Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche, pflegefachliche oder rechtliche Beratung. In Notfällen wählen Sie 112.
Ein Beatmungsgerät für zu Hause ist ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 SGB V und wird ärztlich verordnet. Welches Gerät ein Mensch mit Tracheostoma oder Maske bekommt, entscheiden die verordnende Ärztin und das Beatmungszentrum, nicht eine Liste im Internet. Diese Übersicht ordnet acht Geräte nach den Merkmalen, die die Hersteller auf ihren eigenen Websites veröffentlichen, damit Sie dem Beatmungszentrum die richtigen Fragen stellen. Die Geräte sind nach Gerätetyp gruppiert: lebenserhaltend mit invasivem und nichtinvasivem Zugang, nicht lebenserhaltend, nur nichtinvasiv. Die Reihenfolge enthält keine Wertung. Den Alltag mit Maske beschreibt der Beitrag zur NIV-Beatmung zu Hause, die Voraussetzungen der Beatmung über Trachealkanüle der Beitrag zur invasiven Beatmung zu Hause.
Kriterien und Reihenfolge der Geräteübersicht
Aufgenommen sind Geräte, deren Herstellerseite für außerklinische Beatmung (Stand: Oktober 2026) Zweckbestimmung, Patientengruppe und Akkuangaben erkennen lässt. Die Liste ist keine Marktübersicht: Weitere Hersteller und Modelle existieren, und Geräte, deren Herstellerseite zu diesen Punkten schweigt, fehlen bewusst. Das Philips Trilogy Evo ist nicht aufgenommen. Philips führt es auf der US-Seite des Herstellers in der Übersicht eingestellter Produkte (Verkaufsende 25. Januar 2024, Service und Support für ausgelieferte Geräte bis 31. Januar 2031), sodass die Lieferbarkeit von Neugeräten offen ist. Jede Angabe unten stammt aus der Quelle des jeweiligen Herstellers und ist im Beitrag verlinkt. Preise nennen wir nicht, denn die Kasse übernimmt das verordnete Hilfsmittel. Wer zahlt und wie der Antrag läuft, steht im Beitrag zu den Hilfsmitteln bei Beatmung und Tracheostoma.
Verglichen werden fünf Merkmale. Erstens die Zweckbestimmung laut Hersteller: lebenserhaltende oder nicht lebenserhaltende Beatmung. Zweitens der Zugang: invasiv über Trachealkanüle, nichtinvasiv über Maske oder beides. Drittens die Patientengruppe, soweit der Hersteller ein Mindestgewicht oder Kinder nennt. Viertens die Akkuangaben. Fünftens die Anbindung an ein Telemonitoring. Die Reihenfolge folgt dem Gerätetyp: zuerst Geräte für lebenserhaltende Beatmung, danach nicht lebenserhaltende Geräte mit invasivem Zugang, zuletzt ein reines NIV-Gerät. Innerhalb einer Gruppe stehen die Hersteller alphabetisch. Nennt eine Herstellerseite ein Merkmal nicht, steht das so in der Übersicht. Händlerangaben und Erfahrungsberichte fließen nicht ein, weil nur die Angaben des Herstellers für alle Leserinnen und Leser nachprüfbar sind.
Beatmungsgerät verordnet, Versorgung offen: Intensivpflege-Beratung
Wenn das Beatmungsgerät feststeht und die Versorgung zu Hause noch nicht, hilft die Intensivpflege-Beratung als kostenfreie, unabhängige Vermittlung. Sie ist kein Pflegedienst, kein Hersteller und kein Sanitätshaus und verkauft keine Geräte. Sie klärt mit Ihnen, wie der Versorgungsfall aussieht (invasive Beatmung oder NIV, Pflegegrad, Postleitzahl, geplantes Entlassdatum) und welche Versorgungsform passt. Für die Geräteauswahl bleibt das Beatmungszentrum zuständig. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, zeigt der Anspruchs-Check; Ihren Fall schildern Sie im Fragebogen zur Vermittlung. Die Überleitung aus der Klinik nach Hause beschreibt die Seite zur ambulanten Heimbeatmung.
