Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche, pflegefachliche oder rechtliche Beratung. In Notfällen wählen Sie 112.
Homecare in der Intensivpflege bedeutet: Ein Versorger liefert das Beatmungsgerät, stellt es am Wohnort ein, weist Patient, Angehörige und Pflegekräfte ein, wartet es und ersetzt es bei Defekt. Die entscheidende Frage ist selten der Katalog, sondern die Nacht: Wer ist erreichbar, wenn das Gerät um drei Uhr alarmiert? Diese Übersicht ordnet fünf Unternehmen nach dem, was sie selbst über einen Notdienst und ihre Leistungen veröffentlichen. Pflegedienste fehlen bewusst, weil sie eine andere Leistung erbringen. Die Geräte stellt die Übersicht der Beatmungsgeräte für zu Hause vor; was die Krankenkasse für Geräte und Zubehör zahlt, erklärt der Beitrag zu Hilfsmitteln bei Beatmung und Tracheostoma. Das Gerät wählt die verordnende Ärztin oder das Beatmungszentrum aus; die Firma setzt die Entscheidung technisch um und hält sie am Laufen.
Was Homecare in der Intensivpflege leistet: Aufgaben des Versorgers bei Beatmung
Der Branchenverband SPECTARIS beschreibt die Versorgung beatmeter Menschen als hochkomplexe Aufgabe, die weit über die Lieferung eines Gerätes hinausgeht (Papier „Verhältnis des Aufwandes von Dienstleistungen und Hilfsmittel“, Stand August 2017). Die Schritte beginnen vor der Entlassung aus der Klinik: Der Versorger erhält die Anfrage der Klinik, bringt Erprobungsgeräte, begleitet die Einstellung der Therapie unter ärztlicher Aufsicht und prüft den künftigen Aufstellungsort. Am Entlasstag stellt er Beatmungsgerät, Befeuchter, Sauerstoff- und Absaugtechnik am Wohnort auf, liefert das Material und weist den Versicherten und die Angehörigen ein. Nach der Entlassung folgt ein weiterer Hausbesuch innerhalb von 7 bis 14 Tagen, danach regelmäßige Besuche.
Zum Dauerbetrieb zählt laut SPECTARIS ein medizintechnischer Notdienst, der täglich 24 Stunden telefonisch erreichbar ist, und zwar ohne Anrufbeantworter. Dazu kommen Wartung und sicherheitstechnische Kontrollen nach Herstellervorgabe, Reparatur oder gleichwertige Ersatzversorgung bei Mängeln, Garantieabwicklung und die Rückholung nicht mehr benötigter Geräte. Der Verband rechnet vor, dass bei einer Beatmungsversorgung das Gerät etwa 20 Prozent des Aufwands ausmacht und die Dienstleistungen etwa 80 Prozent. Diese Gewichtung ist die Sicht der Hersteller und Leistungserbringer, nicht der Kassen; sie erklärt aber, warum die Frage nach dem Service wichtiger ist als die nach dem Gerätenamen.
Der Übergang aus der Klinik läuft über das Entlassmanagement, das laut SPECTARIS nicht selten der Homecare-Versorger mitkoordiniert. Wie dieser Übergang funktioniert, beschreibt der Beitrag zum Entlassmanagement auf der Intensivstation; die Seite zum Überleitungsmanagement zeigt, wie Intensivpflege-Beratung dabei unterstützt.
Voraussetzungen und Ablauf: von der Klinik ins Wohnzimmer
Nach dem SPECTARIS-Papier müssen vier Punkte erfüllt sein, damit ein beatmeter Mensch nach Hause verlegt werden kann: Der Patient ist stabil, der Beatmungszugang steht fest (nicht-invasiv über Maske oder invasiv über Trachealkanüle), die Beatmungsdauer steht fest (lebenserhaltend oder intermittierend), und eine Entwöhnung vom Gerät ist nicht möglich. Ob eine Entwöhnung möglich ist, prüft das Weaning; den Prozess beschreibt der Beitrag zur Beatmungsentwöhnung, spezialisierte Zentren stehen in der Übersicht der Weaning-Zentren in Deutschland. Der Versorger entscheidet diese Fragen nicht, er setzt sie technisch um.
