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Notfall bei Tracheostoma und Heimbeatmung richtig meistern

Notfallset mit Ersatzkanüle und Beatmungsbeutel neben dem Beatmungsgerät eines heimbeatmeten Patienten

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche, pflegefachliche oder rechtliche Beratung. In Notfällen wählen Sie 112.

Ein Notfall bei Tracheostoma oder Heimbeatmung ist fast immer eines von fünf Ereignissen: Die Kanüle ist verstopft, die Kanüle ist herausgerutscht, das Beatmungsgerät alarmiert oder fällt aus, der Strom fällt aus, oder es blutet. Jede Person am Bett braucht für jeden dieser Fälle eine feste Schrittfolge und einen klaren Punkt, ab dem sie 112 wählt. Dieser Ratgeber liefert die fünf Schrittfolgen für Menschen mit Tracheostoma und Heimbeatmung. Dazu kommen die Checkliste für das Notfallset, der Stromausfall-Plan, die Schulung der Angehörigen, der schriftliche Notfallplan und die Pflichten des Intensivpflegedienstes.

Die fünf häufigsten Notfälle bei Tracheostoma und Heimbeatmung

Die Trachealkanüle ist der häufigste Auslöser lebensbedrohlicher Situationen in der außerklinischen Versorgung: Sekret verlegt das Lumen, oder die Kanüle disloziert beim Lagern, Husten oder Transfer. Die pädiatrischen Notfallpläne der AG chronisch respiratorische Insuffizienz der GPP (Empfehlungen, keine offizielle Leitlinie) nennen Dislokation und Sekretverlegung als die häufigsten Komplikationen, die schwere Blutung als seltene. Bei Beatmeten kommen Gerätealarme, Geräteausfall und Stromausfall hinzu. Die folgende Übersicht zeigt, woran Sie den jeweiligen Notfall erkennen.

Warnzeichen, die sofortiges Handeln verlangen

NotfallTypische ZeichenErste Reaktion
Kanüle verstopftAtemnot, pfeifendes oder fehlendes Atemgeräusch, Druckalarm am Gerät, Absaugkatheter lässt sich nicht vorschieben, Sättigung fälltInnenkanüle raus, absaugen, entblocken, Kanüle wechseln
Kanüle disloziertKanüle sichtbar aus dem Stoma, Luft entweicht neben der Kanüle, Beatmung ohne Thoraxhebung, Volumen- oder Leckagealarm, Stimme plötzlich hörbarKanüle ersetzen, notfalls kleinere Größe, Beatmung sichern
Gerätealarm oder GeräteausfallDauerton, Display dunkel, kein Luftstrom, Apnoe- oder DiskonnektionsalarmPatient prüfen, Beutel beatmen, Zweitgerät anschließen
StromausfallGerät läuft auf Akku (Symbol, Signalton), Raum dunkel, Befeuchter und Sauerstoffkonzentrator ausAkku-Restlaufzeit prüfen, Störungsnummer anrufen, Ausweichplan starten
BlutungBlutfäden im Sekret (leicht) oder hellrotes, pulsierendes Blut aus Kanüle oder Stoma (schwer)leicht: Arzt informieren; schwer: 112, Cuff geblockt lassen, Oberkörper hoch

Zwei Regeln gelten für alle fünf Fälle. Erstens: Sie sehen zuerst den Menschen an, nicht das Display; Hautfarbe, Brustkorbbewegung und Sättigung sagen mehr als jede Alarmmeldung. Zweitens: Die zweite Person am Bett wählt 112, während die erste handelt; wer allein ist, stellt das Telefon auf Lautsprecher und arbeitet weiter.

