pflegeabschluss, mind. 6 Monate Intensiv/Anästhesie | Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege | DKG-Empfehlung, Landesrecht |
| Kinderkrankenpflege oder Pädiatrie-Erfahrung | Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege | DKG-Empfehlung |
| Interesse an Beatmung und Weaning | Weiterbildung Atmungstherapie (mind. 2 Jahre Berufserfahrung) | DGP |
| Wechsel in die außerklinische Versorgung | Anforderungen der AKI prüfen | Beitrag Fachkraft AKI |
Bei der Entscheidung zwischen Intensivstation und außerklinischem Setting zählen Arbeitsrhythmus, Verantwortung und Teamstruktur. In der Klinik arbeiten Sie im interdisziplinären Team mit ärztlicher Präsenz; in der außerklinischen Versorgung betreuen Sie Patientinnen und Patienten mit Tracheostoma und Beatmung häufig in 1:1-Konstellationen. Der Beitrag zu invasiver Beatmung zu Hause zeigt, welche Aufgaben dort anfallen, etwa Gerätekontrolle, Atemwegsmanagement und die Abstimmung mit Ärztinnen, Angehörigen und Hilfsmittelversorgern. Beide Settings sind anspruchsvoll, stellen aber unterschiedliche Anforderungen an Selbstständigkeit und Entscheidungsroutine.
Planen Sie die Weiterbildung vor allem zeitlich. Zwei bis fünf Jahre berufsbegleitend bedeuten Praxiseinsätze in mehreren Bereichen, Blockunterricht und Prüfungsphasen. Klären Sie mit dem Arbeitgeber früh, in welchen Stationen die Pflichteinsätze stattfinden und wie Dienstpläne angepasst werden.
FAQ – Ausbildung Intensivpflege
Wie lange dauert die Ausbildung zur Intensivpflegekraft?
Die Grundausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf (§ 6 PflBG). Die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege folgt berufsbegleitend und dauert nach der DKG-Empfehlung mindestens zwei bis höchstens fünf Jahre, landesrechtlich abweichend möglich.
Welche Voraussetzungen gelten für die Fachweiterbildung Intensivpflege?
Nach § 7 der DKG-Empfehlung benötigen Sie die Erlaubnis nach § 1 PflBG oder nach den früheren Kranken- und Altenpflegegesetzen und mindestens sechs Monate Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet in Vollzeit. Die Leitung der Weiterbildung prüft das vor Beginn.
Wie viele Stunden umfasst die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege?
Die DKG-Empfehlung verlangt mindestens 720 Stunden Theorie, davon höchstens 25 Prozent als selbstständiges Lernen, und mindestens 1.800 Stunden praktische Fachweiterbildung unter Anleitung. Hinzu kommen Modulprüfungen sowie eine praktische und eine mündliche Abschlussprüfung.
Darf ich ohne Fachweiterbildung auf der Intensivstation arbeiten?
Die DKG-Empfehlung regelt die Weiterbildung, nicht die Einstellungsvoraussetzungen einer Stelle. Diese legt der Arbeitgeber fest. Für die außerklinische Intensivpflege gelten eigene Qualifikationsanforderungen, die der Beitrag zur Fachkraft erklärt.
Gilt die DKG-Empfehlung in jedem Bundesland?
Die Empfehlung dient als Muster, wenn ein Land keine eigene Regelung hat. Gibt es eine landesrechtliche Weiterbildungsordnung, geht diese vor und kann Dauer, Stundenzahl und Bezeichnung abweichend festlegen. Klären Sie vor der Anmeldung, welche Grundlage die Weiterbildungsstätte nutzt.
Kann ich mit Altenpflege-Abschluss die Fachweiterbildung machen?
Ja, die DKG-Empfehlung nennt Altenpflegerinnen und Altenpfleger im Geltungsbereich und lässt Personen mit Erlaubnis nach dem früheren Altenpflegegesetz zu. Erforderlich ist außerdem die sechsmonatige Tätigkeit im Fachgebiet. Landesrecht kann abweichen.
Was ist der Unterschied zwischen Fachweiterbildung und Atmungstherapie?
Die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege folgt der DKG-Empfehlung und qualifiziert für die Pflege auf Intensivstationen und in der Anästhesie. Die Atmungstherapie ist eine Weiterbildung der DGP mit 720 Stunden in vier Modulen über zwei Jahre, fokussiert auf Beatmung und Atemtherapie.
Gibt es eine Weiterbildung für Kinderintensivpflege?
Ja, die DKG-Empfehlung regelt die Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege als eigenes Fachgebiet mit denselben Mindeststunden wie die Erwachsenenvariante. Der Geltungsbereich nennt ausdrücklich Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger.
Wird die Fachweiterbildung mit Aufstiegs-BAföG gefördert?
Möglich, aber nicht pauschal. § 2 AFBG nennt Maßnahmen nach DKG-Weiterbildungsempfehlungen, sofern keine bundes- oder landesrechtliche Regelung besteht, und verlangt mindestens 400 Unterrichtsstunden. Ob Ihre Weiterbildung förderfähig ist, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Wer bekommt einen Bildungsgutschein für die Weiterbildung?
Nach § 81 SGB III fördert die Agentur für Arbeit Weiterbildung, die notwendig ist, um bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern. Voraussetzungen sind eine Beratung vor Beginn und zugelassene Maßnahme und Träger. Für Beschäftigte ohne Arbeitslosigkeitsrisiko ist der Gutschein meist nicht der Weg.
Wie lange dauert die Pflegeausbildung in Teilzeit?
Die Teilzeitausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann darf nach § 6 PflBG höchstens fünf Jahre dauern. Der Mindestumfang von 2.100 Stunden Unterricht und 2.500 Stunden praktischer Ausbildung bleibt nach der PflAPrV derselbe wie in Vollzeit.
Wo finde ich Angebote für die Weiterbildung?
Weiterbildungsstätten sind Krankenhäuser und Einrichtungen, die von der DKG oder nach Landesrecht anerkannt sind. Dieser Beitrag nennt keine einzelnen Anbieter und bewertet keine. Fragen Sie bei der Landeskrankenhausgesellschaft, der Pflegekammer oder Ihrem Arbeitgeber nach anerkannten Stätten.
Fazit
Die Ausbildung zur Intensivpflegekraft folgt einer klaren Abfolge: dreijährige Pflegefachausbildung nach PflBG, sechs Monate Praxis im Fachgebiet und dann die Fachweiterbildung mit mindestens 720 Stunden Theorie und 1.800 Stunden Praxis. Ob Landesrecht, DKG-Muster oder DGP-Weiterbildung gilt, klären Sie vor der Anmeldung. Wer in die außerklinische Versorgung wechseln will, prüft die dort geforderten Qualifikationen im Beitrag zur Fachkraft für außerklinische Intensivpflege und kann bei Fragen den Kontakt nutzen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Pflegeberufegesetz (PflBG): §§ 1, 5, 6, 7, 11
- PflAPrV § 1: Mindeststunden der Ausbildung
- DKG-Empfehlung zur pflegerischen Fachweiterbildung (14./15.03.2022)
- DGP-Akademie: Weiterbildung Atmungstherapie
- AFBG § 2: Förderfähige Fortbildungsmaßnahmen
- Aufstiegs-BAföG: Wie wird gefördert?
- § 81 SGB III: Anspruch auf Weiterbildungsförderung, Bildungsgutschein