Nach der Entlassung erstellt der Versorger einen Kostenvoranschlag samt Kopie der Verordnung, verfolgt ihn im Genehmigungsprozess der Krankenkasse und reicht bei Bedarf weitere Unterlagen nach, etwa den Entlassbericht. Das Probe- oder Interimsgerät nimmt der Versorger laut SPECTARIS nach Aufstellung des endgültigen Geräts zurück und bereitet es hygienisch und technisch auf. Der Versorger dokumentiert die Geräteübergabe mit einer Empfangsbestätigung und einem Einweisungsprotokoll. Diese Unterlagen sind später bei Streit um Defekt oder Fehlbedienung wichtig; bewahren Sie Kopien auf. Den Rahmen, in dem das alles stattfindet, beschreibt die Seite zur Heimbeatmung und der Überblick zur außerklinischen Intensivpflege.
Wer am Bett arbeitet: Qualifikation beim Versorger
SPECTARIS nennt für die Patientenversorgung fachlich qualifiziertes Personal: eine ausreichende Zahl examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger mit Intensivzusatzausbildung, Atmungstherapeuten und für Wartung, sicherheitstechnische Kontrollen und Reparatur herstellerautorisierte Servicetechniker. Bei Säuglingen und Kindern wird zusätzlich eine Qualifikation für pädiatrische Beatmungspflege gefordert. Mitarbeiter in der telefonischen Versichertenberatung sollen entsprechendes Fachwissen haben. Fragen Sie den Versorger, wer konkret Ihr Ansprechpartner ist und ob er die Therapie einstellen darf; die Einstellung selbst bleibt eine ärztliche Entscheidung.
Ein Versorger pflegt nicht. Pflege am Menschen, Absaugen rund um die Uhr und Alarmreaktion leisten Pflegefachkräfte im Rahmen der Intensivpflege, entweder im Eins-zu-eins-Modell zu Hause oder in einer Wohngruppe. Beide Rollen greifen ineinander: Der Versorger hält die Technik funktionsfähig, die Pflegekraft bedient sie. Wie die Pflege organisiert wird, zeigt die Seite zur häuslichen Intensivpflege 1:1.
Das Kriterium: ein veröffentlichter Notdienst für die Technik
Die Reihenfolge richtet sich nach einem prüfbaren Merkmal: Zuerst stehen Unternehmen, die auf ihrer eigenen Seite oder in ihrem Prospekt einen 24-Stunden-Notdienst nennen. Das ist keine Bewertung. Ein Unternehmen ohne ausgewiesenen Notdienst auf der Seite kann ihn trotzdem anbieten; die Reihenfolge sagt nur, was veröffentlicht ist. Die weiteren Merkmale pro Eintrag: ob invasive und nicht-invasive Beatmung genannt werden, ob Sauerstoff und Verbrauchsmaterial aus einer Hand kommen und ob Einweisung und Übergabe beschrieben sind. Preise veröffentlichen die Unternehmen nicht, weil die Vergütung zwischen Krankenkasse und Versorger vereinbart wird.
Alle Angaben stammen von den verlinkten Unternehmensseiten und Prospekten (Stand: Oktober 2026). Die Liste ist keine Marktübersicht: Es gibt weitere regionale Versorger, und große Anbieter betreiben auch andere Geschäftsfelder. Die Auswahl einer Firma ist außerdem vertraglich vorgeprägt, weil Krankenkassen Verträge mit bestimmten Leistungserbringern abschließen (siehe unten).