Notfallset am Bett: Inhalt als Checkliste

Das Notfallset liegt in Griffweite des Betts, ist beschriftet, wird bei jeder Übergabe geprüft und begleitet den Patienten bei jedem Transport. Die DGP-Leitlinie von 2017 verlangt für jeden invasiv beatmeten Menschen mindestens eine Reservekanüle, zusätzlich eine Reservekanüle mit geringerem Durchmesser und einen Beatmungsbeutel mit Anschluss an Kanüle und Maske. Die pädiatrischen Notfallpläne der GPP empfehlen für die kleinere Reserve eine Kanüle eine halbe Größe kleiner. In der Praxis hat sich folgender Inhalt bewährt:

  • Ersatzkanüle gleicher Typ und Größe, mit Obturator, steril verpackt
  • Ersatzkanüle eine halbe oder ganze Größe kleiner, für den erschwerten Wechsel
  • Ersatz-Innenkanüle (bei Kanülen mit Seele), gefenstert und ungefenstert getrennt gekennzeichnet
  • Kanülenhalteband, Trachealkompressen, wasserlösliches Gleitmittel, NaCl 0,9 % in Ampullen
  • 10-ml-Spritze für den Cuff und Cuffdruckmesser
  • Beatmungsbeutel mit Maske in passender Größe und 15-mm-Anschluss für die Kanüle, mit Sauerstoffreservoir
  • mobiles Absauggerät mit geladenem Akku, Absaugkatheter in mindestens zwei Größen (höchstens halber Innendurchmesser der Kanüle), Ersatz-Absaugschlauch
  • manuelle Absaugpumpe oder große Blasenspritze als stromunabhängige Reserve
  • HME-Filter (feuchte Nase), Ersatzschlauchsystem und Ersatzfilter für das Beatmungsgerät
  • Pulsoxymeter, Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Schere, Stirnlampe
  • Sauerstoffflasche mit Druckminderer, wenn Sauerstoff verordnet ist (Konzentratoren laufen ohne Strom nicht)
  • Notfallplan und Notfallpass laminiert: Kanülentyp und -größe, Beatmungseinstellungen, Diagnosen, Medikamente, Rufnummern

Wer das Set prüft und wer es nachfüllt

Die Pflegefachkraft prüft Vollständigkeit, Akkustand und Verfallsdaten zu Beginn jeder Schicht und zeichnet die Prüfung in der Dokumentation ab. Verbrauchtes Material bestellt der Dienst beim Hilfsmittelversorger nach, der Kanülen und Verbrauchsmaterial als Hilfsmittel liefert. Welche Geräte und welche Zuzahlungen dabei anfallen, erklärt der Beitrag zu den Hilfsmitteln bei Beatmung und Tracheostoma. Kennen Sie als Angehörige das Set ebenfalls und wissen Sie, wo jedes Teil liegt: Im Notfall reichen Sie es an.

Notfälle am Atemweg: Kanüle verstopft, Kanüle disloziert, Blutung

Bei jedem Atemwegsnotfall gilt dieselbe Reihenfolge: Beatmungsgerät abnehmen, Beutel bereitlegen, Patienten ansprechen, Kopf in Neutralposition, dann die Kanüle Schritt für Schritt freimachen oder ersetzen. Bleibt nach zwei Schritten die Besserung aus, wird 112 gewählt, nicht erst nach dem letzten Schritt. Die Abläufe folgen den Notfallplänen der AG chronisch respiratorische Insuffizienz der Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (GPP), 2024 in der Klinischen Pädiatrie veröffentlicht und von der DIGAB verbreitet. Die Autoren halten ausdrücklich fest, dass es sich um Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe handelt, nicht um eine offizielle Leitlinie. Erarbeitet wurden sie für Kinder mit außerklinischer Beatmung; die Ausstattungsvorgaben stammen aus der DGP-Leitlinie von 2017. Besprechen Sie jeden Schritt vorab mit Ihrem Beatmungszentrum und Ihrem Pflegedienst. Die Details zum Routinewechsel beschreibt der Beitrag Trachealkanüle wechseln, das Absaugen außerhalb des Notfalls der Beitrag Tracheostoma absaugen.

