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Tracheostoma richtig absaugen

Pflegefachkraft saugt bei einem Patienten mit Tracheostoma zu Hause Sekret ab

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche, pflegefachliche oder rechtliche Beratung. In Notfällen wählen Sie 112.

Tracheostoma absaugen bedeutet, Sekret mit einem sterilen Katheter und einem Absauggerät aus der Trachealkanüle und der Luftröhre zu entfernen, weil der Patient es nicht selbst abhusten kann. Abgesaugt wird nur bei Bedarf, nie nach der Uhr, und jeder Vorgang dauert höchstens 10 bis 15 Sekunden. Was ein Tracheostoma ist und wie es gepflegt wird, erklärt der Grundlagenbeitrag. Hier geht es um die Absaugtechnik in der außerklinischen Intensivpflege: Indikationen, offenes, geschlossenes und subglottisches Absaugen, Ablauf und Hygiene, Sekretbeurteilung, Anleitung von Angehörigen und das Absauggerät als Hilfsmittel.

Wann abgesaugt wird: Indikationen statt Routine

Abgesaugt wird, wenn Sekret hörbar, sichtbar oder messbar die Atemwege behindert, nicht in festen Intervallen. Die Leitlinie der American Association for Respiratory Care (AARC) zum endotrachealen Absaugen empfiehlt ausdrücklich, nur bei vorhandenem Sekret abzusaugen. Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des G-BA (HKP-RL) überlässt die Häufigkeit des Absaugens (Leistung Nr. 6) der Einschätzung der Pflegefachkraft, gerade weil sie sich nach dem Bedarf richtet.

Die typischen Zeichen

  • Rasselndes, brodelndes oder pfeifendes Atemgeräusch über der Kanüle, auch ohne Stethoskop hörbar
  • Sichtbares Sekret in der Kanüle oder in der Feuchten Nase (HME)
  • Abfall der Sauerstoffsättigung am Pulsoxymeter oder steigender Beatmungsdruck beziehungsweise sinkendes Atemzugvolumen am Beatmungsgerät
  • Unruhe, angestrengte Atmung, Einsatz der Atemhilfsmuskulatur, Hustenreiz ohne wirksames Abhusten
  • Nach Inhalation oder Sekretolyse: Die DGP-Leitlinie verlangt bei invasiv Beatmeten, dass eine endotracheale Absaugung nach jeder sekretlösenden Maßnahme gewährleistet ist
  • Vor dem Entblocken des Cuffs und vor jedem Kanülenwechsel

Warum Absaugen nach Zeitplan schadet

Jeder Absaugvorgang reizt die Schleimhaut, unterbricht die Beatmung, senkt kurzzeitig die Sauerstoffversorgung und kann Bradykardien, Bronchospasmus und Blutungen auslösen. Bei hoher Sekretlast, etwa bei COPD oder neuromuskulären Erkrankungen, ist häufiges Absaugen notwendig. Bei wenig Sekret erzeugt Absaugen auf Verdacht dagegen nur Verletzungen und reaktiv mehr Sekret. Deshalb dokumentiert die Pflegefachkraft jeden Vorgang mit Uhrzeit, Grund und Sekretbefund. Aus dieser Dokumentation lässt sich der tatsächliche Bedarf ablesen, zum Beispiel für die Potenzialerhebung zur Dekanülierung, bei der das Sekretmanagement ein Kriterium ist.

Absaugen bei Beatmung und bei Spontanatmung

Beatmete Patienten werden bevorzugt über ein geschlossenes System abgesaugt, damit Beatmungsdruck und PEEP erhalten bleiben. Spontan atmende Kanülenträger werden offen über die Kanüle abgesaugt und brauchen zwischen den Vorgängen Zeit zum Erholen. Bei erhaltenem Hustenstoß befördern viele von ihnen das Sekret selbst bis in die Kanüle, wo es nur noch flach abgesaugt werden muss. Zusätzlich sichern Hustenassistent (mechanischer In-/Exsufflator), Lagerungsdrainage und Befeuchtung den Sekrettransport und senken die Zahl der Absaugvorgänge. Bei COPD mit Emphysemblasen ist der Hustenassistent laut DGP-Leitlinie allerdings kontraindiziert.