Beatmungsgerät für zu Hause: NIV, invasive Beatmung und lebenserhaltende Geräte
Nichtinvasive Beatmung (NIV) läuft über eine Maske, invasive Beatmung über eine Trachealkanüle im Tracheostoma. Die ärztliche Leitlinie zur nichtinvasiven Beatmung bei chronischer respiratorischer Insuffizienz (AWMF 020-008, S3, Version 1.3 vom 17. Juli 2024) behandelt nur NIV. Alles zu Trachealkanüle, Absaugung, Cuffdruck und Angehörigenschulung steht in der S2k-Fassung „Nichtinvasive und invasive Beatmung“ von 2017, die dauerhaft abrufbar ist. Beide Leitlinien richten sich an Fachpersonal; die Geräteauswahl leitet daraus das Beatmungszentrum ab.
Die gängigen Beatmungsformen heißen CPAP, BiPAP/ST, PSV sowie druck- und volumenkontrolliert (PCV, VCV). Welcher Modus passt, hängt von der Grunderkrankung ab. Bei neuromuskulären Erkrankungen wie ALS, bei COPD und nach langer Intensivbehandlung sind die Anforderungen verschieden, deshalb ordnen die Hersteller ihre Geräte unterschiedlich zu. Die Diagnosen erklären die Beiträge zu ALS, COPD und Langzeitbeatmung. Die Zweckbestimmung des Herstellers ist das zweite Kernmerkmal: Geräte für lebenserhaltende Beatmung sind für Patienten gedacht, die ohne maschinelle Unterstützung nicht ausreichend atmen können. Alarme und Akku gehören zur Sicherheit des Geräts. Welche Alarme ein Gerät bietet, steht im Datenblatt des Herstellers; Löwenstein nennt beim prisma VENT50 ausdrücklich ein komplettes Alarmmanagement. Fragen Sie das Beatmungszentrum, welche Alarme für Ihre Einstellung relevant sind und wer sie am Gerät quittiert.
1. Breas Vivo 45 LS: lebenserhaltend, für Erwachsene und Kinder ab 5 kg
Breas ordnet das Vivo 45 LS auf der Herstellerseite der lebenserhaltenden Beatmung zu: ein „lebenserhaltendes Beatmungsgerät für Erwachsene und Kinder ab 5 kg“, entwickelt für ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Mobilität. Für die Vivo-Reihe nennt der Hersteller eine große Zahl von Modi für invasive und nichtinvasive Beatmung bei Atemwegserkrankungen wie COPD und neuromuskulären Störungen. Akkulaufzeit und Gewicht des Vivo 45 LS nennt die Herstellerseite nicht. Sie stehen im Datenblatt, das Sie über das Beatmungszentrum oder den Homecare-Versorger erhalten.
2. Breas Vivo 55: lebenserhaltend und nicht lebenserhaltend, ab 10 kg
Das Vivo 55 beschreibt Breas als fortschrittliches Heimbeatmungsgerät für Patienten mit einem Körpergewicht von 10 kg und mehr. Laut Hersteller ist es dank einer breiten Auswahl an Modi, Schlauchsystemen und Zubehör für lebenserhaltende und nicht lebenserhaltende, invasive und nichtinvasive Patienten einsetzbar. Als Einsatzorte nennt Breas Beatmung zu Hause, im Krankenhaus und in Langzeitpflegeeinrichtungen; das Gerät lässt sich an die Cloud-Lösung EveryWare anbinden. Akkuangaben nennt die Herstellerseite nicht.
3. Breas Vivo 65: Doppelschlauchsystem und Beatmung auch in Pflegeeinrichtungen
Das Vivo 65 beschreibt Breas als fortschrittliches Beatmungsgerät für die häusliche Pflege, ausgelegt für die „(lebenserhaltende) Behandlung von Erwachsenen und Kindern ab 5 kg“. Merkmal laut Hersteller: Das Doppelschlauchsystem ermöglicht die Messung des ausgeatmeten Volumens. Als Einsatzorte nennt Breas die mechanische Beatmung zu Hause, im Krankenhaus und in Langzeitpflegeeinrichtungen. Das ist ein Hinweis für Familien, bei denen ein Wechsel der Wohnform absehbar ist, etwa von der Klinik in eine Intensivpflege-WG. Akkuangaben fehlen auch hier auf der Herstellerseite.