Kanüle verstopft: Sekret oder Borke verlegt das Lumen

  • 1. Ruhe bewahren, Patienten ansprechen, Beatmungsgerät diskonnektieren, Beatmungsbeutel bereitlegen, zweite Person holen.
  • 2. Innenkanüle entfernen, wenn die Kanüle eine hat. Häufig ist der Atemweg damit sofort frei; saubere Ersatz-Innenkanüle einsetzen.
  • 3. Absaugen: Katheter ohne Sog einführen, unter Sog zurückziehen, höchstens 10 bis 15 Sekunden. Lässt sich der Katheter nicht vorschieben, ist die Kanüle verlegt.
  • 4. Cuff entblocken: Bei erhaltenen oberen Atemwegen kann Luft am Cuff vorbei strömen, der Patient gewinnt Zeit.
  • 5. Kanüle wechseln: Ersatzkanüle mit Obturator und Gleitmittel einführen, bei Widerstand die kleinere Kanüle nehmen. Lage prüfen: Thoraxhebung, Atemgeräusch, Sättigung steigt.
  • 6. Beatmung sichern: Beutel an die neue Kanüle, dann Beatmungsgerät wieder anschließen, Cuff blocken, Kanüle fixieren.
  • 7. 112 wählen, sobald nach Schritt 3 keine Besserung eintritt, der Wechsel nicht gelingt, die Haut blau wird oder das Bewusstsein schwindet. Bis zum Eintreffen mit dem Beutel beatmen. Liegt die Kanüle, beatmen Sie über die Kanüle. Sonst mit Maske über Mund und Nase bei zugehaltenem Stoma oder mit einer kleinen Maske direkt auf das Stoma.

Kanüle disloziert: herausgerutscht oder verrutscht

  • 1. Patienten ansprechen, Beatmungsgerät abnehmen, Beutel bereitlegen. Ist das Tracheostoma frisch angelegt und noch nicht epithelisiert oder dilatativ angelegt, sofort 112 wählen lassen. Solche Stomata neigen zur Schrumpfung und können sich innerhalb von Minuten verschließen (DGP-Leitlinie 2017 zur Instabilität dilatativ angelegter Tracheostomata).
  • 2. Cuff vollständig entblocken, Kanülenband lösen, Kopf leicht überstrecken, Stoma mit einer Kompresse von Sekret befreien.
  • 3. Ersatzkanüle mit Obturator und Gleitmittel im Bogen einführen, möglichst während der Einatmung. Nie mit Kraft schieben: Eine fehlplatzierte Kanüle im Gewebe neben der Trachea ist lebensbedrohlich.
  • 4. Gelingt es nicht: Kanüle eine halbe Größe kleiner verwenden. Geschulte Fachkräfte können einen Absaugkatheter als Leitschiene in die Trachea vorlegen und die Kanüle darüber einführen (Seldinger-Technik).
  • 5. Lage prüfen: Thoraxhebung beidseits, Atemgeräusch, Sättigung; am Beatmungsgerät Volumen und Druck ohne Leckagealarm. Cuff blocken, Kanüle fixieren.
  • 6. Gelingt keine Platzierung: Beatmung mit dem Beutel sichern. Bei Tracheotomie mit offenen oberen Atemwegen Maske über Mund und Nase, Stoma mit dem Finger oder einer Kompresse verschließen. Nach Laryngektomie gibt es keinen Weg über den Mund: Maske direkt auf das Stoma.
  • 7. 112 spätestens, wenn die zweite Kanüle nicht liegt, der Patient ohne Kanüle nicht atmen kann oder die Sättigung weiter fällt. Nach jedem Notfallwechsel Arzt informieren und Ereignis dokumentieren.

Blutung aus Kanüle oder Stoma

  • 1. Leichte Blutung (Blutfäden im Sekret, Blut am Stomarand): Ursache ist meist gereizte Schleimhaut oder Granulationsgewebe. Atraumatisch absaugen, Befeuchtung prüfen, Stoma versorgen, Arzt am selben Tag informieren.
  • 2. Schwere Blutung (hellrot, reichlich, pulsierend): sofort 112. Solche Blutungen können aus großen Halsgefäßen stammen und sind lebensbedrohlich.
  • 3. Cuff geblockt lassen oder blocken, damit kein Blut in die Lunge läuft. Kanüle nicht entfernen.
  • 4. Oberkörper hochlagern, Blut aus der Kanüle absaugen, Beatmung über die Kanüle fortführen, Sauerstoff geben, wenn verordnet.
  • 5. Bei Blutung am Stomarand vorsichtig mit einer Kompresse komprimieren, ohne die Kanüle zu verschieben. Keine Manipulation am Stoma über das Nötige hinaus.
  • 6. Vitalzeichen und Blutmenge dokumentieren, Rettungsdienst an der Tür einweisen, Notfallpass übergeben.