Wer die Versorgung zu Hause koordiniert: Intensivpflege-Beratung (kein Gerätelieferant, kein Pflegedienst)
Die Intensivpflege-Beratung ist eine kostenfreie, unabhängige Vermittlung und kein Pflegedienst. Sie liefert keine Geräte und ist an keinen Versorger gebunden. Die Vermittlung erfasst Beatmungsform, Pflegegrad, Wohnort und Entlassdatum, damit Klinik, Krankenkasse und Versorger rechtzeitig dieselben Informationen haben. Der Fragebogen zur Ersteinschätzung dauert wenige Minuten; wer zuerst wissen will, welche Leistungen der Krankenkasse in Frage kommen, nutzt den Anspruchs-Check.
1. easy.breath Homecare GmbH (Achim bei Bremen)
easy.breath nennt sich Homecare-Anbieter, gegründet 2009 von Spezialisten mit mehr als 20 Jahren Heimtherapie-Erfahrung, und gibt mehr als 15 Jahre Marktpräsenz an. Die Unternehmensseite nennt Langzeit-Sauerstofftherapie, nicht-invasive und invasive Beatmung, CPAP, Inhalation, Monitoring und Sekretmanagement. Das Unternehmen bietet nach eigener Angabe bei Bedarf das gesamte Überleitmanagement vom stationären Aufenthalt in Kliniken und Pflegeeinrichtungen bis nach Hause an, in Abstimmung mit Ärzten, Angehörigen und Kostenträgern. Es nennt ausdrücklich einen technischen 24-Stunden-Notdienst und Reparaturservice, vor Ort oder in der eigenen Werkstatt, und eine Notrufnummer (24-Stunden-Notdienst).
Grenze: Die Seite nennt keine Standorte außerhalb von Achim und kein Einzugsgebiet. Wer weiter entfernt wohnt, fragt zuerst nach der Reichweite von Notdienst und Service.
2. reha team leer (Leer und Bremen)
Das Sanitätshaus reha team führt auf seiner Seite zu Heimbeatmungsgeräten sowohl die nicht-invasive Beatmung über Masken als auch die invasive Beatmung über eine Trachealkanüle auf. Die Seite beschreibt einen Medizintechniknotdienst und formuliert wörtlich: „Durch den Medizintechniknotdienst ist eine 24 Stunden Bereitschaft vorhanden.“ Die Versorgung vor Ort übernehmen laut Seite Medizintechniker sowie speziell ausgebildete Kranken- und Kinderkrankenschwestern.
Grenze: Die Seite beschreibt keinen eigenen Einweisungsprozess und nennt weder ein Einzugsgebiet noch Zahlen. Wer Einweisung und Hausbesuche vor der Entlassung klären will, fragt den Versorger direkt.
3. Löwenstein Medical (Bad Ems)
Löwenstein Medical entwickelt und produziert Beatmungsgeräte in Deutschland und beschreibt im Homecare-Prospekt ein deutschlandweites Netzwerk aus Schlaf-Atem-Zentren, das Patienten, Angehörige und Fachkräfte von der Einweisung bis in den Alltag begleitet. Das Portfolio reicht von Beatmungsgeräten über Masken, Befeuchter und Zubehör bis zu digitalen Anwendungen. Im Abschnitt Sauerstofftherapie nennt der Prospekt Lieferung der Produkte binnen 24 Stunden, persönliche Einweisung durch geschultes Fachpersonal vor Ort, Belieferung von Montag bis Freitag auch an Feiertagen und einen 24-Stunden-Notdienst für Patient*innen.
Grenze: Die Zusagen zu Lieferung und Notdienst stehen im Prospekt im Abschnitt Sauerstoff; für die Beatmung nennt der Prospekt sie nicht gesondert. Löwenstein ist zugleich Hersteller: Ob das Unternehmen als Versorger für einen Wohnort in Frage kommt, hängt vom Vertrag der Krankenkasse ab.