Offenes, geschlossenes und subglottisches Absaugen

Es gibt drei Verfahren: offenes, geschlossenes und subglottisches Absaugen. Offen heißt Absaugen mit sterilem Einmalkatheter nach Diskonnektion, geschlossen mit einem in das Beatmungssystem integrierten Katheter in steriler Hülle. Subglottisch bezeichnet das Absaugen des Sekrets oberhalb des Cuffs über einen eigenen Kanal in der Kanüle. Die drei Verfahren ersetzen einander nicht, sie ergänzen sich.

Offenes Absaugen

Beim offenen Verfahren wird der Patient vom Beatmungsgerät oder von der Feuchten Nase getrennt und ein steriler Einmalkatheter durch die Kanüle eingeführt. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut schreibt dafür sterile Katheter und sterile Handschuhe vor, die nach einmaliger Nutzung verworfen werden. Das offene Absaugen ist Standard bei spontan atmenden Kanülenträgern und in der Häuslichkeit weit verbreitet, weil es mit jedem Absauggerät funktioniert und für Angehörige erlernbar ist. Nachteile: Die Beatmung wird unterbrochen, der Sauerstoff fällt schneller ab, und das Sekret kann als Aerosol in die Umgebung gelangen.

Geschlossenes Absaugen

Beim geschlossenen System bleibt der Katheter dauerhaft zwischen Kanüle und Beatmungsschlauch montiert und wird in seiner Hülle vorgeschoben, ohne dass eine Diskonnektion nötig ist. Beatmungsdruck, PEEP und Sauerstoffversorgung bleiben während des Absaugens erhalten, und das Personal ist keinem Aerosol ausgesetzt. Die KRINKO stellt fest, dass sich offenes und geschlossenes System in der Pneumonierate nicht unterscheiden (Kategorie IA). Bevorzugt empfiehlt sie geschlossene Systeme bei Besiedlung mit multiresistenten Erregern. Das System ist nach Gebrauch mit steriler Flüssigkeit zu spülen und mindestens einmal wöchentlich zu wechseln. In der außerklinischen Beatmung ist es der Regelfall bei dauerhaft invasiv Beatmeten.

Subglottisches Absaugen

Subglottisches Absaugen entfernt Sekret, das sich oberhalb des geblockten Cuffs im Raum unter den Stimmlippen sammelt, bevor es an der Manschette vorbei in die Lunge sickert. Das funktioniert nur mit Kanülen, die einen eigenen dünnen Kanal mit Anschluss oberhalb des Cuffs besitzen. Die KRINKO empfiehlt die subglottische Sekretdrainage in der Klinik bei einer erwarteten Beatmungsdauer über 72 Stunden (Kategorie IA); ihre Empfehlung gilt ausdrücklich für Endotrachealtuben, nicht für Trachealkanülen. Für die außerklinische Beatmung spricht die DGP-Leitlinie bewusst keine generelle Empfehlung aus. Nur einzelne Kanülenmodelle haben diesen Kanal, und die individuell passende Kanüle hat Vorrang, weil eine schlecht sitzende Kanüle Granulationen und Blutungen verursacht. Wer eine solche Kanüle trägt, saugt oberhalb des Cuffs vor jedem Entblocken, vor dem Kanülenwechsel und bei sichtbarem Sekretstau ab. Welche Kanülentypen es gibt und wie der Wechsel abläuft, beschreibt der Beitrag Trachealkanüle wechseln.