Notfälle an der Technik: Gerätealarm, Geräteausfall, Stromausfall

Technische Notfälle sind beherrschbar, wenn drei Dinge am Bett sind: ein Beatmungsbeutel, ein zweites identisches Gerät mit denselben Einstellungen und ein geladener externer Akku. Die DGP-Leitlinie von 2017 verlangt Zweitgerät und externen Akku ab Beatmungszeiten von 16 Stunden pro 24 Stunden. Die S3-Leitlinie von 2024 bestätigt, dass für lebenserhaltende Beatmung über 16 Stunden am Tag zwei Beatmungsgeräte mit entsprechender Zulassung verordnet werden müssen.

Gerätealarm: erst der Mensch, dann das Display

  • 1. Patienten ansehen: Hautfarbe, Thoraxhebung, Sättigung. Bei Zweifel Beatmungsgerät abnehmen und mit dem Beutel beatmen, bevor Sie den Alarm analysieren.
  • 2. Alarmtyp lesen: Diskonnektion oder Leckage (Schlauch, Cuff, Maske prüfen), hoher Druck (Sekret, Husten, abgeknickter Schlauch, Kanüle verlegt), niedriges Volumen oder Apnoe (Leck, Kanüle disloziert, Patient erschöpft), Akku- oder Netzalarm.
  • 3. Ursache beheben: Schlauch wieder verbinden, Knick lösen, absaugen, Cuffdruck messen, Netzstecker prüfen.
  • 4. Alarm erst quittieren, wenn die Ursache behoben ist. Ein stummgeschalteter Alarm ohne Ursache ist der gefährlichste Zustand am Bett.
  • 5. 112, wenn der Alarm sich nicht beheben lässt und der Patient ohne Gerät nicht ausreichend atmet oder trotz Beutelbeatmung die Sättigung fällt.

Geräteausfall: Display dunkel, kein Luftstrom

  • 1. Sofort mit dem Beutel beatmen, in dem Rhythmus, den die Fachkraft beim Training eingeübt hat.
  • 2. Zweitgerät anschließen; es steht betriebsbereit mit denselben Einstellungen daneben. Patienten am Zweitgerät prüfen.
  • 3. 24-Stunden-Hotline des Hilfsmittelversorgers anrufen: Der Versorger tauscht das defekte Gerät aus, und der Pflegedienst informiert den verordnenden Arzt.
  • 4. Kein Zweitgerät vorhanden und der Patient kann nicht spontan atmen: 112, Beutelbeatmung bis zur Übernahme durch den Rettungsdienst.

Stromausfall: die ersten Minuten

  • 1. Prüfen, ob das Beatmungsgerät auf Akku läuft, und die angezeigte Restlaufzeit ablesen. Absauggerät und Pulsoxymeter ebenfalls prüfen.
  • 2. Stromfresser abschalten: Aktive Befeuchter heizen nicht ohne Netz, deshalb auf HME-Filter umstellen. Sauerstoffkonzentratoren laufen nicht ohne Strom, deshalb auf die Sauerstoffflasche wechseln.
  • 3. Störungsnummer des örtlichen Netzbetreibers anrufen, voraussichtliche Dauer erfragen und ausdrücklich melden, dass ein heimbeatmeter Mensch betroffen ist. Festnetz fällt aus, Mobilfunk hält meist länger: Powerbank bereithalten.
  • 4. Externen Akku oder Powerstation anschließen, wenn die interne Laufzeit unter zwei Stunden fällt.
  • 5. 112, sobald der Akku zur Neige geht oder ein Ausweichort ohne Hilfe nicht erreichbar ist. Merkblätter kommunaler Katastrophenschutzstellen, etwa der Stadt Halle (Saale), empfehlen den Notruf außerdem, wenn der Stromausfall länger als zwei Stunden dauert; eine bundesweite Regel ist das nicht, Katastrophenschutz ist Ländersache. Bei längeren Ausfällen kann die Leitstelle den Transport in eine Klinik oder Einrichtung mit gesicherter Stromversorgung organisieren.

