Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche, pflegefachliche oder rechtliche Beratung. In Notfällen wählen Sie 112.
Ein Absauggerät für das Tracheostoma soll nach der S2k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP, Fassung 2017) in der Regel mindestens 25 l/min leisten. Außerdem ist ein Ersatzgerät notwendig, und ein Gerät sollte netzunabhängig laufen können. Diese drei Angaben sind das Kriterium dieser Übersicht, nicht die Marke. Sieben Geräte von drei Herstellern stehen unten nebeneinander: zuerst Akkugeräte mit Nennwert ab 25 l/min, dann Netzgeräte, zuletzt das Gerät mit 18 l/min. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge. Wie das Absaugen abläuft, steht im Beitrag zum Absaugen am Tracheostoma; hier geht es nur um die Geräte. Wer sie bezahlt, erklärt der Beitrag zu Hilfsmitteln bei Beatmung und Tracheostoma. Die Auswahl für einen konkreten Menschen treffen die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt und das Beatmungszentrum, nicht diese Seite.
Das Kriterium: was die DGP-Leitlinie von einem Absauggerät verlangt
Die S2k-Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz“ (Revision 2017) nennt für invasiv beatmete Patienten drei Punkte: in der Regel sind leistungsstarke Absauggeräte (≥ 25 l/min) erforderlich, ein Ersatzgerät ist notwendig, und ein Gerät sollte netzunabhängig betrieben werden können, etwa bei Stromausfall oder Mobilität. Wichtig ist die Fassung: Unter der AWMF-Nummer 020-008 steht seit Juli 2024 eine S3-Leitlinie, die nur die nichtinvasive Beatmung behandelt. Trachealkanüle, Absaugung und Sekretmanagement stehen in der S2k-Fassung von 2017, die dauerhaft abrufbar bleibt.
Die Hersteller geben die Saugleistung als Nennwert mit Toleranz an, etwa „26 ± 2 l/min“. Wer die 25 l/min als Untergrenze liest, sollte den unteren Toleranzwert im Blick behalten: 26 ± 2 reicht rechnerisch bis 24 l/min. Gemessen wird die Saugleistung am Geräteeingang bei freiem Durchfluss; am Katheter kommt weniger an, weil Schlauch, Filter und Katheterquerschnitt Widerstand erzeugen. Die Leitlinie nennt die Zahl als Richtwert für das Gerät, sie ersetzt keine Beurteilung der Situation am Bett.
| Gerät | Max. Saugleistung (Hersteller) | Netzunabhängig | Gewicht (Hersteller) | Betriebsart |
|---|---|---|---|---|
| ATMOS E 341 Battery | 34 ± 4 l/min | ja, Akku ca. 60 min | 3,65 kg | Aussetzbetrieb 60 min ein, 120 min aus |
| Weinmann ACCUVAC Pro | ca. 34 l/min | ja, Akku typ. 60 min | ca. 4,3 kg | laut Seite nicht angegeben |
| ATMOS C 341 Battery | 26 ± 4 l/min | ja, Akku ca. 40 min | 4,6 kg | Aussetzbetrieb 45 min ein, 90 min aus |
| MEDAP VENTA SP 26 A | 26 ± 3 l/min | ja, Akku ca. 90 min | 4,0 kg | Dauerbetrieb |
| ATMOS C 261 Aspirator | 26 ± 2 l/min | nein, Netzbetrieb | 3,5 kg | Aussetzbetrieb 45 min ein, 60 min aus |
| Medela Dominant Flex | ≥ 40, ≥ 50 oder ≥ 60 l/min wählbar | Netzbetrieb | tragbare Version 9,5 kg | laut Datenblatt nicht angegeben |
| Medela Vario 18 | 18 l/min | Akkuversion ca. 30 min | 3,7 kg (Akkuversion 4,2 kg) | laut Seite nicht angegeben |
Alle Werte stammen von den verlinkten Herstellerseiten und Herstellerprospekten (Stand: Oktober 2026; der ATMOS-Prospekt trägt den Druckstand 07/2020). Die Tabelle bewertet nichts. Sie zeigt, welche Zahl der Hersteller selbst nennt.
Wer mit Tracheostoma lebt, ist auf funktionierende Technik angewiesen, weil sich Sekret in und um die Kanüle ansammelt, wenn der Husten nicht ausreicht. Deshalb gehört zur Geräteauswahl ein Plan für Defekt und Stromausfall: Welches Gerät springt ein, wo liegt das Ladegerät, wer ist telefonisch erreichbar? Der Beitrag zum Notfall bei Tracheostoma und Heimbeatmung beschreibt, was Angehörige und Fachkräfte dafür vorbereiten. Grundlagen zur Anatomie und zu Kanülenarten finden Sie auf der Seite zum Tracheostoma, den Rahmen der Beatmung zu Hause im Beitrag zur Langzeitbeatmung.