4. Löwenstein Medical LUISA: pädiatrisch und erwachsen, rund 18 Stunden Batterielaufzeit
Löwenstein beschreibt die LUISA als Gerät „sowohl für pädiatrische als auch für erwachsene Beatmungspatienten“ und für „lebenserhaltende und nicht lebenserhaltende Beatmung“. Laut Seite arbeitet das Gerät mit einem hochauflösenden 10-Zoll-Touchscreen, misst FiO2 und SpO2 und nennt eine Batterielaufzeit von ca. 18 Stunden. Die Therapiedaten gehen alle 12 Stunden an die Cloud des Herstellers (prisma CLOUD). Die Hilfsmittelnummer 14.24.12.3017 gibt der Hersteller selbst an. Ob die LUISA invasiv und nichtinvasiv eingesetzt wird, sagt die Seite nicht ausdrücklich; sie verweist nur auf die Nutzung in allen Schlauchsystemen ohne Adapter.
5. ResMed Astral: invasiv und nichtinvasiv, für weniger und voll beatmungsabhängige Patienten
ResMed beschreibt den Astral als „Therapiegerät für die lebenserhaltende Beatmung“ und als Gerät für invasive und nichtinvasive Beatmung für die Kurz- und Langzeitversorgung beatmungsabhängiger Patienten in der Klinik und im außerklinischen Bereich, einsetzbar für weniger und voll beatmungsabhängige Erwachsene. Der Hersteller nennt neun Beatmungsmodi, den Einsatz bei Kindern mit einem Gewicht ab 5 kg und Anschlüsse für Mundstück-, Leckageschlauch-, Einschlauchventil- und Doppelschlauchsysteme (Doppelschlauch nur Astral 150). Mit dem externen Akku läuft das Gerät laut Hersteller bis zu 16 Stunden, bis zu zwei externe Akkus mit je bis zu acht Stunden sind anschließbar; der interne Akku dient mit acht Stunden als Reserve und ist ausdrücklich nicht als primäre Energiequelle gedacht. Therapiedaten gehen einmal täglich an AirView.
6. Löwenstein Medical prisma VENT30: invasiv und nichtinvasiv bis 30 hPa, nicht lebenserhaltend
Das prisma VENT30 bietet laut Hersteller „invasive und nichtinvasive Beatmungstherapie“ in einem Druckbereich bis 30 hPa. Löwenstein ordnet es der nicht lebenserhaltenden Beatmung zu und nennt ausdrücklich die Beatmung von COPD-Patienten. Ein Akku ist optional erhältlich, die Laufzeit beträgt bis zu 10 Stunden. Telemonitoring läuft über prisma CLOUD, die Fernparametrierung über die Software prismaTS. Ob ein Gerät für nicht lebenserhaltende Beatmung im Einzelfall ausreicht, klärt allein die behandelnde Ärztin. Für Patienten, die ohne Gerät keine ausreichende Atmung haben, ist die Zweckbestimmung des Herstellers maßgeblich.
7. Löwenstein Medical prisma VENT50 und VENT50-C: bis 50 hPa, High-Flow beim 50-C
Das prisma VENT50 ergänzt laut Löwenstein das Portfolio „in der nicht lebenserhaltenden Beatmung“. Der Druck reicht bis 50 hPa, der interne Akku läuft bis zu 10 Stunden. Der Hersteller nennt Mundstückbeatmung (druck- oder volumenkontrolliert), die Wahl zwischen Leckagesystem und Einschlauchventilsystem, die Unterstützung von Husten- und Sekretmanagement (LIAM) und ein komplettes Alarmmanagement. Nur das VENT50-C liefert High-Flow mit konstant 5 bis 60 l/min. Für das VENT50 gibt Löwenstein die Hilfsmittelnummer 14.24.13.4001 an, für das größere VENT40 zum Vergleich 14.24.13.1002.