Stromausfall-Plan: Akku, Notstrom, Energieversorger

Ein Stromausfall-Plan besteht aus drei Schichten: den Akkus der Geräte, einer eigenen Notstromquelle und den Stellen, die vorab wissen, dass in Ihrer Wohnung ein beatmeter Mensch lebt. In Deutschland gibt es kein zentrales Register für Menschen mit lebenserhaltenden Geräten; Sie müssen sich selbst bekannt machen.

Akku-Laufzeiten und Zweitgerät

Bei lebenserhaltender Beatmung und bei Patienten, die eine Maske nicht selbst abnehmen können, ist ein Beatmungsgerät mit internem Akku Pflicht. Ab Beatmungszeiten von 16 Stunden pro 24 Stunden kommen ein zweites, identisches Gerät und ein externer Akku mit ausreichender Kapazität hinzu. Eine feste Stundenzahl für den Akku schreibt die Leitlinie nicht vor. Das Absauggerät muss netzunabhängig laufen. Lassen Sie sich die Laufzeiten vom Hilfsmittelversorger schriftlich bestätigen und testen Sie sie einmal im Quartal im Akkubetrieb. Pflegen Sie Akkus nach Herstellerangabe: Ein nie entladener Akku verliert Kapazität, ohne dass es jemand merkt.

Notstrom: Powerstation oder Aggregat

  • Leistungsbedarf ermitteln: Lesen Sie die Anschlusswerte in Watt vom Typenschild jedes Geräts ab, also von Beatmungsgerät, Absauggerät, Monitor, aktivem Befeuchter und Sauerstoffkonzentrator. Lassen Sie sich Verbrauch und Akkulaufzeiten vom Hilfsmittelversorger schriftlich bestätigen. Eine allgemein gültige Wattzahl je Patient gibt es nicht, sie hängt von der konkreten Ausstattung ab
  • 230-Volt-Powerstation: geräuschlos, in der Wohnung nutzbar, Kapazität und Dauerleistung müssen zum Bedarf passen; regelmäßig nachladen
  • Notstromaggregat: höhere Leistung, aber Kraftstofflagerung, Abgasführung nach draußen und Wartung; nur mit Trennschalter und niemals in Innenräumen
  • Fahrzeug als Reserve: Wechselrichter an der Autobatterie hält das Gerät, lädt aber Akkus meist nicht nach
  • Ausweichort vereinbaren: das nächste Krankenhaus, eine Intensiv-WG oder Verwandte außerhalb des betroffenen Netzes, mit geklärtem Transport

Wen Sie vorab informieren

  • Netzbetreiber und Stromgrundversorger: Beatmungsversorgung melden, damit Sie vor geplanten Abschaltungen (Bauarbeiten, Wartung) informiert werden; die DIGAB rät, sich beim Grundversorger eintragen zu lassen, um 24 Stunden vorher benachrichtigt zu werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf bevorzugte Wiederversorgung bei Störungen gibt es nicht, die Handhabung ist je nach Versorger unterschiedlich. Störungsnummer am Bett aushängen.
  • Feuerwehr und Rettungsleitstelle: Adresse, Etage, Zugang und Beatmungssituation mitteilen. Für Wohneinheiten schreiben die Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V diese Meldung an die Leitstelle vor; für die Versorgung zu Hause ist sie freiwillig, aber dringend zu empfehlen.
  • Kommune oder Landkreis: Einige Gesundheitsämter führen freiwillige Listen heimbeatmeter Menschen für den Katastrophenschutz; fragen Sie nach.
  • Notruf-App nora der Bundesländer installieren und die Beatmung im Profil hinterlegen; Warn-App NINA für Gefahrenlagen.
  • Hilfsmittelversorger: 24-Stunden-Hotline, Akkuersatz und Leihgerät im Ausfall schriftlich zusichern lassen.

Angehörige schulen und den Notfallplan schriftlich festhalten

Angehörige haben nach § 3 der AKI-Richtlinie Anspruch auf Anleitung durch die Pflegefachkraft, und der Hilfsmittelversorger muss nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung alle Personen einweisen, die die Geräte bedienen. Ziel ist nicht, dass Angehörige die Fachkraft ersetzen, sondern dass sie die Minuten überbrücken, bis Fachkraft oder Rettungsdienst übernehmen.