VerfahrenWannMaterialVor- und Nachteile
OffenSpontanatmung, HME-Träger, mobile Situationensteriler Einmalkatheter, sterile Handschuheeinfach, überall möglich; Beatmung unterbrochen, Aerosol
Geschlosseninvasive Dauerbeatmung, multiresistente Erregergeschlossenes Absaugsystem, Wechsel mindestens wöchentlichPEEP bleibt, kein Aerosol; höhere Kosten
Subglottischgeblockte Kanüle mit Absaugkanal, vor Entblocken und WechselSpritze oder Absauggerät am Subglottis-Anschlussweniger Mikroaspiration; nur bei speziellen Kanülen

Ablauf und Hygiene: steril, flach, kurz

Ein korrekter Absaugvorgang ist steril, flach und kurz. Konkret: steriler Katheter mit höchstens dem halben Innendurchmesser der Kanüle, Einführen nur bis knapp über die Kanülenspitze, Sog nur beim Zurückziehen, Gesamtdauer 10 bis 15 Sekunden. Diese vier Regeln stammen aus der AARC-Leitlinie, der DGP-Leitlinie und der KRINKO-Empfehlung und gelten zu Hause genauso wie in der Klinik.

Vorbereitung und Katheterwahl

  • Hände desinfizieren, Absauggerät einschalten und Sog prüfen: Der Unterdruck wird so niedrig eingestellt, dass er das Sekret gerade wirksam entfernt. Die AARC nennt für Erwachsene weniger als 150 mmHg und hält die Daten für einen genauen Maximalwert für unzureichend. Verbindlich ist die Herstellerangabe des Geräts
  • Katheter wählen: Außendurchmesser höchstens die Hälfte des Innendurchmessers der Kanüle (DGP-Leitlinie). Die AARC formuliert es als weniger als 50 Prozent des Lumens bei Erwachsenen und Kindern, weniger als 70 Prozent bei Säuglingen. Atraumatische Katheter mit seitlichen Öffnungen bevorzugen
  • Sterile Handschuhe anziehen, Katheter steril aus der Verpackung nehmen und nur am Ende anfassen (Non-Touch-Technik)
  • Bei Sättigungsabfällen in der Vorgeschichte: Präoxygenierung nach ärztlicher Anordnung erwägen (AARC), etwa über die Sauerstofffunktion des Beatmungsgeräts
  • Keine Kochsalzlösung in die Kanüle instillieren, um Sekret zu lösen. Die AARC rät von der routinemäßigen Instillation ab, weil sie Sekret nicht verdünnt, aber Keime in die Lunge spült. Sekret wird über Befeuchtung und Inhalation mobilisiert
  • Patient informieren, Oberkörper erhöht lagern, Blick auf Pulsoxymeter

Der Absaugvorgang in 10 bis 15 Sekunden

  • Katheter ohne Sog (Fingertipp offen) zügig durch die Kanüle einführen, nur bis maximal 1 cm über die Kanülenspitze hinaus. Die DGP-Leitlinie verlangt bei invasiver Beatmung für alle Krankheitsbilder dieses strikt endotracheale, flache Absaugen
  • Kein tiefes Vorschieben bis zum Widerstand: Tiefes Absaugen sondiert meist nur den rechten Hauptbronchus, verletzt die Schleimhaut und löst Blutungen und reaktive Sekretbildung aus
  • Sog verschließen und den Katheter unter leichtem Drehen gleichmäßig zurückziehen; Sog nie beim Einführen
  • Gesamtdauer eines Vorgangs unter 15 Sekunden (AARC), praktisch 10 bis 15 Sekunden; Angehörige zählen laut mit oder halten selbst die Luft an
  • Beatmung oder Feuchte Nase sofort wieder anschließen, Sättigung und Atmung beobachten
  • Reicht ein Durchgang nicht, folgt eine Erholungspause mit wieder angeschlossener Beatmung, bis Sättigung und Atemmuster den Ausgangswert erreicht haben, dann ein neuer steriler Katheter