8. ResMed Lumis 150 VPAP ST-A: nichtinvasiv für nicht beatmungsabhängige Patienten
Das Lumis 150 ist laut ResMed ein Therapiegerät für die nichtinvasive Beatmung nicht beatmungsabhängiger Patienten über 13 kg, zum Beispiel mit COPD. Der Druckbereich liegt bei 2 bis 30 cmH2O (Modi S, T, ST, APCV und iVAPS; iVAPS ab 30 kg), das Gerät zeigt bei angeschlossenem Oximeter SpO2 und Pulsfrequenz an und überträgt Daten drahtlos an AirView. Es gehört zu den Geräten, die Hersteller für Menschen mit COPD nennen, ist aber kein Gerät für die Beatmung über Trachealkanüle. Wer ein Tracheostoma hat, braucht ein Gerät mit invasivem Zugang, wie es die Positionen 1 bis 7 beschreiben.
Die acht Geräte im Überblick
| Gerät | Zweckbestimmung laut Hersteller | Zugang laut Herstellerseite | Akku laut Hersteller |
|---|---|---|---|
| Breas Vivo 45 LS | lebenserhaltend, Erwachsene und Kinder ab 5 kg | Vivo-Reihe: invasive und nichtinvasive Modi | nicht angegeben |
| Breas Vivo 55 | lebenserhaltend und nicht lebenserhaltend, ab 10 kg | invasiv und nichtinvasiv | nicht angegeben |
| Breas Vivo 65 | lebenserhaltend, Erwachsene und Kinder ab 5 kg | Vivo-Reihe: invasive und nichtinvasive Modi; Doppelschlauch | nicht angegeben |
| Löwenstein LUISA | lebenserhaltend und nicht lebenserhaltend, pädiatrisch und erwachsen | nicht ausdrücklich genannt | ca. 18 Stunden |
| ResMed Astral | lebenserhaltend und nicht lebenserhaltend, ab 5 kg | invasiv und nichtinvasiv | extern bis 16 Stunden, intern 8 Stunden Reserve |
| Löwenstein prisma VENT30 | nicht lebenserhaltend | invasiv und nichtinvasiv, bis 30 hPa | optional, bis 10 Stunden |
| Löwenstein prisma VENT50/50-C | nicht lebenserhaltend | Leckage- oder Einschlauchventilsystem, bis 50 hPa | intern bis 10 Stunden |
| ResMed Lumis 150 VPAP ST-A | nicht beatmungsabhängig, über 13 kg | nur nichtinvasiv, 2 bis 30 cmH2O | nicht angegeben |
So lesen Sie die Tabelle: „nicht angegeben“ heißt, dass die Herstellerseite keine Angabe enthält, nicht dass das Gerät sie nicht hätte. Datenblatt und Gebrauchsanweisung sind die verbindlichen Dokumente; sie liegen beim Beatmungszentrum und beim Versorger. Die Zeile „nicht ausdrücklich genannt“ bei der LUISA beschreibt, was die Seite sagt, nicht was das Gerät kann. Wer zwei Geräte vergleichen möchte, bittet das Beatmungszentrum um die Datenblätter und klärt zusätzlich, welche Zubehörteile (Befeuchter, Schlauchsystem, externer Akku) im Lieferumfang der Verordnung enthalten sind.
Beatmungsgerät für zu Hause: worauf es bei Gerät und Versorgung ankommt
Das Gerät ist nur ein Teil der Versorgung. Erstens zählt die Zweckbestimmung: Ein Gerät für nicht lebenserhaltende Beatmung ersetzt kein Gerät für lebenserhaltende Beatmung, und diese Einordnung nimmt die Ärztin vor. Zweitens der Zugang: Mit Trachealkanüle brauchen Sie ein Gerät, das invasive Beatmung freigibt. Die Situation bei Stromausfall und Transport beschreibt der Beitrag zum Notfall bei Tracheostoma und Heimbeatmung. Drittens die Reserve: Klären Sie mit dem Beatmungszentrum, welche Zweitversorgung und welcher externe Akku für die Verordnung vorgesehen sind, und lassen Sie sich die Laufzeit bei Ihren Einstellungen nennen, denn die Herstellerangaben gelten für Normbedingungen.