So lesen Sie die Herstellerangaben richtig
Vier Angaben entscheiden, ob ein Datenblatt zur Leitlinie passt. Erstens die Saugleistung in l/min, nicht das maximale Vakuum in kPa: Ein Gerät mit −80 kPa und 16 l/min baut Unterdruck auf, bewegt aber wenig Luft. Zweitens die Betriebsart. „Aussetzbetrieb 10 min ein, 30 min aus“ bedeutet, dass das Gerät nach zehn Minuten Laufzeit abkühlen muss; „Dauerbetrieb“ kennt diese Pause nicht. Drittens die Akkulaufzeit unter Last und die Ladezeit, die der Hersteller für 80 und für 100 Prozent angibt. Viertens der Akkutyp: Beim ATMOS C 341 Battery ist es ein Bleiakku (Ladezeit ca. 14 Stunden für 100 Prozent, Gewicht 4,6 kg), beim ATMOS E 341 Battery ein Lithium-Ionen-Akku (ca. 4 Stunden, 3,65 kg).
Ob ein Gerät im GKV-Hilfsmittelverzeichnis steht, erkennen Sie an der Hilfsmittelnummer. Im ATMOS-Prospekt tragen netzbetriebene Atemwegssauger Nummern der Gruppe 01.24.01, akkubetriebene Nummern der Gruppe 01.24.02. Das MEDAP-Gerät VENTA SP 26 führt der Prospekt ohne Nummer. Ohne Listung gilt nicht automatisch „nicht erstattungsfähig“, aber der Kostenvoranschlag der Homecare-Firma muss dann begründen, warum das Gerät medizinisch notwendig ist.
Absaugung nach der Klinik organisieren: Intensivpflege-Beratung (kein Pflegedienst)
Intensivpflege-Beratung ist eine kostenfreie, unabhängige Vermittlung und kein Pflegedienst. Sie verkauft keine Absauggeräte und empfiehlt kein Modell. Sie sortiert die Situation: Beatmung invasiv oder nicht-invasiv, Pflegegrad, Wohnort, Entlassdatum aus der Klinik. Danach nennt sie Versorgungsmöglichkeiten, die in der Region verfügbar sind. Welches Absauggerät dazugehört, legen Ärztin und Beatmungszentrum fest. Zum Einstieg dienen der Fragebogen zur Ersteinschätzung und der Intensivpflege-Anspruchs-Check.
1. ATMOS E 341 Battery
Der ATMOS E 341 Battery ist nach Herstellerangabe ein akkubetriebener Atemwegssauger mit einer maximalen Saugleistung von 34 ± 4 l/min bei −80 kPa. Er hat vier voreingestellte Vakuumstufen (−100, −200, −500 und −800 mbar), einen Lithium-Ionen-Akku mit ca. 60 Minuten Betriebszeit und wiegt 3,65 kg. Die Ladezeit beträgt laut Prospekt ca. 2 Stunden 40 Minuten für 80 Prozent und ca. 4 Stunden für 100 Prozent. Als Hilfsmittelnummer nennt ATMOS 01.24.02.1023. Der Nennwert liegt über den 25 l/min, die die Leitlinie nennt, und das Gerät arbeitet ohne Netz.
Grenze: Der Prospekt beschreibt die Baureihe als Notfallabsauggerät für Klinikstationen und Transport. Die Betriebsart ist Aussetzbetrieb mit 60 Minuten Einschaltdauer und 120 Minuten Pause. Der Prospekt trägt den Druckstand 07/2020; das aktuelle Datenblatt gibt der Hersteller auf Anfrage heraus.
2. Weinmann ACCUVAC Pro
Weinmann Emergency gibt für den ACCUVAC Pro am Geräteeingang eine Saugleistung von ca. 34 l/min an und klassifiziert ihn als high vacuum / high flow nach EN ISO 10079-1. Vier Vakuumstufen (−0,1, −0,2, −0,5 und −0,8 bar) lassen sich per Tastendruck wählen. Der Lithium-Ionen-Akku hat laut Seite eine typische Laufzeit von 60 Minuten und lässt sich ohne Werkzeug tauschen. Das Gerät wiegt ca. 4,3 kg, der Sekretbehälter fasst 1.000 ml.