4. Linde Healthcare (Linde Gas Therapeutics)
Linde beschreibt auf seiner Seite zur Heimbeatmung die Versorgung nach der Verordnung: Das Unternehmen liefert die Geräte und schult Patienten und Pflegepersonal. Begleitende Therapien wie Sauerstoff „können aus einer Hand geleistet werden“. Als Beispielgerät nennt die Seite das TIVAN 40 für nicht-invasive und invasive Beatmung mit vollständigem Alarmmanagement und optionalem internem Akku bis zu 12 Stunden. Persönliche Beratung bieten die Linde Kundencenter an. Für Defekte unterwegs innerhalb Deutschlands nennt Linde, zum Beispiel für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, ein kostenfreies Ersatzgerät.
Grenze: Einen 24-Stunden-Notdienst nennt die Seite zur Heimbeatmung nicht. Bei einem Defekt außerhalb Deutschlands besteht laut Seite kein Anspruch auf eine Leistung von Linde Gas Therapeutics.
5. Vivisol Deutschland GmbH (Neufahrn bei Freising)
Vivisol nennt auf seiner Startseite vier Leistungsbereiche: Sauerstoff-Therapie, Beatmungs-Therapie, Schlafapnoe-Therapie sowie Monitoring und Diagnostik. Das Unternehmen gehört zur SOL Group, die laut Seite 7.200 Mitarbeiter in 32 Ländern beschäftigt und seit 1927 besteht. Die Zentrale sitzt in Neufahrn bei Freising, weitere Standorte verlinkt die Seite unter „Wo Sie uns finden“.
Grenze: Als Servicezeiten nennt die Startseite wochentags 8:00 bis 17:00 Uhr. Einen Notdienst oder einen Einweisungsprozess führt die Startseite nicht auf; als Ziel nennt sie eine verlässliche Patientenüberleitung im häuslichen Umfeld. Die übrigen Punkte klärt der Versorger auf Anfrage.
Wer liefert: Vertragspartner, Wahlrecht und Wechsel
Versicherte können alle Leistungserbringer in Anspruch nehmen, die Vertragspartner ihrer Krankenkasse sind (§ 33 Abs. 6 SGB V). Ärzte und Krankenkassen dürfen Verordnungen grundsätzlich nicht bestimmten Anbietern zuweisen. Die Kassen schließen die Verträge nach § 127 SGB V; sie müssen die Absicht, Verträge über bestimmte Hilfsmittel zu schließen, EU-weit bekannt machen, und andere Leistungserbringer können Verträgen zu denselben Bedingungen beitreten. Für die Praxis heißt das: Die Liste der möglichen Versorger hängt von der Krankenkasse ab, und der Versorger, der im Krankenhaus das Probegerät stellt, ist nicht automatisch der spätere Vertragspartner. Die Kasse benennt den Weg im Genehmigungsbescheid; die Grundlagen dazu fasst der Beitrag zu Hilfsmitteln der Krankenkasse zusammen.
Wer mit dem Versorger nicht zufrieden ist, wechselt zu einem anderen Vertragspartner derselben Kasse. Beim Wechsel zählen Übergabe der Geräte, Datenübertragung und die Einweisung der Pflegekräfte; das Beatmungsgerät selbst wechselt der Arzt nicht ohne Not. Wie die Vermittlung den Weg von der Klinik in die ambulante Heimbeatmung begleitet, beschreibt die verlinkte Leistungsseite.
Fragen an den Versorger vor der Entlassung
- Unter welcher Nummer erreiche ich nachts und am Wochenende einen Menschen, nicht einen Anrufbeantworter?
- Wie schnell steht ein baugleiches Ersatzgerät bereit, und wer bringt es?
- Wer weist Angehörige und alle Pflegekräfte ein, und wird die Einweisung mehrfach angeboten?
- Wann ist der erste Hausbesuch nach der Entlassung, und wie oft folgen weitere?
- Liefert der Versorger Verbrauchsmaterial (Filter, Schläuche, Masken, Befeuchterkammern) automatisch oder auf Abruf?
- Wie läuft die Wartung, und wann wird das Gerät sicherheitstechnisch kontrolliert?
- Ist der Versorger Vertragspartner meiner Krankenkasse für genau dieses Gerät?