Was Angehörige sicher beherrschen sollten

  • Alarme deuten und den Patienten statt des Displays beurteilen
  • Beatmungsbeutel an Kanüle und Maske anwenden, mit richtigem Rhythmus und Volumen
  • Innenkanüle entfernen und ersetzen, absaugen mit korrekter Technik
  • Notfallwechsel der Außenkanüle zumindest einmal unter Anleitung geübt haben
  • Cuff entblocken und blocken, Cuffdruck messen
  • Zweitgerät anschließen, Akkuanzeige lesen, Notstromquelle in Betrieb nehmen
  • Notruf absetzen mit den Angaben aus dem Notfallplan

Der schriftliche Notfallplan

Der Notfallplan hängt am Bett, liegt im Notfallset und begleitet jeden Transport. Er enthält Name, Geburtsdatum, Diagnose, Kanülentyp mit Größe und Cuff sowie die aktuellen Beatmungseinstellungen. Dazu kommen die Angabe, ob und wie lange Spontanatmung möglich ist, Sauerstoffbedarf, Allergien, Medikamente und Hinweise aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Am Ende stehen die Rufnummern von Arzt, Beatmungszentrum, Rufbereitschaft des Pflegedienstes, Hilfsmittelversorger und Störungsdienst des Netzbetreibers. Ergänzen Sie einen Satz für das Telefon: Adresse mit Etage und Zugang, beatmeter Mensch, Art des Notfalls, was bereits getan wurde.

Üben, nicht nur lesen

Ein Notfallplan, der nur gelesen wurde, hilft nicht. Üben Sie mit der Fachkraft jedes Quartal einen Fall trocken durch: Beutel an die Kanüle, Innenkanüle raus, Zweitgerät an, Notruf sprechen. Nach jedem echten Ereignis besprechen Familie und Team innerhalb von 48 Stunden, was funktioniert hat und was nicht, und passen Plan und Set an. Wer das mit einem erfahrenen Team einüben will, kann über uns qualifizierte Intensivpflegekräfte finden.

Notfallmanagement als Pflicht des Intensivpflegedienstes

Notfallmanagement ist keine freiwillige Zusatzleistung des Pflegedienstes, sondern Leistungsinhalt der außerklinischen Intensivpflege. § 3 Abs. 1 Nr. 9 der AKI-Richtlinie nennt die Einleitung und Durchführung von Notfallmaßnahmen und des Krisenmanagements ausdrücklich. Für die organisatorischen Anforderungen verweist § 3 Abs. 5 auf die Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V. Diese datieren vom 3. April 2023 und gelten seit dem 13. April 2026 in aktualisierter Fassung.

Was die Rahmenempfehlungen verlangen

  • schriftliche Regelungen für medizinische Notfälle, vor allem Trachealkanülen- und Beatmungszwischenfälle, und für nichtmedizinische Notfälle wie Stromausfall, Brand, Wasserschaden und Gerätedefekt
  • Erreichbarkeit des Dienstes an allen Tagen der Woche über 24 Stunden, persönlich und nicht nur per Anrufbeantworter
  • eine verantwortliche Pflegefachkraft mit Zusatzqualifikation über mindestens 200 Zeitstunden (§ 2 Abs. 6). An der Versorgung beteiligte Pflegefachkräfte brauchen einschlägige Beatmungserfahrung oder ersatzweise eine Zusatzqualifikation über mindestens 120 Zeitstunden (§ 5 Abs. 1 Nr. 6). Deren Curriculum umfasst Notfallmanagement, Inhalt der Notfalltasche und Anwendung des Notfallequipments
  • für Wohneinheiten: Meldung der Einheit mit Platzzahl an Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst, ein nachweisbares Notfall- und Sicherheitskonzept und Vorkehrungen für den Stromausfall bei technologieabhängigen Bewohnern
  • Einweisung und strukturierte Einarbeitung jeder Fachkraft am konkreten Patienten vor dem ersten eigenständigen Dienst