Grenze: Weinmann beschreibt das Gerät als „entwickelt für den präklinischen Einsatz“; Homecare erwähnt die Seite nicht. Das Netzteil für 100 bis 240 V wird als Zubehör geführt. Wer es für die Dauerversorgung zu Hause erwägt, klärt die Eignung mit Homecare-Firma und Arzt.
3. ATMOS C 341 Battery
Der C 341 Battery ist die Bleiakku-Variante der gleichen Gerätefamilie. ATMOS nennt 26 ± 4 l/min bei −80 kPa, stufenlos einstellbares Vakuum, ca. 40 Minuten Akkubetrieb und ein Gewicht von 4,6 kg. Die Ladezeit liegt bei ca. 2 Stunden 40 Minuten für 80 Prozent und ca. 14 Stunden für 100 Prozent. Hilfsmittelnummer laut Prospekt: 01.24.02.1022. Der Nennwert liegt über 25 l/min, der Toleranzbereich reicht aber bis 22 l/min.
Grenze: Der Akku ist ein Bleiakku mit ca. 400 Lade- und Entladezyklen laut Prospekt, die Betriebsart ist Aussetzbetrieb mit 45 Minuten Einschaltdauer und 90 Minuten Pause. Auch hier gilt der Druckstand 07/2020.
4. MEDAP VENTA SP 26
Der VENTA SP 26 erscheint im ATMOS-Prospekt als Atemwegssauger in zwei Ausführungen. Die Netzversion N nennt 26 ± 3 l/min bei −80 kPa und wiegt 3,7 kg. Die Akkuversion A erreicht den gleichen Nennwert, läuft laut Prospekt ca. 90 Minuten mit einem Lithium-Ionen-Akku (ca. 4 Stunden Ladezeit für 90 Prozent) und wiegt 4,0 kg. Beide arbeiten im Dauerbetrieb, ohne Abkühlpause. Der Prospekt nennt als Einsatzorte unter anderem Pflegeheime und den Patienten zu Hause.
Grenze: Der Prospekt führt für den VENTA SP 26 keine Hilfsmittelnummer. Die Saugleistung liegt mit 26 ± 3 l/min im Bereich 23 bis 29 l/min; für die Leitlinienvorgabe ist der untere Wert relevant.
5. ATMOS C 261 Aspirator
Der C 261 Aspirator ist ein netzbetriebener Atemwegssauger mit 26 ± 2 l/min bei −80 kPa, 3,5 kg Gewicht und drei voreingestellten Vakuumstufen (−250, −550 und −750 mbar). ATMOS beschreibt die Reihe C 161/C 261 als Geräte für Homecare und Pflegeheime, die Angehörige nach Einweisung bedienen können, und nennt Hilfsmittelnummer 01.24.01.1012. Das Direct-Docking-System verbindet den Sekretbehälter ohne zusätzlichen Schlauch direkt mit dem Gerät.
Grenze: Das Gerät hat keinen Akku und ist deshalb nur als netzabhängiges Zweitgerät zu denken, nicht als das netzunabhängige Gerät der Leitlinie. Betriebsart: Aussetzbetrieb mit 45 Minuten Einschaltdauer und 60 Minuten Pause. Zum Vergleich innerhalb derselben Reihe: Der C 161 nennt 16 ± 2 l/min (Netz) und 22 ± 2 l/min (Akkuversion), beide Nennwerte liegen unter 25 l/min.
6. Medela Dominant Flex
Medela bietet die Dominant Flex mit wählbarer Flussrate an: ≥ 40, ≥ 50 oder ≥ 60 l/min auf Meereshöhe, Standard sind 50 l/min. Das Vakuum reicht von 0 bis −95 kPa (−713 mmHg, Toleranz ±15 Prozent). Die tragbare Version wiegt 9,5 kg, die Rack-Version ist für die Normschiene gedacht. Die Saugleistung liegt damit deutlich über der Leitlinienvorgabe.
Grenze: Das Datenblatt nennt als Verwendung Krankenhaus, Klinik und Arztpraxis, darunter die Absaugung der Atemwege; Homecare steht dort nicht. Mit 9,5 kg ist die tragbare Version fast dreimal so schwer wie die Handgeräte der Tabelle, und ein Akkubetrieb ist im Datenblatt nicht ausgewiesen.
7. Medela Vario 18
Medela nennt für den Vario 18 und den Vario 18 c/i eine Flussrate von 18 l/min. Das Standardgerät erreicht −75 kPa (−563 mmHg), die Variante c/i ist mit −55 kPa ein Gerät mit mittlerem Vakuum. Der Vario 18 wiegt 3,7 kg, die Akkuversion (AC/DC) 4,2 kg und läuft laut Seite 30 Minuten kabellos. Das Gerät ist als tragbare Pumpe für kleine chirurgische Eingriffe und die Atemwegsabsaugung beschrieben.