Schreiben Sie die Antworten auf und geben Sie sie dem Entlassmanagement der Klinik mit. Ein Versorger, der bereits vor der Entlassung ein Probegerät einstellt, den Aufstellungsort besichtigt und die Pflegekräfte zu festen Terminen einweist, erleichtert die Abstimmung nach der Rückkehr nach Hause. Fehlt eine dieser Zusagen, ist das ein Punkt, den Familie, Klinik und Kasse vorher klären sollten. Dokumentieren Sie Telefonate mit Datum und Namen; bei Streit um Lieferung oder Genehmigung erleichtert das den Widerspruch.
Beim Absauggerät gelten dieselben Fragen. Die technischen Anforderungen stehen in der Übersicht der Absauggeräte im Vergleich.
Zubehör, Verbrauchsmaterial, Reise und Stromausfall
Beatmung verbraucht Material: Filter, Schlauchsysteme, Masken oder Kanülenzubehör und Befeuchterkammern müssen regelmäßig getauscht werden. Wie oft und in welcher Menge, legen Hersteller, Arzt und Versorgungsvertrag fest. Ob automatisch nach Rhythmus oder auf Abruf geliefert wird, ist je Versorger verschieden; fragen Sie nach dem Bestellweg und nach der Lieferzeit. Verbrauchshilfsmittel unterliegen einer eigenen Zuzahlungsgrenze von 10 Prozent, höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf (§ 33 Abs. 8 SGB V).
Für Reisen und Ausfälle gilt: Linde nennt auf seiner Seite eine Checkliste zur Reisevorbereitung und ein kostenfreies Ersatzgerät bei Defekt unterwegs innerhalb Deutschlands, nicht im Ausland. Für den Stromausfall zu Hause zählt der interne Akku des Geräts und ein zweites, netzunabhängiges Gerät; Linde nennt für das TIVAN 40 optional bis zu 12 Stunden. Der Notfallplan mit Telefonnummern von Versorger, Pflegedienst und Rettungsdienst gehört an einen festen Platz; die Vorbereitung beschreibt der Beitrag zum Notfall bei Tracheostoma und Heimbeatmung.
FAQ – Homecare bei Beatmung
Was ist ein Homecare-Versorger?
Ein Homecare-Versorger ist ein Unternehmen, das medizintechnische Hilfsmittel zu Hause bereitstellt und betreut. In der Intensivpflege mit Beatmung gehören Gerät, Zubehör, Einweisung, Wartung, Ersatz und ein technischer Notdienst dazu. Er ist kein Pflegedienst und erbringt keine Pflege am Menschen.
Wie finde ich den passenden Versorger?
Nicht frei, sondern über die Krankenkasse: Versicherte können nur Vertragspartner ihrer Kasse wählen (§ 33 Abs. 6 SGB V). Fragen Sie das Entlassmanagement der Klinik und die Kasse, welche Versorger für das verordnete Gerät Vertrag haben, und vergleichen Sie dann Notdienst und Leistungsumfang.
Wer zahlt das Beatmungsgerät?
Die gesetzliche Krankenversicherung als Hilfsmittel nach § 33 SGB V, auf ärztliche Verordnung und nach Genehmigung. Die Zuzahlung und die Besonderheiten bei Verbrauchsmaterial erklärt der Beitrag zu Hilfsmitteln bei Beatmung und Tracheostoma. Mehrkosten für Wunschausstattung tragen Versicherte selbst.
Gibt es einen 24-Stunden-Notdienst für das Beatmungsgerät?
Der Branchenverband SPECTARIS beschreibt einen medizintechnischen Notdienst mit 24-stündiger telefonischer Erreichbarkeit ohne Anrufbeantworter als Teil der Versorgung. Ob ein Versorger ihn anbietet, steht im Versorgungsvertrag und teils auf der Seite des Unternehmens. Fragen Sie vor der Entlassung nach der Nummer.
Was passiert, wenn das Beatmungsgerät ausfällt?