Was Sie vom Dienst einfordern können

Lassen Sie sich das Notfallkonzept zeigen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben, und fragen Sie nach drei Dingen. Wer ist nachts um drei persönlich erreichbar? Wie oft wird der Notfallwechsel mit dem Team geübt? Wie wird die Prüfung des Notfallsets dokumentiert? Ein Dienst, der darauf keine konkreten Antworten hat, ist für invasive Beatmung ungeeignet. Wir helfen Ihnen, einen Intensivpflegedienst zu finden, der diese Anforderungen nachweislich erfüllt, und klären mit dem Intensivpflege-Anspruchs-Check vorab, ob die Voraussetzungen für die 24-Stunden-Versorgung vorliegen. Beide Angebote sind kostenfrei, unabhängig und bundesweit.

Nächste Schritte

FAQ – Notfall bei Tracheostoma und Heimbeatmung

Wann muss ich bei einem Kanülennotfall 112 rufen?

Sofort, wenn die Kanüle herausgerutscht ist und sich nicht innerhalb von zwei Versuchen ersetzen lässt. Ebenso, wenn nach Entfernen der Innenkanüle und Absaugen keine Besserung eintritt, wenn die Haut blau wird oder das Bewusstsein schwindet, und bei jeder starken Blutung. Im Zweifel rufen Sie früher, nicht später.

Was tue ich, wenn die Kanüle verstopft ist und ich allein bin?

Telefon auf Lautsprecher und 112 wählen, während Sie handeln: Innenkanüle entfernen, absaugen, Cuff entblocken, Kanüle wechseln. Gelingt der Wechsel nicht, mit dem Beutel über Maske beatmen, bei Tracheotomie über Mund und Nase mit zugehaltenem Stoma, nach Laryngektomie über das Stoma.

Kann ich eine herausgerutschte Kanüle einfach wieder hineinschieben?

Nur mit Obturator, Gleitmittel und ohne Kraft, nach vollständigem Entblocken des Cuffs und möglichst während der Einatmung. Bei Widerstand nehmen Sie die kleinere Ersatzkanüle, niemals Gewalt: Eine Kanüle im Gewebe neben der Luftröhre ist lebensbedrohlich. Ein frisches, noch nicht epithelisiertes oder dilatativ angelegtes Stoma kann sich binnen Minuten verschließen, deshalb parallel 112 rufen lassen.

Was gehört mindestens ins Notfallset?

Ersatzkanüle in gleicher und in kleinerer Größe, Ersatz-Innenkanüle, Gleitmittel, Kochsalzlösung, Cuffspritze mit Druckmesser, Beatmungsbeutel mit Maske und Kanülenanschluss, mobiles Absauggerät mit Kathetern, HME-Filter, Ersatzschlauchsystem, Pulsoxymeter, Handschuhe und Stirnlampe. Dazu gehört der laminierte Notfallplan mit Kanülentyp, aktuellen Beatmungseinstellungen, Diagnosen, Medikamenten und allen Rufnummern.

Wie lange hält der Akku eines Beatmungsgeräts?

Das hängt vom Gerät ab; die DGP-Leitlinie verlangt ab 16 Stunden Beatmung pro Tag zusätzlich einen externen Akku mit ausreichender Kapazität, nennt aber keine feste Stundenzahl. Lassen Sie sich die tatsächlichen Laufzeiten Ihres Geräts vom Hilfsmittelversorger schriftlich bestätigen und testen Sie sie regelmäßig im Akkubetrieb.

Muss ich den Stromversorger über die Beatmung informieren?

Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, aber die Meldung beim Netzbetreiber und Grundversorger ist dringend zu empfehlen: Sie werden dann vor geplanten Abschaltungen informiert. Einen Anspruch auf bevorzugte Wiederversorgung bei Störungen gibt es nicht, das handhabt jeder Versorger anders. Melden Sie sich zusätzlich bei der örtlichen Feuerwehr und fragen Sie beim Gesundheitsamt nach einer Liste heimbeatmeter Menschen.

Was passiert bei einem Stromausfall länger als zwei Stunden?