Nach dem Absaugen

Der Katheter wird in den Handschuh gewickelt und entsorgt, der Absaugschlauch mit Wasser durchgespült. Die KRINKO hält dafür keimarme Flüssigkeit für ausreichend, zur Sekretmobilisierung im Atemweg dagegen ausschließlich sterile Flüssigkeit. Der Sekretbehälter wird nach Herstellerangabe geleert und gereinigt, meist täglich, der Bakterienfilter am Gerät im angegebenen Intervall gewechselt. Dokumentiert werden Uhrzeit, Verfahren, Sekretmenge, Farbe und Konsistenz sowie Auffälligkeiten wie Sättigungsabfall oder Blut. Wer anschließend den Mund- und Rachenraum absaugt, benutzt dafür einen neuen Katheter. Derselbe Katheter darf nie in umgekehrter Reihenfolge eingesetzt werden, weil der Rachen dichter besiedelt ist als die Luftröhre.

Sekret beurteilen: Farbe, Menge, Konsistenz

Normales Trachealsekret ist klar bis weißlich, dünnflüssig bis leicht zäh, geruchlos und in geringer bis mäßiger Menge vorhanden. Jede Abweichung in Farbe, Menge, Konsistenz oder Geruch ist ein Befund, der dokumentiert und ab einer bestimmten Schwelle ärztlich gemeldet wird.

MerkmalUnauffälligAuffälligMögliche Ursache
Farbeklar, weißlichgelb, grün, braun, rötlich, blutigInfekt, Blutung, Aspiration
Mengegering bis mäßig, gleichbleibendplötzlich deutlich mehr oder kaum noch SekretInfekt, Lungenödem; Austrocknung, Verlegung
Konsistenzdünnflüssig, leicht zähborkig, fadenziehend, Pfropfenzu trockene Atemluft, Flüssigkeitsmangel
Geruchgeruchlosfaulig, süßlichbakterielle Infektion
BeimengungenkeineNahrungsreste, Schaum, BlutfädenAspiration, Ödem, Schleimhautverletzung

Warnzeichen, die sofort gemeldet werden

  • Frisches, hellrotes Blut in größerer Menge oder wiederholt blutiges Sekret: Notruf 112 bei anhaltender Blutung
  • Gelb-grünes, übelriechendes Sekret mit Fieber, steigender Atemfrequenz oder fallender Sättigung: Verdacht auf Pneumonie, noch am selben Tag ärztlich abklären
  • Sekret mit Nahrungsresten oder Sondenkost: Aspiration, Cuffdruck und Kanülensitz prüfen, Arzt informieren
  • Zäher Pfropf, der sich nicht absaugen lässt und die Kanüle verlegt: Innenkanüle wechseln, bei Atemnot Notfallwechsel; der Ablauf steht im Beitrag zum Notfall bei Tracheostoma und Heimbeatmung
  • Plötzlich fehlendes Sekret bei gleichzeitigem Beatmungsdruckanstieg: Hinweis auf Verlegung oder Fehllage der Kanüle, nicht auf Besserung

Zähes Sekret vorbeugen

Zähes, borkiges Sekret hat fast immer eine Ursache außerhalb der Absaugtechnik: zu trockene Atemluft, zu wenig Flüssigkeit, unzureichende Inhalation. Bei invasiver Beatmung ist die Befeuchtung und Erwärmung der Atemluft laut DGP-Leitlinie immer erforderlich, über eine Feuchte Nase oder einen aktiven Befeuchter mit beheiztem Schlauch. Bei hoher Sekretlast, etwa bei COPD, kombiniert das Behandlungsteam Inhalation mit hyperosmolarer Kochsalzlösung (nach ärztlicher Anordnung und mit bronchienerweiternder Vorbehandlung), Hustentechniken und oszillierende Verfahren. Solche Maßnahmen gehören in den Behandlungsplan der Heimbeatmung und werden mit dem Beatmungszentrum abgestimmt.

Angehörige anleiten

Angehörige dürfen und sollen das Absaugen lernen, weil es die häufigste Maßnahme am Tracheostoma ist und im Notfall keine Minute Zeit bleibt. Die Anleitung ist eine Leistung, auf die Familien Anspruch haben. Nach HKP-RL Nr. 7 (Anleitung bei der Behandlungspflege) ist sie bis zu zehnmal verordnungsfähig, in der außerklinischen Intensivpflege ist sie Leistungsinhalt des Dienstes nach § 3 Abs. 1 Nr. 10 der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL).