Viertens das Zubehör: Befeuchtung, Schlauchsystem, Absaugung und Hustenassistent gehören zur Versorgung. Für das Absaugen lesen Sie die Übersicht der Absauggeräte. Fünftens der Service: Wer das Gerät liefert, einweist und nachts bei Störungen erreichbar ist, entscheiden Sie mit der Wahl des Versorgers; die Übersicht der Homecare-Versorger bei Beatmung stellt diese Anbieter vor. Sechstens das Telemonitoring: Es erleichtert die Kontrolle, setzt aber eine Einwilligung und eine funktionierende Datenverbindung voraus. Bei technischen Mängeln helfen die Sicherheitshinweise der Hersteller und das Portal des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Siebtens die Entlassung: Das Gerät muss vor dem Verlassen der Klinik geliefert, eingestellt und geübt sein. Wie die Überleitung organisiert wird, beschreibt der Beitrag zum Entlassmanagement auf der Intensivstation; die Verordnung des Geräts und die Verordnung der Intensivpflege laufen getrennt. Achtens die Dokumentation: Lassen Sie sich Gerätetyp, Seriennummer, Einstellungen und die Telefonnummer des Störungsdienstes schriftlich geben und legen Sie die Unterlagen zu Notfallplan und Patientenverfügung dazu. Neuntens der Wohnort: Bei einem absehbaren Umzug, etwa von der Klinik nach Hause oder in eine Wohngruppe, fragen Sie, ob dasselbe Gerät mitgeht und wer die Einweisung am neuen Ort übernimmt. Für die Pflege rund um das Gerät vermittelt die Suche nach einem Intensivpflegedienst Anbieter mit Erfahrung in außerklinischer Beatmung, auch als häusliche 1:1-Intensivpflege.
FAQ – Beatmungsgeräte für zu Hause
Welches Beatmungsgerät eignet sich für die Heimbeatmung?
Das legt die verordnende Ärztin gemeinsam mit dem Beatmungszentrum fest, nach Diagnose, Atemantrieb, Beatmungsdauer und Zugang (Maske oder Trachealkanüle). Entscheidend sind die Zweckbestimmung (lebenserhaltend oder nicht), der Zugang und die Reserve. Diese Übersicht ordnet nur Herstellerangaben und empfiehlt kein Gerät für eine Person.
Wie unterscheiden sich NIV-Geräte und invasive Geräte?
NIV-Geräte beatmen über Maske, invasive Geräte über eine Trachealkanüle. Manche Geräte geben beide Zugänge frei, andere nur NIV, wie das ResMed Lumis 150. Für Patienten mit Tracheostoma muss der Hersteller den invasiven Einsatz ausdrücklich vorsehen. Die Zweckbestimmung steht im Datenblatt und in der Gebrauchsanweisung.
Was bedeutet lebenserhaltende Beatmung bei einem Gerät?
Der Hersteller legt fest, ob ein Gerät für Patienten gedacht ist, die ohne Beatmung keine ausreichende Atmung haben. Löwenstein, Breas und ResMed weisen diese Zweckbestimmung bei bestimmten Modellen ausdrücklich aus. Ob Sie ein solches Gerät brauchen, klärt die Ärztin. Ein Gerät, das der Hersteller nur für nicht lebenserhaltende Beatmung vorsieht, ist für diesen Fall nicht vorgesehen.
Wie lange hält der Akku eines Heimbeatmungsgeräts?
Die Angaben der Hersteller reichen je Modell von bis zu 10 Stunden (prisma VENT30 und VENT50) über ca. 18 Stunden (LUISA) bis zu 16 Stunden mit externem Akku (Astral). Sie gelten unter Normbedingungen. Die tatsächliche Laufzeit hängt von den Einstellungen ab. Fragen Sie das Beatmungszentrum nach der geplanten Reserve.
Brauche ich ein zweites Beatmungsgerät?