Grenze: Der Nennwert von 18 l/min liegt unter den 25 l/min, die die DGP-Leitlinie nennt. Das Gerät steht zum Vergleich in der Liste, nicht als Empfehlung für die Heimbeatmung.
Verordnung, Zuzahlung und Lieferung
Ein Absauggerät ist ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 SGB V. Die Ärztin oder der Arzt verordnet es, die Krankenkasse genehmigt, ein Vertragspartner der Kasse liefert (§ 33 Abs. 6 SGB V). Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel (§ 61 Satz 1 SGB V); sie fällt an die abgebende Stelle. Die Krankenkasse kann Hilfsmittel auch leihweise überlassen (§ 33 Abs. 5 SGB V). Wählen Versicherte eine Ausstattung über das Notwendige hinaus, tragen sie die Mehrkosten selbst. Die Details zur Kostenübernahme bündelt der Beitrag zu Hilfsmitteln der Krankenkasse.
Wer liefert, einweist und im Störungsfall ersetzt, regelt der Vertrag zwischen Kasse und Homecare-Firma. Welche Firmen für Beatmung, Sauerstoff und Verbrauchsmaterial in Frage kommen und welche Angaben dazu auf ihren Seiten stehen, zeigt die Übersicht der Homecare-Versorger für Beatmung. Für die Frage, wo ein Mensch mit Tracheostoma und Beatmung nach der Klinik versorgt wird, ist die Seite zur ambulanten Heimbeatmung der passende Einstieg.
Bei außerklinischer Intensivpflege verordnet die besonders qualifizierte Ärztin neben der Pflege auch die notwendigen Hilfsmittel wie das Absauggerät. Den Ablauf dieser Verordnung erklärt der Beitrag zur Verordnung der außerklinischen Intensivpflege. Reicht die Verordnung allein nicht für die Genehmigung, hilft der Kostenvoranschlag der Homecare-Firma mit Datenblatt und Begründung; bei Ablehnung bleibt der Widerspruch bei der Krankenkasse.
Checkliste für das Gespräch mit Arzt und Homecare-Firma
- Welche Saugleistung nennt das Datenblatt des konkreten Modells, und wo liegt der untere Toleranzwert?
- Welches Gerät ist netzunabhängig, wie lange läuft der Akku unter Last, und wie lange dauert die Ladung?
- Gibt es ein baugleiches oder gleichwertiges Ersatzgerät, und wer tauscht es bei einem Defekt in welcher Zeit?
- Steht das Gerät mit Hilfsmittelnummer im Verzeichnis, oder braucht der Kostenvoranschlag eine zusätzliche Begründung?
- Ist die Betriebsart (Dauer- oder Aussetzbetrieb) mit dem erwarteten Einsatz vereinbar?
- Wer weist Angehörige und Pflegefachkräfte ein, und wie wird die Einweisung dokumentiert?
- Gibt es einen medizintechnischen Notdienst, der rund um die Uhr persönlich erreichbar ist?
Die Fragen ersetzen kein Gespräch mit dem Beatmungszentrum. Sie zeigen, wo die Angaben der Hersteller enden und die Absprache vor Ort beginnt. Das Absauggerät ist nur ein Teil der Versorgung: Für die fachpflegerische Betreuung zu Hause vermittelt die Suche nach einem Intensivpflegedienst passende Anbieter.
FAQ – Absauggerät für Tracheostoma
Welche Saugleistung muss ein Absauggerät für das Tracheostoma haben?
Die DGP-Leitlinie (S2k, Revision 2017) nennt für invasiv beatmete Patienten in der Regel Absauggeräte mit mindestens 25 l/min. Zusätzlich nennt sie ein notwendiges Ersatzgerät und ein Gerät, das netzunabhängig betrieben werden kann. Die Zahl ist ein Richtwert; welches Modell für einen Menschen passt, entscheidet die verordnende Ärztin oder das Beatmungszentrum.
Warum braucht man zwei Absauggeräte?
Die Leitlinie nennt ein Ersatzgerät als notwendig, weil ein Ausfall bei Menschen mit Trachealkanüle die Atemwege gefährden kann. Das zweite Gerät deckt Defekt, leeren Akku und Stromausfall ab. Eines der beiden Geräte sollte netzunabhängig laufen können. Wer beide Geräte stellt und im Störungsfall ersetzt, regelt der Vertrag zwischen Kasse und Versorger.
Was bedeutet Aussetzbetrieb bei einem Absauggerät?