Was Angehörige lernen

  • Indikation erkennen: Atemgeräusch, Sättigung, Beatmungsalarme richtig deuten und den Unterschied zwischen „jetzt absaugen“ und „erst Innenkanüle prüfen“ kennen
  • Offenes Absaugen mit steriler Non-Touch-Technik, Katheterwahl, flaches Einführen, Sog nur beim Zurückziehen, 10 bis 15 Sekunden
  • Bedienung des stationären und des mobilen Absauggeräts, Akku, Sekretbehälter, Filterwechsel
  • Sekret beurteilen und dokumentieren, Warnzeichen und die Entscheidung zwischen Arztanruf und 112
  • Handeln bei Komplikationen während des Absaugens: Sättigungsabfall, Bradykardie, Blutung, Verlegung der Kanüle
  • Innenkanüle wechseln als erste Maßnahme bei verlegter Kanüle, bevor wiederholt abgesaugt wird

Wie die Anleitung abläuft

Die DGP-Leitlinie empfiehlt, Angehörige bereits in der entlassenden Klinik oder im Beatmungszentrum nach einem schriftlichen Schulungsplan einzuarbeiten. Die Einheiten dauern etwa 30 Minuten und werden wiederholt, bis jede Maßnahme sicher sitzt. Zu Hause führt die Pflegefachkraft des Intensivpflegedienstes die Anleitung fort und dokumentiert, welche Handgriffe der Angehörige eigenständig beherrscht. Bestehen Sie auf dieser Dokumentation: Sie ist Ihre Absicherung und die Grundlage, wenn die Krankenkasse oder der Medizinische Dienst fragt, wer welche Maßnahmen durchführt. Verhandeln Sie außerdem die Grenze: Angehörige übernehmen, was sie sicher können, tragen aber nie allein die Verantwortung für eine instabile Beatmung. Einen Dienst, der Anleitung als Leistung ernst nimmt, finden Sie über Intensivpflegedienst finden: kostenfrei, unabhängig und bundesweit.

Das Absauggerät als Hilfsmittel

Absauggeräte sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 01) und werden ärztlich verordnet. Invasiv beatmete Menschen brauchen nach der DGP-Leitlinie zwei Geräte, davon eines netzunabhängig. Das Gerät gehört zur Erstausstattung am Entlassungstag: Ohne funktionsfähiges Absauggerät, Ersatzgerät und Katheter im Haus soll die Entlassung nicht erfolgen. Die Leitlinie nennt alle notwendigen Geräte, Hilfsmittel und Materialien zum Zeitpunkt der Entlassung als Voraussetzung der außerklinischen Beatmung.

Anforderungen an Gerät und Zubehör

  • Leistungsstarkes Gerät mit einer Saugleistung von mindestens 25 Litern pro Minute für invasiv Beatmete (DGP-Leitlinie)
  • Ersatzgerät zwingend; ein Gerät akkubetrieben für Stromausfall, Transport und Mobilität
  • Sekretbehälter, Bakterienfilter, Absaugschläuche und Fingertipps im Monatsbedarf; Katheter in der verordneten Größe (Charrière) in ausreichender Zahl, weil jeder Vorgang einen neuen sterilen Katheter braucht
  • Bei geschlossenen Systemen: Systeme für mindestens wöchentlichen Wechsel, sterile Spülflüssigkeit
  • Halterung am Bett oder Rollstuhl, Ladegerät, Verlängerungskabel; bei Kindern und mobilen Patienten ein leichtes Zweitgerät