Rufen Sie 112 und melden Sie einen heimbeatmeten Menschen, spätestens wenn der Akku zur Neige geht. Die Zwei-Stunden-Marke stammt aus Merkblättern kommunaler Katastrophenschutzstellen wie dem der Stadt Halle (Saale) und ist keine bundesweite Vorgabe. Die Leitstelle kann bei längeren Ausfällen den Transport in ein Krankenhaus oder eine Einrichtung mit gesicherter Stromversorgung organisieren. Vorher können Sie mit Powerstation oder Fahrzeugwechselrichter überbrücken.

Welche Alarme am Beatmungsgerät sind besonders gefährlich?

Apnoe, niedriges Minutenvolumen, Diskonnektion und Akkualarm verlangen sofortiges Handeln, weil sie eine fehlende oder bald endende Beatmung anzeigen. Ein Hochdruckalarm weist auf Sekret, einen abgeknickten Schlauch oder eine verlegte Kanüle hin. Kein Alarm darf quittiert werden, bevor die Ursache gefunden und behoben ist; ein stummgeschalteter Alarm ohne Ursache ist der gefährlichste Zustand am Bett.

Dürfen Angehörige den Notfallwechsel der Kanüle durchführen?

Ja, wenn sie dafür angeleitet wurden und der Wechsel lebensrettend ist. Die AKI-Richtlinie sieht die Anleitung der An- und Zugehörigen durch die Pflegefachkraft ausdrücklich als Leistungsinhalt vor. Der geplante Routinewechsel bleibt Aufgabe von Fachkraft oder Arzt. Den Notfallwechsel muss dagegen jede Person beherrschen, die längere Zeit allein am Bett ist.

Was ist bei einem Sprechventil im Notfall zu beachten?

Ein Sprechventil darf nur auf einer entblockten oder ungeblockten Kanüle sitzen. Bei Atemnot das Ventil sofort abnehmen, weil der Patient sonst nicht ausatmen kann, dann absaugen und den Notfallablauf für die verstopfte Kanüle starten. Beatmung mit dem Beutel erfolgt niemals über das Ventil.

Wie oft sollten wir den Notfall üben?

Einmal im Quartal ein trockener Durchlauf mit der Pflegefachkraft, zusätzlich nach jedem Wechsel im Team und nach jedem echten Ereignis. Geübt werden Beutelbeatmung, Wechsel der Innenkanüle, Notfallwechsel der Außenkanüle, Anschluss des Zweitgeräts und das Absetzen des Notrufs. Ein Plan, der nur an der Wand hängt, schützt niemanden.

Ist der Pflegedienst verpflichtet, ein Notfallkonzept zu haben?

Ja. Die Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V verlangen schriftliche Regelungen für Trachealkanülen- und Beatmungszwischenfälle sowie für Stromausfall, Brand, Wasserschaden und Gerätedefekt. Hinzu kommt die persönliche Erreichbarkeit an allen Tagen der Woche rund um die Uhr. Lassen Sie sich das Konzept vor Vertragsschluss zeigen und fragen Sie nach dokumentierten Übungen.

Wer bezahlt Zweitgerät, externen Akku und Notfallmaterial?

Beatmungsgerät, Zweitgerät, Akkus, Absauggerät, Kanülen und Beatmungsbeutel sind Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V; sie werden ärztlich verordnet und über den Hilfsmittelversorger geliefert. Eine Powerstation oder ein Notstromaggregat gehören nicht zum Regelkatalog und müssen gesondert beantragt oder privat beschafft werden.

Fazit

Notfälle bei Tracheostoma und Heimbeatmung sind vorhersehbar in ihrer Art, nicht in ihrem Zeitpunkt. Wer die fünf Abläufe kennt, das Notfallset bei jeder Übergabe prüft und Akkus und Zweitgerät testet, verwandelt eine lebensbedrohliche Situation in eine beherrschbare. Dazu gehören zwei weitere Punkte: sich bei Netzbetreiber und Feuerwehr bekannt machen und den Notruf früh statt spät wählen. Fordern Sie vom Pflegedienst das schriftliche Notfallkonzept ein; wenn Sie noch keinen Dienst haben, helfen wir Ihnen kostenfrei, einen geeigneten Intensivpflegedienst zu finden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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