Aussetzbetrieb heißt, dass das Gerät nach einer Einschaltdauer pausieren muss, damit der Motor abkühlt. ATMOS nennt etwa 45 Minuten ein und 60 Minuten aus für den C 261, 60 Minuten ein und 120 Minuten aus für den E 341 Battery. Im Dauerbetrieb entfällt diese Pause. Beides steht im Datenblatt.
Zahlt die Krankenkasse das Absauggerät?
Ja, als Hilfsmittel nach § 33 SGB V, wenn es ärztlich verordnet und genehmigt ist. Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Die Kasse kann das Gerät leihweise über einen Vertragspartner stellen. Mehrkosten für eine bessere Ausstattung tragen Versicherte selbst.
Brauche ich ein Gerät aus dem Hilfsmittelverzeichnis?
Eine Hilfsmittelnummer erleichtert den Antrag, weil Eignung und Qualität geprüft sind. Ohne Listung kann die Kasse das Gerät trotzdem genehmigen, wenn es medizinisch notwendig ist und die Verordnung das begründet. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall durch die Kasse, gegebenenfalls mit dem Medizinischen Dienst.
Welches Absauggerät passt zu meinem Angehörigen?
Das entscheiden die verordnende Ärztin, das Beatmungszentrum und die Homecare-Firma anhand der Situation. Diese Seite vergibt keine Rangfolge nach Qualität. Sie ordnet Geräte nach den Herstellerangaben zu Saugleistung und Netzunabhängigkeit, weil die Leitlinie dort ansetzt.
Kann ich ein Notfall-Absauggerät aus dem Rettungsdienst nutzen?
Geräte wie der ACCUVAC Pro sind nach Herstellerangabe für den präklinischen Einsatz entwickelt. Ob ein solches Gerät für die Dauerversorgung zu Hause zugelassen und erstattungsfähig ist, klären Arzt, Homecare-Firma und Kasse. Entscheidend sind Verordnung, Genehmigung und die Einweisung der Beteiligten.
Wie lange hält der Akku eines Absauggerätes?
Die Hersteller nennen ca. 30 bis 90 Minuten Betriebszeit: Vario 18 Akkuversion 30 Minuten, ATMOS C 341 Battery ca. 40 Minuten, ATMOS E 341 Battery und ACCUVAC Pro ca. 60 Minuten, VENTA SP 26 A ca. 90 Minuten. Die tatsächliche Dauer hängt von Vakuumstufe und Alter des Akkus ab.
Wer schult Angehörige im Umgang mit dem Absauggerät?
Bei der Übergabe weist meist der Versorger ein. Wer die Einweisung übernimmt und wie sie dokumentiert wird, klären Sie vor der Entlassung mit Versorger und Beatmungszentrum. Die Technik des Absaugens vermitteln Ärzte, Atmungstherapeuten und Pflegefachkräfte. Die Schritte im Alltag erklärt der Beitrag zum Absaugen am Tracheostoma.
Was ist der Unterschied zwischen Saugleistung und Vakuum?
Die Saugleistung in l/min beschreibt, wie viel Luft das Gerät bewegt. Das Vakuum in kPa oder mbar beschreibt den maximalen Unterdruck. Ein Gerät kann ein hohes Vakuum erreichen und wenig Luft fördern. Der DGP-Richtwert von 25 l/min bezieht sich auf die Saugleistung.
Wo finde ich Hilfe bei der Versorgung nach der Klinik?
Zuerst hilft das Entlassmanagement der Klinik, das Hilfsmittel, Verordnungen und Pflege koordiniert. Zusätzlich ist Intensivpflege-Beratung eine kostenfreie, unabhängige Vermittlung und kein Pflegedienst; sie nennt Versorgungsmöglichkeiten in Ihrer Region. Der Fragebogen zur Ersteinschätzung nimmt die wichtigsten Angaben auf.
Fazit
Die DGP-Leitlinie nennt drei Punkte: in der Regel mindestens 25 l/min, ein Ersatzgerät und ein Gerät, das ohne Netz laufen kann. Nach Herstellerangaben liegen in dieser Übersicht der ATMOS E 341 Battery und der ACCUVAC Pro mit Akku über 25 l/min. Der C 341 Battery und der VENTA SP 26 A nennen 26 l/min, mit einer Toleranz bis unter 25 l/min; der Vario 18 liegt mit 18 l/min darunter. Die Entscheidung für ein Gerät bleibt eine ärztliche. Starten Sie mit dem Fragebogen zur Ersteinschätzung, wenn die Versorgung nach der Klinik noch offen ist, und lesen Sie zur Technik den Beitrag zum Absaugen am Tracheostoma.