Verordnung, Lieferung, Zuzahlung

Die Verordnung stellt der behandelnde Arzt oder im Entlassmanagement die Klinik aus; der Homecare-Versorger liefert, weist ein, wartet und stellt bei Defekt ein Ersatzgerät. Versicherte zahlen 10 Prozent zu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln sind es 10 Prozent, höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf (§ 33 Abs. 8 SGB V). Beides entfällt, sobald die Belastungsgrenze von 2 beziehungsweise 1 Prozent des Bruttoeinkommens erreicht ist. Die komplette Geräteliste von Beatmungsgerät bis Hustenassistent, wer sie verordnet und was bei einer Ablehnung zu tun ist, finden Sie im Beitrag Hilfsmittel bei Beatmung und Tracheostoma. Absaugen mehrmals pro Stunde oder Sättigungsabfälle, die sofortiges Eingreifen verlangen, sprechen für einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Dieser Bedarf kann die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft nach § 37c Abs. 1 SGB V erfordern; prüfen Sie das mit dem Intensivpflege-Anspruchs-Check, bevor Sie die nächste Folgeverordnung besprechen.

Nächste Schritte

FAQ – Tracheostoma absaugen

Wie oft muss ein Tracheostoma abgesaugt werden?

So oft, wie Sekret die Atmung behindert, und nicht öfter. Es gibt keinen festen Zeitplan; die AARC-Leitlinie empfiehlt Absaugen nur bei vorhandenem Sekret. Manche Patienten brauchen es mehrmals pro Stunde, andere zweimal am Tag. Die Häufigkeit legt nach HKP-RL Nr. 6 die Pflegefachkraft anhand von Atemgeräusch, Sättigung und Beatmungsdruck fest.

Wie lange darf ein Absaugvorgang dauern?

Höchstens 10 bis 15 Sekunden vom Einführen bis zum vollständigen Zurückziehen des Katheters; die AARC nennt als Obergrenze 15 Sekunden. Länger anhaltender Sog senkt die Sauerstoffversorgung und kann Bradykardien auslösen. Reicht ein Durchgang nicht, folgt eine Pause mit angeschlossener Beatmung und dann ein neuer steriler Katheter.

Wie tief wird der Absaugkatheter eingeführt?

Nur bis knapp über die Kanülenspitze, laut DGP-Leitlinie maximal 1 cm darüber hinaus. Tiefes Absaugen bis zum Widerstand sondiert meist nur den rechten Hauptbronchus, verletzt die Schleimhaut und erzeugt Blutungen und reaktiv mehr Sekret. Sekret aus tieferen Abschnitten wird durch Befeuchtung, Inhalation und Hustenassistent nach oben befördert.

Welche Kathetergröße ist beim Absaugen richtig?

Der Katheter darf höchstens den halben Innendurchmesser der Trachealkanüle haben, damit neben ihm weiter Luft strömt. Die AARC formuliert weniger als 50 Prozent des Lumens bei Erwachsenen und Kindern, weniger als 70 Prozent bei Säuglingen. Bei einer Kanüle mit 8 mm Innendurchmesser sind das rechnerisch höchstens 4 mm Außendurchmesser, also höchstens 12 Charrière (1 Charrière = 1/3 Millimeter).

Muss steril abgesaugt werden?

Ja. Die KRINKO verlangt beim offenen Absaugen sterile Katheter und sterile Handschuhe, die nach einmaliger Nutzung verworfen werden. Der Katheter wird nie wiederverwendet und nie erst im Rachen und dann in der Kanüle eingesetzt. Beim geschlossenen System bleibt der Katheter in der Hülle und wird nach Gebrauch mit steriler Flüssigkeit gespült.

Was ist der Unterschied zwischen offenem und geschlossenem Absaugen?

Offen heißt: Patient vom Beatmungsgerät trennen und mit sterilem Einmalkatheter absaugen. Geschlossen heißt: Der Katheter ist fest ins Beatmungssystem integriert, PEEP und Sauerstoff bleiben während des Absaugens erhalten, kein Aerosol entweicht. In der Pneumonierate unterscheiden sich beide laut KRINKO nicht; geschlossene Systeme werden bei Dauerbeatmung und multiresistenten Erregern bevorzugt.

Was bedeutet subglottisches Absaugen?