Bei lebenserhaltender Beatmung gehört die Ersatzversorgung zum Versorgungskonzept des Beatmungszentrums und zur Verordnung. Was im Einzelfall vorgesehen ist, steht dort und nicht in einer pauschalen Regel. Sprechen Sie das Thema vor der Entlassung an, damit Gerät, Akku und Zubehör vollständig vorliegen.
Zahlt die Krankenkasse das Beatmungsgerät?
Beatmungsgeräte sind Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 SGB V. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel (§ 61 Satz 1 SGB V). Antrag, Verordnung und Genehmigung erklärt der Beitrag zu den Hilfsmitteln bei Beatmung und Tracheostoma.
Dürfen Angehörige das Gerät selbst einstellen?
Die Einstellung der Therapieparameter ist ärztliche Aufgabe, am Gerät oder per Fernparametrierung. Angehörige werden im Umgang mit Alarmen, Akkuwechsel und Zubehör eingewiesen. Eigene Änderungen an den Parametern sind nicht vorgesehen. Das Beatmungszentrum schult vor der Entlassung und bleibt Ansprechpartner.
Was ist Telemonitoring bei Beatmungsgeräten?
Mehrere Hersteller bieten Cloud-Anbindungen an, über die Therapiedaten an das betreuende Zentrum gehen, zum Beispiel prisma CLOUD bei Löwenstein (bei der LUISA alle 12 Stunden) oder AirView bei ResMed (beim Astral einmal täglich). Die Ärztin kann so Leckage, Atemfrequenz und Nutzung prüfen und Einstellungen anpassen.
Kann ein Kind mit denselben Geräten beatmet werden?
Einige Hersteller nennen Kinder ausdrücklich: Breas Vivo 45 LS und Vivo 65 sowie ResMed Astral ab 5 kg, Breas Vivo 55 ab 10 kg, Löwenstein LUISA pädiatrisch und erwachsen. Für Kinder gelten besondere Regeln der Versorgung, die die Seite zur Kinderintensivpflege erklärt. Das Gerät wählt das kinderpneumologische Beatmungszentrum.
Was passiert bei Stromausfall?
Geräte mit internem oder externem Akku laufen weiter, bis der Akku leer ist; die Laufzeit steht in den Herstellerangaben. Planen Sie die Reserve und eine zweite Stromquelle mit dem Versorger und dem Beatmungszentrum. Das Verhalten im Notfall steht im Beitrag zu Tracheostoma und Heimbeatmung im Notfall.
Wie finde ich einen passenden Versorger für das Gerät?
Das Gerät liefert und betreut ein Homecare-Unternehmen oder Sanitätshaus, das die Kasse vertraglich benennt oder das Sie nach Ihrem Wahlrecht auswählen. Wichtig sind Einweisung, Störungsdienst und Erreichbarkeit nachts. Die Intensivpflege-Beratung vermittelt kostenfrei und unabhängig, ersetzt aber nicht die ärztliche Entscheidung.
Fazit
Beatmungsgeräte für zu Hause unterscheiden sich vor allem in drei Merkmalen: Zweckbestimmung (lebenserhaltend oder nicht), Zugang (invasiv, nichtinvasiv oder beides) und Reserve (Akku, Zweitversorgung). Breas Vivo 45 LS, Vivo 55 und Vivo 65, Löwenstein LUISA und ResMed Astral weisen lebenserhaltende Beatmung aus, die prisma-Modelle von Löwenstein sind nicht lebenserhaltend, das Lumis 150 ist ein reines NIV-Gerät. Welches Gerät passt, entscheiden die verordnende Ärztin und das Beatmungszentrum. Wie Sie den Antrag stellen, zeigt der Beitrag zu den Hilfsmitteln bei Beatmung; Ihren Fall schildern Sie kostenfrei im Fragebogen zur Vermittlung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 33 SGB V: Hilfsmittel
- § 61 SGB V: Zuzahlungen
- S2k-Leitlinie Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz (Revision 2017)
- ResMed Deutschland: Beatmungsgeräte (Astral, Lumis)
- Breas: lebenserhaltende Beatmungsgeräte (Vivo 45 LS, Vivo 65)
- Löwenstein Medical: LUISA, prisma VENT30, prisma VENT50 (Herstellerseiten)