Laut SPECTARIS-Papier erfolgt bei Mängeln zeitnah eine Reparatur oder eine gleichwertige Ersatzversorgung; bei Reparaturen nicht vor Ort wird ein baugleiches Leihgerät gestellt. Welche Reaktionszeit gilt, regelt der Vertrag. Halten Sie die Notfallnummer und den Notfallplan für Angehörige und Pflegekräfte jederzeit griffbereit; bei akuter Atemnot gilt 112.
Liefert der Versorger auch Sauerstoff und Absauggerät?
Einige Versorger nennen Beatmung, Sauerstoff und weitere Therapien aus einer Hand; Linde schreibt, begleitende Therapien wie Sauerstoff „können aus einer Hand geleistet werden“, easy.breath nennt Sauerstoff, Beatmung und Sekretmanagement. Ob alle Hilfsmittel von einem Vertragspartner kommen, hängt vom Vertrag der Krankenkasse ab.
Wer weist uns in das Beatmungsgerät ein?
Der Versorger weist Versicherte und Angehörige bei Erstversorgung in den bestimmungsgemäßen Gebrauch ein und dokumentiert das mit einem Einweisungsprotokoll. Pflegedienste und Assistenzen müssen laut SPECTARIS ebenfalls eingewiesen werden, bei 24-Stunden-Intensivpflege gegebenenfalls mehrfach.
Wann kommt der erste Hausbesuch nach der Entlassung?
Das Papier des Branchenverbands SPECTARIS nennt einen weiteren Hausbesuch innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach der Entlassung, danach regelmäßige Besuche. Verbindlich ist der Versorgungsvertrag; fragen Sie nach dem festen Termin und dokumentieren Sie ihn im Überleitprotokoll.
Darf ich den Versorger wechseln?
Ja, innerhalb der Vertragspartner Ihrer Krankenkasse. Klären Sie vorher mit Arzt und Kasse, wie Geräteübergabe, Einweisung und Zubehörlieferung ohne Lücke ablaufen. Ein Wechsel mitten in einer instabilen Phase sollte mit dem Beatmungszentrum abgestimmt werden.
Was kostet die Versorgung durch den Homecare-Versorger?
Die Vergütung vereinbart der Versorger mit der Krankenkasse; Preise der Unternehmen sind nicht öffentlich. Versicherte zahlen die gesetzliche Zuzahlung, bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln 10 Prozent, höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf (§ 33 Abs. 8 SGB V).
Wer hilft bei der Suche nach Versorger und Pflege?
Das Entlassmanagement der Klinik koordiniert den Übergang. Zusätzlich vermittelt Intensivpflege-Beratung kostenfrei und unabhängig Versorgungsmöglichkeiten für außerklinische Intensivpflege, ohne selbst Pflegedienst zu sein. Der Fragebogen zur Ersteinschätzung ist der schnellste Einstieg.
Fazit
Beim Homecare-Versorger entscheidet der Service, nicht das Gerät. Prüfen Sie, welche Firma Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist, lassen Sie sich die Nummer des Notdienstes nennen und klären Sie Einweisung und Ersatzgerät vor der Entlassung. In dieser Übersicht nennen easy.breath, reha team leer und Löwenstein Medical (dort im Abschnitt Sauerstoff) einen 24-Stunden-Notdienst, Linde und Vivisol auf den verlinkten Seiten nicht. Wer die Versorgung nach der Klinik organisiert, beginnt mit dem Fragebogen zur Ersteinschätzung und liest dazu den Beitrag zu Hilfsmitteln bei Beatmung und Tracheostoma.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 33 SGB V: Hilfsmittel
- § 127 SGB V: Verträge über Hilfsmittel
- SPECTARIS: Notwendige Voraussetzungen und Versorgungsschritte bei beatmungsabhängigen Patienten (PDF, Stand August 2017)
- easy.breath Homecare GmbH: Unternehmen
- reha team leer: Heimbeatmungsgeräte
- Löwenstein Medical: Homecare-Portfolio (PDF)
- Linde Healthcare: Heimbeatmung
- Vivisol Deutschland