Das Absaugen des Sekrets, das sich oberhalb des geblockten Cuffs sammelt, über einen eigenen dünnen Kanal in der Kanüle. Es verhindert, dass dieses Sekret beim Entblocken oder an der Manschette vorbei in die Lunge läuft. Nur Kanülen mit Subglottis-Anschluss erlauben es; vor jedem Entblocken und Kanülenwechsel wird dort abgesaugt.

Darf ich Kochsalzlösung in die Kanüle geben, um Sekret zu lösen?

Nicht routinemäßig. Die AARC rät von der Instillation von Kochsalzlösung vor dem Absaugen ab. Sie verflüssigt das Sekret nicht, spült aber Keime von der Kanüle in die tiefen Atemwege und senkt die Sättigung. Zähes Sekret wird stattdessen über Befeuchtung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr und ärztlich angeordnete Inhalation gelöst.

Welche Sekretfarbe ist ein Warnzeichen?

Gelb-grünes oder übelriechendes Sekret weist auf eine Infektion hin, besonders mit Fieber oder fallender Sättigung. Rötliches oder blutiges Sekret bedeutet Schleimhautverletzung oder Blutung; frisches hellrotes Blut in größerer Menge ist ein Notfall. Nahrungsreste im Sekret zeigen eine Aspiration an. Alle drei Befunde werden dokumentiert und ärztlich gemeldet.

Dürfen Angehörige absaugen?

Ja, nach strukturierter Anleitung durch Klinik, Beatmungszentrum oder Intensivpflegedienst. Die Anleitung ist nach HKP-RL Nr. 7 bis zu zehnmal verordnungsfähig und in der außerklinischen Intensivpflege Leistungsinhalt des Dienstes (§ 3 Abs. 1 Nr. 10 AKI-RL). Lassen Sie dokumentieren, welche Handgriffe Sie sicher beherrschen, und üben Sie den Notfallablauf regelmäßig.

Wer bezahlt das Absauggerät?

Die gesetzliche Krankenkasse als Hilfsmittel nach § 33 SGB V, inklusive Ersatzgerät, Katheter, Filter und Sekretbehälter. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel; bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Ab der Belastungsgrenze von 2 beziehungsweise 1 Prozent des Bruttoeinkommens entfällt sie.

Was tun, wenn die Sättigung beim Absaugen abfällt?

Sofort abbrechen, Beatmung oder Sauerstoff wieder anschließen und den Patienten erholen lassen. Vor dem nächsten Versuch nach ärztlicher Anordnung präoxygenieren, kürzer und flacher absaugen und einen dünneren Katheter wählen. Bleibt die Sättigung niedrig oder tritt Bradykardie auf, gilt der Notfallplan des Dienstes, bei Bewusstseinsverlust der Notruf 112.

Wie wird das Absauggerät gereinigt?

Sekretbehälter täglich und bei Bedarf leeren, mit Spülmittel reinigen und trocknen; Absaugschlauch nach jedem Vorgang mit Wasser durchspülen; Bakterienfilter nach Herstellerangabe wechseln, sofort bei Durchfeuchtung. Katheter sind Einmalprodukte. Beim geschlossenen System das gesamte System nach Gebrauch mit steriler Flüssigkeit spülen und mindestens wöchentlich tauschen.

Fazit

Richtiges Absaugen am Tracheostoma folgt vier Regeln: nur bei Bedarf, steril, flach und höchstens 10 bis 15 Sekunden. Wer dazu die Sekretbefunde lesen kann und weiß, wann Innenkanülenwechsel, Arztanruf oder 112 dran sind, beherrscht die häufigste Maßnahme am künstlichen Atemweg. Angehörige haben Anspruch auf dokumentierte Anleitung, und das Absauggerät mit Ersatzgerät ist Kassenleistung. Bei sehr hohem Absaug- und Überwachungsbedarf kann ein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c Abs. 1 SGB V bestehen, den Sie über Intensivpflegedienst finden mit einem spezialisierten Team umsetzen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

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